„Bürgeranwalt“ über Lärmbelästigung durch Sportanlagen und Missstände auf Bahnhöfen

Am 16. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – In der Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert die Redaktion am Samstag, dem 16. Oktober 2021, um 18.00 Uhr in ORF 2 auf Anregung von Volksanwalt Werner Amon zwei Themen, zu denen es besonders viele Beschwerden gibt. „Lärmbelästigung durch Sportanlagen“ und „Missstände auf Bahnhöfen“. Pars pro toto präsentiert Peter Resetarits jeweils einen konkreten Fall dazu:

Wie viel Lärm müssen Anrainer/innen einer Sportanlage in Oberndorf aushalten?: Seit Mai dieses Jahres gibt es in der Stadtgemeinde Oberndorf bei Salzburg eine neue multifunktionale Sportanlage. Die unmittelbaren Anrainer/innen fühlen sich von der Gemeinde im Stich gelassen. Denn der unzumutbare Lärm bis in die späten Nachtstunden würde einfach hingenommen. Wenn Anrainer/innen nächtliche Sportstättenbenutzer/innen um Ruhe bitten, würden sie mit körperlichen Attacken bedroht. Der Kritik stellt sich der Bürgermeister von Oberndorf.

Ein dauernd versperrter Warteraum in Wiener Neudorf verärgert die Fahrgäste der Badner Bahn: Der Warteraum sei immer wieder verwüstet worden und ein Umschlagplatz für Dealer gewesen, rechtfertigen die Wiener Lokalbahnen die Schließung. Die Fahrgäste sind empört, weil es seit mehr als zwei Jahren keine überdachte Wartemöglichkeit mehr gibt. Mit dem Bürgermeister von Wiener Neudorf diskutiert Volksanwalt Amon.

Eine Sprachreise in die USA ist unter dramatischen Umständen zu Ende gegangen. Gibt es Schadenersatz?: Ein Semester lang sollte eine 16-jährige Niederösterreicherin bei einer Gastfamilie leben und in Arizona die Schule besuchen. Den Aufenthalt buchten die Eltern um knapp 13.000 Euro bei einem renommierten Sprachreiseveranstalter. Doch die Gastfamilie sei nicht in der Lage gewesen, ihre Tochter zu versorgen, kritisieren die Eltern. Zuletzt wurde das Mädchen in eine psychiatrische Klinik gebracht. Nun klagt ihre Familie die Veranstalter auf 25.000 Euro Schadenersatz.

http://presse.ORF.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender