Verkehrsausschuss beschließt „Raserpaket“ mit Maßnahmen gegen Schnellfahren
Abgeordnete sprechen sich für neue Sicherheitsbestimmungen und Entgelte für Flughäfen sowie Schritte gegen Mautprellerei aus
Wien (PK) – Geschwindigkeitsübertretungen, vor allem im Ortsgebiet, und illegale Straßenrennen sollen stärker sanktioniert werden. Dafür sprach sich der Verkehrsausschuss des Nationalrats heute mit Stimmenmehrheit der Stimmen aus. Im „Raserpaket“ der Bundesregierung sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung enthalten, durch die etwa das Limit, ab wann Geschwindigkeitsüberschreitungen als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen“ gelten, herabgesetzt wird. Nicht mitgehen wollten bei dem Beschluss die Freiheitlichen, die bei der Festlegung des Strafmaßes ein Ungleichgewicht sehen.
Der Ausschuss befasste sich auch mit den Ergebnissen einer Evaluierung, welche Folgen eine Verlängerung der Südost Autobahn A3 bis nach Klingenbach für Verkehrsaufkommen und Umwelt haben würde. Laut dem Verkehrsministerium soll auf Basis der Erkenntnisse ein Diskussionsprozess mit dem Land Burgenland über die optimale Lösung gestartet werden. Der Bericht wurde mehrheitlich, ohne Stimmen der Freiheitlichen, zur Kenntnis genommen.
Österreich setzt auch Schritte, mit denen die grenzüberschreitende Ahndung von Mautprellerei möglich sein soll. Die Novelle dazu wurde mehrheitlich angenommen, neben den Koalitionsparteien gaben auch die NEOS ihre Zustimmung
Zum Mautthema hat auch die SPÖ Anträge eingebracht. Sie will, dass mautvermeidender LKW-Schwerverkehr auf Landesstraßen per Verordnung abgestellt werden kann. Auch spricht sie sich dafür aus, Wohnmobile bis 7,5 Tonnen per Vignette zu bemauten. Diese Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.
Einstimmig beschlossen wurde auch eine Novelle des Luftfahrtgesetzes. Unter anderem soll ein zentrales Luftfahrthindernisregister die Flugsicherheit erhöhen. Außerdem wird das Flughafenentgeltegesetz aktualisiert, wofür sich alle Fraktionen außer den Freiheitlichen, aussprachen.
Bestimmungen gegen Schnellfahren im Straßenverkehr sollen verschärft werden
Mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung will die Bundesregierung gegen Raserei auf den Straßen vorgehen (946 d.B.). Die Entziehungszeit der Lenkberechtigung bei Schnellfahren soll deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert werden. Zudem sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) jedenfalls als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen“ definiert werden. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der „besonders gefährlichen Verhältnisse“ aufgenommen. Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden.
Mit der Novelle ist auch eine Nachfolgeregelung im Führerscheingesetz geplant. Sie betrifft die Ausnahme der Gewichtsbeschränkung von Klasse B (3500 kg) für Elektrofahrzeuge, die am 1. März 2022 außer Kraft treten wird.
Quer durch die Fraktionen wurde die grundlegende Überzeugung geäußert, dass das „Raserpaket“ ein wichtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit ist. Gegen Rasen als einer der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle müsse stärker vorgegangen werden, waren Franz Eßl (ÖVP), Meri Disoski (Grüne), Dietmar Keck (SPÖ), Johannes Margreiter (NEOS) und Gerard Deimek (FPÖ) einig. Disoski wies darauf hin, dass bis Herbst noch weitere Maßnahmen für einen zweiten Teil des „Raserpakets“ erarbeitet werden.
SPÖ-Abgeordneter Keck meinte, neben höheren Geldstrafen und Führerscheinentzug müsse man gegen die Tuner-Szene und Veranstalter illegaler Straßenrennen vorgehen. Diese treffe man am ehesten, wenn man ihnen die Fahrzeuge abnehmen könne, wie das in anderen Ländern bereits möglich sei. Margreiter (NEOS) war der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, bei Strafen das Prinzip der Tagsätze anzuwenden, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Person abstellen. Damit könnte man die Treffsicherheit der Strafen erhöhen.
