COVID-19-Impfstoffe: Weitere 841,8 Mio. € sollen für 2022 und 2023 zur Verfügung stehen

Finanzausschuss gibt auch grünes Licht für die Fristverlängerung des Gemeindehilfspakets sowie für IFI-Beitragsgesetz

Wien (PK) – Um Österreich auch in den kommenden Jahren mit genügend COVID-19-Impfstoffen zu versorgen, sollen für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt weitere 841,8 Mio. € zur Verfügung stehen. Für den entsprechenden Initiativantrag der Regierungsparteien gab heute der Finanzausschuss grünes Licht.

Ebenfalls angenommen wurde eine Regierungsvorlage, die mehrere Gesetzesänderungen beinhaltet. Unter anderem sollen die Fristen zur Antragstellung für das Gemeindehilfspaket bis Ende 2022 verlängert werden und künftig Doppelgleisigkeiten bei Zuschüssen an die Länder für Entgeltfortzahlungen bei bestimmten Katastropheneinsätzen vermieden werden. Zur Nachverfolgung der Mittel aus dem EU-Wiederaufbaufonds sollen alle Leistungen, die über dieses Aufbauinstrument finanziert werden, in der Transparenzdatenbank eingemeldet werden. Eine FPÖ-Initiative, die ebenfalls eine Fristverlängerung für das Kommunalinvestitionspaket fordert, fand hingegen keine Mehrheit.

Eine weitere mehrheitlich angenommene Regierungsvorlage regelt die Beiträge Österreichs an internationale Finanzinstitutionen im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Konkret geht es um die Wiederauffüllungen des Asiatischen Entwicklungsfonds in der Höhe von 18,9 Mio. € sowie des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in der Höhe von 16 Mio. €. Die weiteren Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden von den Regierungsparteien vertagt.

COVID-19-Impfstoffe: Zusätzliche 841,8 Mio. € für 2022/23

Mit einem von ÖVP, Grünen und NEOS im Ausschuss mehrheitlich angenommenen Initiativantrag der Regierungsparteien (1778/A), soll für die finanzielle Bedeckung der Aufrüstung des österreichischen COVID-19-Impfstoffportfolios um zusätzliche 42 Millionen Dosen für die Jahre 2022 und 2023 vorgesorgt werden. Der Gesundheitsminister soll deshalb ermächtigt werden, den österreichischen Anteil der seitens der EU bereitgestellten Impfstoffe, zu beschaffen. Insgesamt geht es um einen Rahmen von bis zu 841,8 Mio. € für 2022 und 2023. Weiters soll ermöglicht werden, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe auch Staaten, die nicht zu den ärmsten Entwicklungsländern zählen, unentgeltlich überlassen werden können. Neben der Beteiligung an internationalen Verteilmechanismen plant Österreich auch bilateral Staaten zu unterstützen. Dies betrifft etwa die Schwerpunktländer der österreichischen EZA und die Staaten des westlichen Balkans, wie in den Erläuterungen vermerkt wird. Laut einem von den Koalitionsparteien im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag soll diese Impfstoffweitergabe zwischen Gesundheits- und Außenminister abgestimmt werden.

