Flucht, Migration und Kinderrechte dominieren Innenausschuss

Entschließung zur Obsorge für geflüchtete Kinder ab dem ersten Tag angenommen

Wien (PK) – Im Innenausschuss wurden heute mehrere Oppositionsanträge behandelt, die sich hauptsächlich um den Themenkreis Flucht und Migration bewegten. Zwei Anträge der SoziademokratInnen forderten einerseits die Datenlage hinsichtlich dem Verschwinden von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu verbessern und andererseits Empfehlungen der Kindes-Wohlkommission speziell im Asylbereich umzusetzen. Letzterer wurde unter Einbeziehung eines Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen bezüglich der Sicherstellung der Obsorge ab dem ersten Tag angenommen. Ein Antrag der Freiheitlichen auf Schließung einer Asylunterkunft wurde ebenso vertagt, wie zwei NEOS-Anträge. Demnach sollte die österreichische Staatsbürgerschaft einfacher beibehalten werden können, wenn eine Zweite angenommen werde. Ein weiterer Antrag zielte auf das Verbot einer massenhaften, automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Zunächst dominierte jedoch die Thematik der Kinderrechte die Ausschussdebatte.

SPÖ für Datenerhebung bezüglich verschwundener Kinder mit Fluchterfahrung

Die SozialdemokratInnen beanstandeten in einem Entschließungsantrag, dass es weder auf nationalstaatlicher noch auf europäischer Ebene genaue Zahlen oder umfassende Datenerhebungen zum Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung gebe (1651/A(E)). Unbegleitete minderjährige Geflüchtete seien eine der vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen und bedürfen eines besonderen Schutzes, weshalb sie eine diesbezügliche Datenerhebung sowie eine Aufnahme dieser Daten in die Asyl- und Fremdenstatistik fordern.

Johanna Jachs (ÖVP) warf dazu ein, dass medial transportierte Bilder flüchtender Kinder verständlicherweise Emotionen hervorrufen und diese Emotionalität spiegele sich im Antrag wider. Es würden jedoch bereits derartige Datenerhebungen vorgenommen worden, wie Georg Bürstmayr (Grüne) bestätigte.

NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper fragte nach, was auf diesem Gebiet im Sinne des Kindeswohles getan werde. Innenminister Karl Nehammer erklärte, dass diese Erhebungen schon länger durchgeführt und die daraus resultierenden Daten EU-weit verknüpft würden. Daraus ergebe sich, dass bei einem Großteil nämlich 84% der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (UMFs), die untergetaucht sind, bekannt wäre, wohin diese gegangen sind.

Jachs drückte ihre Beruhigung darüber aus, dass bei den meisten Untergetauchten der Aufenthaltsort bekannt sei. Sie verwies auf die bereits laufenden Evaluierungsprozesse, deren Ergebnis abgewartet werden soll. Anschließend könne eine neue, gemeinsame Entschließung erfolgen. Dementsprechend stellt sie einen Antrag auf Vertagung. Krisper zeigte sich hingegen mit der Beantwortung des Ressorts unzufrieden, da es ihr nicht um Fälle gehe, in denen diese Personen untertauchen, sondern um solche, in denen UMFs Opfer beispielsweise von Kinderhandel werden.

Die Grünen-Mandatarin Faika El-Nagashi unterstrich, dass es verlässliche Daten brauche um Menschenhandel identifizieren zu können. Zudem lebe dieser von der Situation der Vulnerabilität und Abhängigkeit seiner Opfer. Hier sei die Unterbringung entscheidend. Außerdem sei nicht klar ob ein ins europäische Ausland gereister UMF nicht auch davon betroffen sei.

Ausschussobmann Karl Mahrer (ÖVP) ergänzte den Vertagungsantrag mit der Ankündigung, dass seine Fraktion mit einem gemeinsamen Antrag auf die anderen zukommen werde, so, dass dieser möglichst schon im nächsten Ausschuss beschlossen werden könne. Die Vertagung wurde mehrheitlich angenommen.

SPÖ-Antrag zu Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission, Abänderungsantrag für Obsorge ab erstem Tag angenommen

Mit einer ähnlichen Thematik beschäftigt sich ein weiterer SPÖ-Antrag, in dem sich die Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) für die Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohl-Kommission einsetzt (1893/A(E)). In deren Abschlussbericht vom Juli 2021 wird unter anderem die eingehende Prüfung aller Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und Fremdenrechts hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Kindeswohl empfohlen. Auch kindergerechte Verfahren, ein umfassendes Kinderrechte-Monitoring und die raschere Abwicklung der Verfahren werden darin angeregt.

