Deponie „Kalter Berg“ kommt – Stellungnahme von Enzersdorf an der Fischa
* Zufahrt und Betrieb der geplanten Deponie wird von Göttlesbrunn-Arbesthal ermöglicht
* Über ein Jahrzehnt dauernder Rechtsstreit damit zu Ende – Enzersdorfer zeigen sich bestürzt
* Stellungnahme der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa;
Rückforderung von übernommenen Kosten
Wie letzten Dienstag bekannt wurde, ermöglicht die Gemeinde Göttlesbrunn-Arbesthal nun doch die Zufahrt für die von der Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft, kurz EAVG, geplante Deponie „Kalter Berg“ im „Grünen Ring“. Damit ist der ein Jahrzehnt dauernde Rechtsstreit im Bezirk Bruck an der Leitha, Niederösterreich, zu Ende.
„Wir sind mit einem formlosen Mail darüber informiert worden, dass unsere Nachbargemeinde den gemeinsam beschlossenen Weg nicht mehr mitgehen wird – und sind darüber schlicht bestürzt. Über ein Jahrzehnt haben wir gemeinsam mit unserer Bevölkerung und Umweltschützern bis vor die Höchstgerichte gekämpft. Klar ist: Wir konnten nicht die Genehmigung der Deponie an sich, aber deren Betrieb im „Grünen Ring“ verhindern, da es keine Enteignung für Zufahrtswege nach dem Abfallwirtschaftsgesetz gibt. Unser Anliegen war es, unsere Bevölkerung vor weiterem Verkehrslärm, Staub und Abgasen zu bewahren und ein Naherholungsgebiet zu erhalten. Wie die Verantwortlichen unserer Nachbargemeinde diese Zumutung gegenüber der gesamten Region erklären möchten, ist für uns nicht verständlich, wir müssen diesen Meinungsumschwung aber zur Kenntnis nehmen und unsere Bürger darüber informieren“, so Bürgermeister Markus Plöchl und Vizebürgermeister Werner Herbert der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa.
Dazu der Enzersdorf vertretende Rechtsanwalt Wolfram Schachinger:
„Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso dieser Schritt gerade jetzt erfolgt, besonders da die Rechtslage von der Nachbargemeinde ident eingeschätzt wurde. Nämlich, dass eine Zufahrt seitens der EAVG gegenüber Göttlesbrunn-Arbesthal nicht erzwungen werden kann. Enzersdorf hat auch Teile der Rechtsberatungskosten der Nachbargemeinde bezahlt und sich bereit erklärt, auch die Kosten für zukünftige Auseinandersetzungen mitzutragen. Ich wurde bereits von Enzersdorf beauftragt, den Kostenbeitrag der Gemeinde zurückzufordern, gehe aber davon aus, dass dies nicht erforderlich ist – und die Nachbargemeinde den Betrag unmittelbar zurücküberweist.“
Im Auftrag der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa.
Greenberg Advisory
Mag. Georg Baldauf
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