Geflügelpest in der Steiermark nachgewiesen

Positiver Nachweis bei Schwan/Erweiterung des Risikogebiets. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich, keine Übertragung durch Lebensmittel

Wien (OTS) – Am 28.12.2021 hat die AGES den ersten Fall von Geflügelpest in der Steiermark bestätigt: Bei einem Schwan im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wurde das Aviäre Influenza-Virus, Subtyp H5N1, nachgewiesen. Dieser Subtyp ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Aufgrund der hohen Geflügeldichte in dieser Region mit einem großen Anteil an Freilandhaltung, werden der gesamte Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sowie einige angrenzende Gemeinden im Bezirk Weiz als Risikogebiet eingestuft: Um Geflügelpest-Fälle in Geflügelbetrieben zu vermeiden, erlässt das Gesundheitsministerium, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium und dem Land Steiermark eine Stallpflicht für jene Betriebe, die 350 und mehr Stück Geflügel halten. Eine betreffende Verordnungsnovelle wird seitens des Gesundheitsministeriums erlassen und morgen Donnerstag, 30.12.2021, in Kraft treten.

Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten. Direkte und indirekt Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

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