Ernst Gödl (ÖVP) wies scharf zurück, dass das Kindeswohl nicht bereits jetzt schon als Grundlage von behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen herangezogen werde. Was die Obsorge der UMFs betreffe, erkenne er jedoch die Problematik an. Deshalb wurde auch ein dementsprechender Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen eingebracht. In diesem sprechen sich Gödl und Georg Bürstmayr (Grüne) für die Sicherstellung der Obsorge von UMFs durch die Kinder- und Jugendhilfe ab dem ersten Tag aus. Weiters soll ein umfassendes Schulungsangebot für alle an Asylverfahren beteiligten Personen in Behörden, staatlichen Einrichtungen und Gerichten das Kindeswohl vermehrt in den Fokus rücken.

Mandatarin Katharina Kucharowits (SPÖ) äußerte ihre Zustimmung zum Abänderungsantrag, hielt jedoch fest, dass auch die Finanzierung der Obsorge gesichert sein müsse. Hannes Amesbauer (FPÖ) merkte an, dass seine Fraktion dem Antrag ambivalent gegenüber stehe. Sie werde aber schlussendlich nicht zustimmen, da durch den Antrag sogenannte „Ankerkinder“ ermöglicht würden – dass also aufgrund des Kindeswohles auch die restliche Familie nicht abgeschoben werden könnte. Der Abänderungsantrag wurde dementsprechend mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, angenommen.

Amesbauer konstatierte in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion, dass Österreich zu den am meisten von Migration betroffenen Staaten innerhalb der EU gehöre, was vor allem bei der Unterbringung von AsylwerberInnen zu Verunsicherungen führen könne (1995/A(E)). Konkret fordert er die Schließung der Bundesbetreuungseinrichtung in Steinhaus am Semmering, wo ca. 170 AsylwerberInnen in einer rund 600 EinwohnerInnen-Ortschaft untergebracht seien. Auch der sozialdemokratische Bürgermeister der Ortschaft sehe die Einrichtung kritisch, betonte Amesbauer im Ausschuss.

Andreas Minnich (ÖVP) stellte angesichts der politischen und humanitären Lage in Afghanistan und den dadurch zu erwartenden höheren Migrationsdruck einen Vertagungsantrag. Man könne die Kapazitäten unter diesem Gesichtspunkt nicht einsparen. Innenminister Nehammer stimmte Minnichs Argumentation zu. Der Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

Initiativen der NEOS zu Doppelstaatsbürgerschaft und Verbot der automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung vertagt

Aus beruflichen oder familiären Gründen sollten ÖsterreicherInnen eine zweite Staatsbürgerschaft einfacher erwerben können, meinen die NEOS und schlagen einen Interessensabwägungsmechanismus bzw. einen Ermessensspielraum für die Behörden vor (677/A(E)). Derzeit führe die Verleihung einer ausländischen Staatsbürgerschaft meist zum automatischen Verlust der österreichischen. Kritisiert wird auch, dass bei volljährigen AntragstellerInnen lediglich das Interesse der Republik als Anerkennungsgrund gilt und im Falle der Staatsbürgerschaft durch Abstammung berücksichtigungswürdige private Gründe gesetzlich nicht näher definiert werden.

Reinhold Einwallner (SPÖ) drückte seine Zustimmung für den Antrag aus, da man AuslandsösterreicherInnen keine Steine in den Weg legen sollte. Erleichterungen seien hier wünschenswert. Mandatarin El-Nagashi (Grüne) bezeichnete die jetzige Gesetzeslage als „anachronistische Regelung“, von der sowohl AuslandsösterreicherInnen als auch MigrantInnen in Österreich aus jeweils unterschiedlichen Perspektiven betroffen seien. Eine Expertin des Ministerium warf ein, dass die Kompetenz hier nicht beim Innenressort, sondern beim Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten liege. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

In einem weiteren Antrag der NEOS wird ein nationales Verbot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung gefordert (1794/A(E)). Problematisiert wird im Antrag vor allem, dass die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum massiv in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, eingreife. Zentral für Demokratien sei jedoch, so die NEOS, dass sich die BürgerInnen im öffentlichen Raum frei, anonym und ohne staatliche Überwachung bewegen können.

Der Innenminister nahm dahingehend dazu Stellung, dass nichts verboten werden könne, was ohnehin de facto verboten ist. Solche Methoden werden nicht verwendet und es gebe auch keinen Gesetzesrahmen, der der Polizei eine Grundlage für deren Anwendung liefern würde. Auch dieser Entschließungsantrag wurde mehrheitlich vertagt. (Schluss Innenausschuss) wit

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