AK kämpfte für demente und schwer erkrankte 80-Jährige: Sie bekommt jetzt monatlich um 250 Euro mehr Pflegegeld

Linz (OTS) – Eine 80-Jährige aus dem Bezirk Eferding erhielt nach einem neunmonatigen Spitalsaufenthalt zuerst Pflegegeld der Stufe 5, ein erneutes Gutachten einige Monate danach stufte sie auf Stufe 4 herunter – zum völligen Unverständnis der Schwiegertochter, die sich hilfesuchend an die AK wandte. Die AK klagte erfolgreich gegen die Herabsetzung. Somit bekommt die Frau weiterhin monatlich Pflegegeld der Stufe 5. „Das ist leider kein Einzelfall – wir müssen für viele Pflegebedürftige vor Gericht ziehen, um das ihnen zustehende Pflegegeld einzuklagen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Insgesamt war die 80-jährige Frau wegen eines Aortenaneurysmas neun Monate im Spital. Während des Spitalsaufenthaltes stürzte die Frau auch noch und brach sich die Hüfte. Zudem ist sie Dialyse-Patientin und ihre Demenz schreitet stetig voran. Nach der Entlassung wurde sie zu Hause in ihrer Wohnung von einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut. Sie ist auf einen Rollstuhl und einen Rollator angewiesen und braucht die ständige Unterstützung der Pflegekraft. Vor allem in der Nacht ist die Frau wegen ihrer Verwirrtheit stark gefährdet zu stürzen oder sich anderweitig zu verletzen. Zudem leidet sie an Schlafapnoe und braucht deswegen eine Atemmaske in der Nacht.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewährte ihr für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt Pflegegeld der Stufe 5. Dieses gebührt bei einem Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden pro Monat und beträgt 951 Euro monatlich. Wenige Monate danach nahm die PVA ein erneutes Gutachten vor und kam zu der Einschätzung, der Pflegeaufwand habe sich auf 168 Stunden pro Monat reduziert – und somit gebühre der Frau künftig nur mehr Pflegegeld der Stufe 4, also rund 700 Euro pro Monat. Doch der Zustand der Frau hatte sich nicht gebessert. Also wandte sich ihre Schwiegertochter an die AK, um sich Rat zu holen.

Der AK-Rechtsexperte kam auf Basis der Schilderungen der Schwiegertochter zur Einschätzung, dass die Pflegebedürftige Unterstützung im Ausmaß von 213 Stunden pro Monat benötigte – und somit jedenfalls die Kriterien für die Pflegegeldstufe 5 weiterhin erfüllte. Die AK reichte Klage gegen den PVA-Bescheid ein. Mit Erfolg: Ein neuerliches Gutachten im Zuge des Gerichtsverfahrens bestätigte den höheren Pflegebedarf. Somit erhält die Frau weiterhin Pflegegeld der Stufe 5 – um 250 Euro mehr als von der PVA zuerkannt.

„Ich rate allen, sich bei Unklarheiten und Zweifeln rund um Pflegegeldeinstufungen an die AK zu wenden. Die Expertinnen und Experten der AK haben auch in diesem Bereich eine hohe Fachkenntnis und überprüfen die Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine Einstufung zu niedrig ist, gehen wir für die Menschen vor Gericht und klagen – für die AK-Mitglieder natürlich kostenlos. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Klagen oft erfolgreich abgeschlossen werden und es für die Betroffenen dabei auch um viel Geld geht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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