Nach fast 25 Jahren gekündigt: AK erkämpfte 16.000 Euro

Linz (OTS) – Ein paar Monate noch und ein Arbeitnehmer aus Kremsmünster hätte einen Abfertigungsanspruch von zwölf Monatslöhnen gehabt. Hätte – denn der Mann wurde kurz vor Ablauf des 25. Dienstjahres von seinem Arbeitgeber gekündigt. Die AK focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und erkämpfte für den Arbeitnehmer eine hohe Nachzahlung. „Das ist leider kein Einzelfall“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die Arbeiterkammer muss für viele ihrer Mitglieder bis vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen, um ihnen zu ihrem Recht – und oftmals zu viel Geld – zu verhelfen.

Nach 25 Arbeitsjahren steht Beschäftigten nach dem alten Abfertigungsrecht – das gilt für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Jänner 2003 bestanden haben und nicht ins neue Recht übertragen wurden – eine Abfertigung in Höhe von zwölf Monatslöhnen zu. Das wusste wohl auch der Arbeitgeber jenes Mannes aus Kremsmünster, der wenige Monate vor seinem 25-jährigen Firmenjubiläum gekündigt wurde. Er kam zur AK und schilderte den Fall. Im Beratungsgespräch wurde dem AK-Juristen schnell klar, dass die Kündigung wegen des bald fälligen Sprungs bei der späteren Abfertigung erfolgt war. Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte der Arbeitnehmer noch Anspruch auf neun Monatslöhne – wenige Monate später wären es bereits zwölf Monatslöhne gewesen.

Der Rechtsexperte der Arbeiterkammer plädierte dafür, den Fall vor Gericht zu bringen und die Kündigung anzufechten, weil sie aufgrund mehrerer Zahlungsverpflichtungen des Arbeitnehmers sozialwidrig war.

In einem gerichtlichen Vergleich konnten sich die beiden Streitparteien letztlich auf eine Nachzahlung von rund 16.000 Euro einigen. Damit blieb zwar das Arbeitsverhältnis beendet, aber der Mann erhielt immerhin eine stattliche Entschädigung. „Unter derartigen Umständen – wenn man im Betrieb nicht mehr gewollt wird – ist es ohnehin immer schwierig, weiter dort beschäftigt zu bleiben. So gesehen haben wir das Maximum für unser Mitglied herausgeholt“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fügt hinzu: „Wir erleben immer wieder, dass langgediente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz vor einem Abfertigungssprung gekündigt werden, damit sich die Unternehmer die wohl erworbene Zahlung der höheren Abfertigung sparen. Das ist in doppelter Hinsicht ärgerlich und inakzeptabel: Zum einen geht man so einfach nicht mit langjährigen Beschäftigten um, zum anderen spart man sich auf Kosten dieser Beschäftigten einen Haufen Geld – nämlich Geld, das ihnen zugestanden wäre. Aber wir verhelfen in diesen Fällen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht“, sagt der AK-Präsident.

AK-Leistungskarte ermöglicht kostenlosen Zugang

Jährlich bearbeiten die AK-Experten/-innen mehr als 300.000 Anfragen durch Mitglieder zu Themen aus Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenschutz oder Weiterbildung. Allein im Vorjahr erkämpfte die AK Oberösterreich fast 120 Millionen Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Zugang zum gesamten kostenlosen Serviceangebot der AK – inklusive Beratung und Vertretung, wenn nötig bis vor Gericht, – ist die AK-Leistungskarte. In diesen Tagen bekommen 660.000 Oberösterreicher/-innen ihre neue Mitgliedskarte per Post zugestellt.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Isabell Falkner
Abteilungsleitung Kommunikation
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