Die Freiheitlichen sahen bei den neuen Strafbestimmungen grundsätzlich eine ungleiche Gewichtung, weshalb sie nicht zustimmten. Die Geldstrafen würden bei den eher geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv erhöht, kritisierte Gerhard Deimek. Damit treffe man nicht die gewohnheitsmäßigen RaserInnen oder illegale Straßenrennen, sondern in erster Linie Personen, die zufällig einmal zu schnell unterwegs waren. Der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig, hielt ihm entgegen, dass illegale Straßenrennen in erster Linie über kurze Strecken im Ortsgebiet stattfinden. Daher sei es sehr wohl sinnvoll, auch Fahrverhalten abseits des Rasens auf Autobahnen oder auf freier Strecke zu sanktionieren.
Verkehrsministerin Leonore Gewessler sagte, mit dem Gesetzespaket reagiere man auf besonders tragische Fälle, die durch Rasen verursacht wurden. Die Bundesländer hätten sich sehr intensiv eingebracht, wofür sie ausdrücklich danke. Bei der Höhe der Strafen liege Österreich immer noch deutlich unter einigen Nachbarländern, gab die Ministerin zu bedenken. Die rechtliche Frage der Abnahme von Fahrzeugen, mit denen man in einigen Ländern bereits gute Erfolge erziele, werde noch geprüft. Sie hoffe, dass sie dem Parlament bis Jahresende mit dem zweiten Teil des Pakets dazu Lösungen vorlegen könne.
Zentrales Luftfahrthindernisregister soll Flugsicherheit erhöhen
Mit der einstimmig beschlossenen Novelle des Luftfahrtgesetzes (940 d.B.) will die Bundesregierung unterdessen erforderliche Anpassungen an Unionsrecht vornehmen sowie Erfahrungen in der Vollziehungspraxis sowie der Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte berücksichtigen. Unter anderem wird die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden im Falle mangelnder Verlässlichkeit oder Tauglichkeit und die Übermittlung von Verkehrs-und finanziellen Daten von Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen geregelt. Vorgesehen ist auch eine „Halterauskunft“ für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen. Ein im Ausschuss zu dem letzten Punkt von Abgeordneten der Koalition eingebrachter Abänderungsantrag wurde von Dietmar Keck (SPÖ) kritisch bewertet. Vielen NutzerInnen von so genannten „Spielzeugdrohnen“ sei nicht bewusst, dass sie sich mit der Verwendung strafbar machen könnten. Statt der Strafverfolgung sollte man stärker auf Aufklärung setzen.
Wesentliche Ziele der Novelle seien die Erhöhung der Sicherheit der zivilen Luftfahrt, die Absicherung der Verfügbarkeit genauer und aktueller Lufthindernisdaten für Luftverkehrsteilnehmende zur sicheren Durchführung des Luftverkehrs sowie die Sicherstellung der Vollziehungsaufgaben des Österreichischen Aero Clubs, erläuterte Christoph Stark (ÖVP). Neben Stark wies aus Astrid Rössler (Grüne) darauf hin, dass die Novelle auch Verbesserungen im Umweltbereich, vor allem bei den Bestimmungen über den Schutz vor Fluglärm, bringen soll.
Anpassungen des Flughafenentgeltegesetzes an aktuelle Situation
Breite Zustimmung fand auch die Änderung des Flughafenentgeltegesetzes (FEG) (942 d.B.). Die wesentlichen Punkte sind dabei die ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium, eine Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten und die Neuregelung des Verfahrens zur Genehmigung der Flughafenentgeltordnung entsprechend den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union. Geplant ist auch die Einführung einer Sonderbestimmung, welche auf Grund der COVID-19-Pandemie die Entwicklung der Passagierzahlen in die so genannte „Price Cap-Formel“ einbezieht.
Laut Hermann Weratschnig (Grüne) ist es in der derzeitigen Krise notwendig, Flughäfen abzusichern. Damit entlaste man auch längerfristig die öffentliche Hand. Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) zeigte sich zufrieden darüber, dass die Regelung des Entgelts auch kleinere Flughäfen im Blick hat. Klaus Köchl (SPÖ) signalisierte ebenfalls Unterstützung für die Novelle. Ablehnend äußerte sich die FPÖ. Die Freiheitlichen Christian Hafenecker und Walter Rauch kritisierten vor allem die Streichung von Inlandsflügen. Diese sei ein schwerer Schlag für die Regionalflughäfen selbst, aber auch für die Wirtschaft in den Regionen, meinten sie.