Aufgrund der Höhe der Vorbelastungen für neue Impfstoffe bedürfe es der gesetzlichen Genehmigung durch das Parlament, begründete Christoph Zarits (ÖVP) die Einbringung des Antrags. Gerald Loacker (NEOS) signalisierte Zustimmung seitens seiner Fraktion, wollte jedoch vom Gesundheitsminister wissen, ob für potenzielle COVID-19-Medikamente ebenso eine finanzielle Vorsorge getroffen werde. Hubert Fuchs (FPÖ) konnte nicht nachvollziehen, wie die aus seiner Sicht viel zu hohe Summe von 42 Millionen Dosen zustande kommen könne. Zudem ortete der FPÖ-Mandatar eine starke Preissteigerung. Bisher hätten die Impfstoffe im Schnitt rund 11 € pro Dose gekostet, nun würde diese Summe auf etwa 20 € ansteigen. Reinhold Einwallner (SPÖ) signalisierte zwar prinzipiell Zustimmung zum vorliegenden Antrag, kritisierte jedoch, dass durch die späte Übermittlung des Abänderungsantrages, einmal mehr die parlamentarischen Usancen nicht eingehalten worden seien. Deshalb werde seine Fraktion vorerst nicht dafür stimmen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zeigte sich überzeugt, dass die veranschlagte Summe „gut investiertes Geld“ sei. Man werde mit den 42 Millionen Dosen das volle Potenzial der für Österreich zur Verfügung stehenden Menge ausschöpfen, weil man nicht genau wisse, welche Virusvarianten künftig auftreten werden. Zudem hat sich laut Mückstein der Preis für die nun bestellten Impfstoffe nicht wesentlich geändert. Man verzichte aber jetzt auf die deutlich günstigeren Vektorimpfstoffe, wie Astra Zeneca, was zu einer Erhöhung des Durchschnittspreises führe. Was die Bestellung von möglichen COVID-19-Medikamenten betrifft, müsse man noch warten, welche eine Zulassung erhalten werden, erläuterte der Gesundheitsminister.

Fristen zum Gemeindehilfspaket sollen verlängert werden

Der Finanzausschuss gab mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auch für eine Reihe von Gesetzesänderungen grünes Licht, die in einer Regierungsvorlage (948 d.B.) zusammengefasst sind. Um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, vor allem auf die nachfrageinduzierten Preissteigerungen im Baugewerbe zu reagieren, sollen die Fristen für die Antragseinbringung, den Projektbeginn sowie für die Endabrechnung von Projekten, die aus dem coronabedingten Gemeinde-Unterstützungspaket unterstützt werden sollen, um ein Jahr verlängert werden. Weiters sollen durch eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes Doppelgleisigkeiten vermieden und künftig Zuschüsse an die Länder für Entgeltfortzahlungen bei bestimmten Katastropheneinsätzen vom Finanzminister anstatt vom Sozialminister vollzogen werden. Zur Nachverfolgung der Mittel aus der EU-Aufbau-und Resilienzfazilität sollen alle Leistungen, die über das Aufbauinstrument finanziert werden, in der Transparenzdatenbank eingemeldet werden. Zudem sind redaktionelle Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen, um die unionsrechtliche Grundlage für den EU-Eigenmittelbeschluss zu schaffen.

Ein im Ausschuss eingebrachter Abänderungsantrag der Regierungsparteien regelt, dass die Mittel aus dem Kommunalinvestitionspaket auch in den Sommerferien 2021 und 2022 zur Einrichtung von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen verwendet werden können. Zudem sollen Rechtsgrundlagen im Transparenzdatenbankgesetz zur Datendirekteinmeldung durch das AMS und den Finanzminister geschaffen werden. Dadurch soll eine weitere Verbesserung der Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank erreicht werden und in diesem Sinne die Abfrage von Datenbanken des AMS und BMF entfallen, heißt es in den Erläuterungen.

Eine FPÖ-Initiative (1744/A(E)), die sich ebenfalls für eine Fristverlängerung des kommunalen Investitionsprogramms bis Ende 2022 einsetzt, fand hingegen keine Mehrheit.

Aktuell hätten bereits über 1.600 Gemeinden einen Antrag für das Kommunalinvestitionspaket gestellt und über 700 Mio. € seien bereits abgeholt worden, zeigte sich Manfred Hofinger (ÖVP) erfreut. Vor allem durch die Auslastung der Baubranche sei es aber nötig, die Fristen zu verlängern, ansonsten könnten die Gemeinden ihre Projekte nicht umsetzen. Elisabeth Götze (Grüne) sah das ähnlich. Mit dem Abänderungsantrag ermögliche man zudem die Finanzierung von kommunaler Kinderbetreuung im Sommer.

