Trotz neuer Gesetze: Hass im Netz verbreitet sich stetig weiter

Plattformen müssen Verantwortung wahrnehmen

Wien (OTS) – Seit der Gründung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz im September 2017 sind pro Jahr durchschnittlich 1.960 Meldungen eingegangen. Im 4. Beratungsjahr (Sept. 2020 – Aug. 2021) wurden insgesamt 2.125 Meldungen bearbeitet.

Um Hass zu schüren, bedienen sich Hater*innen und Trolle sehr häufig rassistischer Diktionen. Der Großteil der bei ZARA gemeldeten Online-Inhalte (65,6%) reproduziert und verbreitet rassistische Ideologien – etwa Hass wegen ethnischer, nationaler, religiöser Zuschreibungen oder aufgrund der Hautfarbe oder Fluchterfahrung. Das vergangene Jahr hat wieder deutlich gezeigt: gerade im Zusammenhang mit extremer physischer Gewalt (z.B. Femiziden) oder besonders tragischen Vorkommnissen und menschlichem Leid (z.B. Seenot bei Menschen auf der Flucht) kommt es zusätzlich zu rassistischer Gewalt im Netz.

36% der eingegangenen Hass-Meldungen sind nach Ersteinschätzung der ZARA-Berater*innen (straf-)rechtlich relevant. Unter diesen Hass-Meldungen hat die Beratungsstelle #GegenHassimNetz die meisten als Verhetzung (386) oder als Beleidigung (242) eingestuft.

Die Möglichkeiten, sich gegen Hass im Netz rechtlich zur Wehr zu setzen, sind durch das neue Gesetzespaket umfassender geworden. Das bedeutet auch, dass die Beratungen ausführlicher und notwendiger geworden sind: gerade, wenn sich Betroffene bei massiv belastenden Fällen von Hass im Netz (z.B. Cyber-Mobbing) erfolgreich zur Wehr setzen möchten. Seit 2021 bietet ZARA Prozessbegleitung an, die eine besonders intensive Form der Unterstützung ermöglicht:
ZARA-Berater*innen können kostenlos über die Abläufe bei Polizei und Gericht informieren, zur Polizei begleiten und in Gerichtsverfahren gemeinsam mit Rechtsanwält*innen unterstützen. Das gibt Sicherheit und erleichtert den Zugang zum Rechtssystem.

Trotzdem schrecken viele Betroffene noch immer vor rechtlichen Schritten zurück, etwa aus Angst, die Aufmerksamkeit der Täter*innen noch mehr auf sich zu ziehen. „Strafrechtliche Erweiterungen sind wichtig – doch der Kampf gegen Hass im Netz kann nicht allein auf dieser Ebene geführt werden: Neben verstärkter Informations- und Bildungsarbeit müssen endlich auch die Plattformen ihre Verantwortung wahrnehmen“, so Caroline Kerschbaumer, ZARA-Geschäftsführerin. Neben dem national geltenden Kommunikationsplattformen-Gesetz soll in Zukunft der Digital Services Act (DSA) die Plattformen auf EU-Ebene dazu verpflichten, ihre User*innen besser zu schützen. Während der DSA gerade vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft wird, zeigt aber eine aktuelle Studie auf, wie intensiv die Plattformen dagegen lobbyieren. Gemeinsam mit 36 internationalen NGOs appelliert ZARA deswegen an die Vertreter*innen der EU, dass im DSA u.a. festgehalten wird, dass illegale Inhalte EU-weit schneller entfernt werden müssen und dass die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden, Plattformen und Zivilgesellschaft erleichtert wird.

Aktuelle Zahlen, Daten, Grafiken: [4. #GegenHassimNetz-Bericht]
(https://www.ots.at/redirect/zara2)

DSA: [NGO-Forderungen und Studie zum Lobbying der Plattformen]
(https://www.ots.at/redirect/zara3)

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