Verkehrsstaatssekretär Magnus Brunner betonte, die beiden heute dem Ausschuss vorliegenden Gesetze seien zwar nur kurz, aber sehr intensiv begutachtet worden. Die Luftfahrtbranche sei besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen, daher sei es wichtig, die gesetzlichen Maßnahmen, die für sie wichtige Verbesserungen bringen, auf den Weg zu bringen. Beim Flughafenentgelt gehe es vor allem auch um die Interessen der Regionen und damit um Tausende Arbeitsplätze.
Frage des A3-Ausbaus erfordert laut Gewessler Berücksichtigung aktueller Umwelt- und Klimaziele
Mit Entschließungsanträgen unterstrich der Nationalrat 2019 und erneut 2020 die Forderung einer Evaluierung der Folgen einer Verlängerung der A3 Südost Autobahn bis nach Klingenbach. Dem Verkehrsausschuss lag nun der Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Eleonore Gewessler zum Ergebnis der Evaluierung des Projekts vor (III-347 d.B). Demnach gibt es noch weiteren Klärungsbedarf, bevor eine abschließende Beurteilung des Projekts erfolgen kann. Der Bericht wurde nach einer lebhaften Debatte mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Das BMK habe die arealConsult ZT GmbH beauftragt, einen Vergleich der straßenbaulichen Varianten vorzunehmen und deren Auswirkungen auf den Verkehr der Gesamtregion zu untersuchen. Weiters sei beim Bundesumweltamt ein Screening der Umweltauswirkungen zum Projektbereich (Bodennutzung, Wasser, Luft und Klima etc.) beauftragt worden. Das Ressort leite aus den Ergebnissen ab, dass es notwendig ist, noch vertiefende bzw. ergänzende Studien über die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und die Umweltauswirkungen vorzunehmen, hielt Johann Singer (ÖVP) fest. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger fügte hinzu, das hochrangige Straßennetz auch in Zukuunft für den Individual- und Güterverkehr eine Rolle spielen werde. Ein Projekt dieser Dimension mit Auswirkungen auf eine weite Region mit vielfältigen Interessen brauche eine sorgfältige Abwägung. Aus Sicht von Johann Margreiter (NEOS) wird ein Lückenschluss im Straßenverkehr künftig notwendig sein, zumal sich Österreich hier auch auf EU-Ebene zum Ausbau der Transportkorridore verpflichtet habe.
Hermann Weratschnig (Grüne) betonte, die Auswirkungen auf die Umwelt seien beträchtlich, etwa was den Bodenverbrauch betreffe. Daher müsse das Projekt jedenfalls neu konzipiert werden. Alois Stöger (SPÖ) meinte, die weitere Planung müsse verkehrsträger- und grenzübergreifend erfolgen.
Die Freiheitlichen nahmen den Bericht nicht zur Kenntnis. Die Einholung von Studien sei offenbar eine bewusste Verzögerungstaktik der Bundesministerin, sagte Christian Hafenecker (FPÖ). Sie habe auch noch immer kein aktualisiertes Ausbauprogramm vorgelegt. Der Ausbau sei damit faktisch zum Stillstand gekommen. Das verursache aber letztlich hohe Kosten für die SteuerzahlerInnen.
Bundesministerin Leonore Gewessler unterstrich, dass die Klimazielsetzungen der Bundesregierung, insbesondere das Ziel, bis 2040 zur Klimaneutralität zu gelangen, und weitere umweltpolitische Ziele, die Ausgangslage des Projekts, dass vor fast zwanzig Jahren konzipiert wurde, deutlich verändert habe. Es gelte, eine optimale Lösung unter Wahrung der erwünschten ökologischen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Effekte zu erzielen. Dazu werde sie in einen Dialog mit dem Land Burgenland eintreten. Österreich habe keine Verpflichtung zum Ausbau, stellte die Ministerin klar. Die A3 sei kein Teil der Transeuropäischen Netze (TEN). Auch gebe es keinen Baustopp bei den Bundesstraßen, alle notwendigen Arbeiten würden durchgeführt. Eine sorgfältige Bewertung von Projekten sei aber selbstverständlich.
