ÖAMTC: 2022 bringt zusätzlichen CO2-Preis und regionalen Klimabonus (Neuerungen Teil 1)

Ökosoziale Steuerreform verursacht höhere Spritpreise durch zusätzlichen CO2-Preis, regionaler Klimabonus soll Ausgleich bringen

Wien (OTS) – Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Expert:innen geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist. Im Bereich Verkehrswirtschaft kommt es u.a. mit der ökosozialen Steuerreform ab Juli zu steigenden Spritpreisen aufgrund der Einführung eines zusätzlichen CO2-Preises. Um jene zu entlasten, die davon besonders betroffen sind, sieht die Politik einen regionalen Klimabonus vor.

Aufgrund der ökosozialen Steuerreform steigen im Juli 2022 die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen. Der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. Der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober erklärt den Hintergrund: „Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, ab Juli zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022 beträgt der Preis 30 Euro je Tonne CO2.“ Zwar erfolgt diese Bepreisung über einen nationalen Emissionszertifikatehandel, durch die gesetzlich vorgegebenen Preise in den ersten Jahren – 2023: 35, 2024: 45, 2025: 55 Euro – entspricht der Aufschlag im Grunde jedoch einer Mineralölsteuererhöhung. Wie bei letzterer üblich, ist auch auf die zusätzliche CO2-Bepreisung Umsatzsteuer zu bezahlen. Ab Juli 2022 zahlen Autofahrer:innen implizit alleine durch die Mineralölsteuer und den neu zu schaffenden nationalen Emissionszertifikatehandel damit 192 Euro je Tonne CO2, wenn sie einen Diesel fahren, bei einem Benziner sind es 256 Euro je Tonne.

Regionaler Klimabonus: 100 Euro Sockelbetrag, zusätzlich Regionalausgleich bis 100 Euro möglich, 200 Euro für Menschen mit Behinderungen

Als Ausgleich für die Belastungen durch die ökosoziale Steuerreform sieht die Politik ab dem kommenden Jahr einen regionalen Klimabonus vor. Dieser besteht aus zwei Teilen: Einem Sockelbetrag in der Höhe von 100 Euro und einem Regionalausgleich, der jene, die auf das Auto angewiesen sind, entlasten soll. Personen unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte. Je nachdem, wie gut oder schlecht der Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist und wie gut die Infrastruktur im Allgemeinen ist, z.B. Krankenhäuser, Schulen oder Behörden, erhalten Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Österreich entweder gar keinen Regionalausgleich oder 33, 66 oder 100 Euro pro Jahr zusätzlich. „Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, erhält gar keinen Regionalausgleich und damit nur den Sockelbetrag von 100 Euro. Wer hingegen z.B. in Mellau in Vorarlberg wohnt, bekommt den Sockelbetrag und zusätzlich den vollen Regionalausgleich in der Höhe von 100 Euro“, rechnet der ÖAMTC-Experte vor. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort insgesamt 200 Euro.

Die Auszahlung des regionalen Klimabonus soll über das Klimaschutzministerium (BMK) erfolgen. Wie genau, muss erst im Detail festgelegt werden. „Nachdem das Klimaschutzministerium nicht über die nötigen Daten verfügt, sollen das Innenministerium, das Finanzministerium, das Sozialministerium, die Meldebehörden und der Dachverband der Sozialversicherungsträger Daten an das Klimaschutzministerium übermitteln – u.a. Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Kontoverbindungen oder auch Daten zum Hauptwohnsitz“, hält der Verkehrswirtschaftsexperte des Mobilitätsclubs fest.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2022.

(Fortsetzung)

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