Bayr: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für die Westsahara

SPÖ-Entwicklungssprecherin fordert EU auf, in Zukunft keine illegalen Abkommen abzuschließen

Wien (OTS/SK) – Gestern Nachmittag wurde ein mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefällt: Das Handels- und Fischereiabkommen der EU mit Marokko wurde, sofern es auch auf das von Marokko besetzte Gebiet Westsahara ausgedehnt wurde, als illegal aufgehoben. „Das Urteil stellt einen bedeutenden Sieg für die Menschen in der Westsahara dar. Ich begrüße das Urteil und fordere die EU auf, jetzt endlich keine Abkommen mehr abzuschließen, die nach einem Muster gestrickt sind, das der EuGH als illegal eingestuft hat“, betont Petra Bayr, SPÖ-Sprecherin für Globale Entwicklung, und unterstreicht weiter: „Es darf nicht sein, dass völkerrechtliche und Menschenrechtskonzessionen gemacht werden, um die Interessen der europäischen Wirtschaftslobby zu bedienen. Nach dem dritten klaren Urteil des EuGH muss damit jetzt endgültig Schluss sein!“ ****

Der EuGH hatte bereits 2016 und 2018 Urteile gefällt, die die Anwendung des Handels- und Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko auf dem Gebiet von Westsahara für nichtig erklärt haben. Daraufhin wurde zwischen Marokko und der EU eine Änderung des Vertrags ausgehandelt, für die erneut ausschließlich marokkanische Interessengruppen konsultiert wurden. Die Organisation Western Sahara Ressource Watch wertete das gestrige Urteil als „bedeutenden Sieg für das Volk der Westsahara“. (Schluss) bj

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