Österreich will Mautprellerei entgegentreten
Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) soll die grenzüberschreitende Verfolgung von Mautprellerei ermöglicht werden. (938 d.B.). Sie erhielt die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS.
Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenützungsgebühren in der Union (EETS-Richtlinie). Geplant ist die Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle im Sinne der EETS-Richtlinie. Sie soll den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, um FahrzeugeigentümerInnen oder -halterInnen zu identifizieren, für deren Fahrzeuge vorschriftswidrig keine Maut entrichtet wurde. Der Informationsaustausch hat dabei über die Softwareanwendung des Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems („EUCARIS“) zu erfolgen.
Geregelt wird künftig auch die grenzüberschreitende Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut und Verfolgung von Mautprellerei durch Informationsschreiben sowohl der ASFINAG (Aufforderungen zur Zahlung der Ersatzmaut) als auch der Behörden im Sinne der EETS-Richtlinie. Bei Letzteren handelt es sich um Anonymverfügungen, durch die Geldstrafen in der Höhe der im Bundesstraßen-Mautgesetz für Mautprellerei vorgesehenen Mindeststrafe vorgeschrieben werden.
Auf EU-Ebene würden Entscheidungen zur Maut anstehen, die die nun vorgenommene Anpassung vermutlich überflüssig machen, meinte Alois Köchl (SPÖ). Seine Fraktion behalte sich daher die Zustimmung im Plenum vor, wenn sich hier Neues ergebe. Leonore Gewessler informierte ihn, dass die Wegekostenrichtlinie der EU intensiv diskutiert wird und auch auf der Tagesordnung des nächsten Treffens der EU-Verkehrsminister steht. Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen, betonte die Ministerin.
Hermann Weratschnig (Grüne) sah hingegen die grenzüberschreitende Verfolgung von Mautprellerei auf jeden Fall als angebracht. Felix Eypeltauer (NEOS) thematisierte die Datenübermittlung und die Definition des „Verdachtsfalls“ von Mautprellerei. Der Datenschutz müsse gewahrt bleiben. Seitens des Ressorts wurde erklärt, es gehe nur um die Klarstellung, dass die ASFINAG notwendige Daten zur Abklärung eines Verdachts, dass keine Maut bezahlt wurde, speichern dürfe.
SPÖ will Verbot von mautvermeidendem LKW-Schwerverkehr per Verordnung
Von den Koalitionsfraktionen vertagt wurde ein von SPÖ-Abgeordnetem Mario Lindner eingebrachter Entschließungsantrag zum LKW-Schwerverkehr, der zur Mautvermeidung von Autobahnen auf das niederrangigere Straßennetz ausweicht (1536/A(E)). Die Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse um eine gesetzliche Handhabe ergänzt werden, die den Verkehrsbehörden ermögliche, im Kampf gegen die Mautflucht dauernde oder zeitweise Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote zu verhängen. Hier gehe es um die dringend notwendige Entlastung von stark belasteten Straßen, Siedlungsgebieten und Naturräumen, sagte Dietmar Keck (SPÖ) im Ausschuss. Hermann Weratschnig (Grüne) und Johann Magreiter (NEOS) meinten dazu, die gesetzlichen Möglichkeiten für Fahrverbote gebe es bereits, sie müssten nur ausgeschöpft werden.
SPÖ: Wohnmobile bis 7,5 Tonnen per Vignette bemauten
Die derzeitige Form der Bemautung von Wohnmobilen der Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen erfordere eine GO-Box und sei damit wenig praktikabel, befindet SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck. Das Problem sei, dass oft das Gewicht von 3,5 Tonnen nur geringfügig überschritten werden, was dann sofort zu hohen Mautkosten führe und in weiterer Folge bewirke, dass die Fahrzeuge auf das niederrangigere Straßennetz ausweichen. Er fordert daher, Wohnmobile dieser Gewichtsklasse von der kilometerabhängigen Maut auszunehmen und stattdessen eine kostendeckende, pauschale Bemautung über Vignette zu ermöglichen (1079/A(E)). Der Antrag wurde von ÖVP und Grünen nach dem Hinweis von Joachim Schnabel (ÖVP), dass die Frage der 3,5 Tonnen als Grenzwert auch auf EU-Ebene diskutiert werde, erneut vertagt. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox
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