Gerhard Kaniak begrüßte die Fristverlängerung und sah in diesem Bereich die Forderungen der FPÖ erfüllt. Der FPÖ-Abgeordnete kritisierte jedoch die Änderungen im Finanzausgleichs- und Katastrophenfondsgesetz. Karin Doppelbauer (NEOS) konnte die Verlängerung der Fristen hingegen nicht nachvollziehen, da durch die aktuell positive Wirtschaftsentwicklung die Einnahmen der Gemeinden wieder „sprudeln“ würden. Zur Transparenzdatenbank erneuerte Doppelbauer die Kritik der NEOS, dass diese nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden könne. Die Fristverlängerung für das Gemeindepaket bestätige die SPÖ-Kritik, dass die Mittel nicht rechtzeitig von den Kommunen abgeholt werden könnten, so Maximilian Lercher (SPÖ). Der SPÖ-Mandatar forderte zudem einen Erlass der Darlehen zur Liquiditätsüberbrückung für die Gemeinden.

IFI-Beitragsgesetz zur Finanzierung internationaler Finanzinstitutionen

Um die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der finanziellen Beiträge Österreichs an internationale Finanzinstitutionen im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu schaffen, soll es zum Erlass eines Bundesgesetzes über die österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) und zur Änderung des Bundesschatzscheingesetzes kommen. Konkret geht es um die Wiederauffüllungen des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) in der Höhe von 18,9 Mio. € sowie des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) in der Höhe von 16 Mio. €. Durch die Änderung des Bundesschatzscheingesetzes soll zudem die Grundlage geschaffen werden, die bei der Österreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine zu digitalisieren und diese künftig ausschließlich in elektronischer Form handzuhaben, heißt es in den Erläuterungen der im Ausschuss von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen Regierungsvorlage (891 d.B.).

Die Mittel für internationale Hilfsfonds würden zur Verbesserung der Lebenssituation, zu Klimaschutzmaßnahmen und zur Unterstützung von Kleinbäuerinnen und -bauern beitragen, betonte Franz Eßl (ÖVP). Auch Selma Yildirim (SPÖ) begrüßte die Wiederauffüllung der Entwicklungsfonds, um die globalen und nachhaltigen Entwicklungsziele zu fördern. Sie beklagte jedoch, dass der Zugang zu Bildung keine Vorgabe für den Bezug der Mittel sei. Seitens der NEOS signalisierte Karin Doppelbauer Zustimmung. Es bedürfe aber einer deutlichen Steigerung der EZA-Mittel, um das anvisierte Ziel von 0,7% des BIPs zu erreichen, so Doppelbauer.

Gemeinsam mit der bilateralen EZA, die für die Sichtbarkeit Österreichs in den Partnerländern wichtig sei, spiele die Wiederauffüllung der Hilfsfonds für die Fortsetzung der multilateralen EZA eine große Rolle, hielt Finanzminister Gernot Blümel im Ausschuss fest.

SPÖ: keine Managerboni und Aktionärsausschüttungen bei Verlustrückträgen

Geht es nach der SPÖ, soll sichergestellt werden, dass Unternehmen nur dann das Instrument des im Zuge der Corona-Krise eingeführten Verlustrücktrages von 2020 auf 2019 sowie 2018 in Anspruch nehmen können, wenn allfällige Boni von leitenden Angestellten und dem Management der betroffenen Jahre sowie bereits erfolgte Dividendenausschüttungen vorab rückgezahlt worden sind. Das aktuelle Instrument ist laut SPÖ zum Vorteil der GesellschafterInnen bzw. AktionärInnen, Verluste würden hingegen auf alle SteuerzahlerInnen aufgeteilt. Der Entschließungsantrag (814/A(E)), wurde mit dem Hinweis, dass die aktuelle Form des Verlustrücktrages ein zielgerichtetes und effektives Hilfsinstrument sei, durch ÖVP und Grüne vertagt.

SPÖ fordert Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung

Um „feindliche“ Übernahmen und Firmenpleiten zu vermeiden, fordern die SozialdemokratInnen die Schaffung eines staatlichen Firmenbeteiligungsinstruments. Laut dem im Ausschuss vertagten Entschließungsantrag (921/A(E)) soll dazu eine Stiftung gegründet werden, die mit zumindest 10 Mrd. € Kapital ausgestattet wird und der vollen parlamentarischen Kontrolle unterliegen soll. Ein Anti-Abwanderungsgesetz soll zudem Förderungen an eine Standortgarantie sowie an die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen koppeln.

Die Insolvenzen seien aktuell so niedrig, wie seit Jahrzehnten nicht mehr, weshalb er keine Notwendigkeit für ein staatliches Firmenbeteiligungsinstrument sehe, begründete Jakob Schwarz (Grüne) die Vertagung.

NEOS: Spendenbegünstigung für alle bildungsfördernden Maßnahmen

Mit einem durch ÖVP und Grüne im Finanzausschuss ein weiteres Mal vertagten Entschließungsantrag (1004/A(E)) fordern die NEOS eine Spendenbegünstigung und eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer für alle bildungsfördernden Maßnahmen. Die Begünstigung von Spenden für alle Bildungsmaßnahmen hätte einen Steuerausfall von 10 bis 15 Mio. € zur Folge, demgegenüber stünden 35 Mio. €, die von Privaten zusätzlich in Bildung investiert werden würden. Durch die erhöhten Steuereinnahmen, die gesteigerte Bildung mit sich bringe, sei der kurzfristige Steuerausfall vernachlässigbar, argumentieren die NEOS.

NEOS fordern Wagniskapitalfondsgesetz sowie eine Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen

Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurden zwei weitere NEOS-Initiativen. So ist es den NEOS ein wichtiges Anliegen, in Österreich einen Markt für außerbörsliches Risikokapital zu entwickeln. Gerade für die wirtschaftlich schwierige Zeit nach der Pandemie würde eine ergänzende Finanzierungsmöglichkeit für zusätzliche Wachstumsimpulse sorgen, ist Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS) überzeugt. Sie ersuchte den Finanzminister daher, einen Entwurf für ein den internationalen Standards entsprechendes Wagniskapitalfondsgesetz vorzulegen (1412/A(E)). Zudem soll ein gemeinsam mit ExpertInnen, UnternehmerInnen und anderen betroffenen Stakeholdern ausgearbeitetes Reformpaket zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen beitragen. Dieses Paket soll jedenfalls einen KMU-Fonds, die Stärkung des Mezzaninkapitals, die Einführung neuer, internationalen Standards entsprechenden Beteiligungsgesellschaften sowie moderne Bestimmungen für eine erleichterte Anteilsübernahme, insbesondere in Form von Mitarbeiterbeteiligungen, enthalten, so Karin Doppelbauer (1616/A(E)). Für beide Initiativen wurde von Seiten der Regierungsfraktionen eine baldige positive Erledigung in Aussicht gestellt.

In einem weiteren durch ÖVP und Grüne vertagten Entschließungsantrag setzen sich die NEOS für ein einheitliches und transparentes Instrument zur weiteren Bewältigung der aktuellen, wie auch zukünftiger Wirtschaftskrisen nach Vorbild des „Kieler Modells für betriebliche Stabilisierungshilfen“ ein. Im Gegensatz zu bestehenden Hilfsinstrumenten sei dieses Modell nicht an Umsatz oder Fixkosten orientiert, sondern am Betriebsergebnis. Anhand einheitlicher Kriterien komme es nicht mehr zur Diskriminierung nach Branchen, Größe oder Rechtsform von Unternehmen, so die NEOS (1606/A(E)).

Falls es zu weiteren pandemiebedingten Schließungen im Herbst komme, müsse man die Unternehmen mit treffsicheren Hilfsmaßnahmen unterstützen, unterstrich Gerald Loacker (NEOS) die Intention des Antrags. Laut Gabriel Obernosterer und Karlheinz Kopf (beide ÖVP) haben hingegen die von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Hilfsinstrumente – auch im internationalen Vergleich – zu einer schnellen und treffsicheren Unterstützung der Unternehmen geführt. (Schluss Finanzausschuss) med

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