Parlament: TOP im Nationalrat am 20. Jänner 2022
COVID-19-Impfpflicht, ökosoziale Steuerreform, Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, Rechnungshofberichte
Wien (PK) – Das COVID-19-Impfpflichtgesetz wird die Debatte in der ersten Nationalratssitzung dieses Jahres dominieren. Nach dem Hearing mit ExpertInnen und den Beratungen im Gesundheitsausschuss kommt die Vorlage am Donnerstag ins Plenum. Die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 soll mit Februar in Kraft treten. Ebenfalls zur Debatte steht die ökosoziale Steuerreform, durch die die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt sowie GeringverdienerInnen über die Erhöhung des Sozialversicherungs-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrags entlastet werden sollen. Auch über den Klimabonus, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll, wird abgestimmt. Auf der Tagesordnung des Nationalrats stehen darüber hinaus über 20 Rechnungshofberichte.
Aktuelle Stunde
Zu Beginn der Sitzung um 9.00 Uhr findet eine Aktuelle Stunde statt. Dafür haben die NEOS das Thema „Russland-Ukraine: Ein starkes Österreich muss die EU aktiv unterstützen, den Frieden in Europa zu erhalten.“ gewählt.
Ökosoziale Steuerreform 2022
Der Finanzausschuss gab grünes Licht für die ökosoziale Steuerreform 2022. Im Zentrum stehen dabei Steuerentlastung und Ökologisierung. Umgesetzt wird die Reform in mehreren Gesetzen. Zum einen werden die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt sowie GeringverdienerInnen über die Erhöhung des Sozialversicherungs-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrags entlastet. Dazu kommt die Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Ein eigenes Gesetz wurde darüber hinaus für den Klimabonus geschaffen, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll. Die Koalitionsparteien brachten in der Ausschusssitzung einen Abänderungsantrag ein, der Klarstellungen trifft. Durch Verlangen auf getrennte Abstimmung machte die SPÖ im Ausschuss klar, dass sie einigen Elementen der Reform zustimmt, in seiner Gänze lehnte sie die Steuerreform 2022 allerdings ab. Der Finanzausschuss stimmte schließlich den drei Gesetzen mehrheitlich zu, mit wechselnden Mehrheiten. Für die Abstimmung im Nationalratsplenum stellten die Oppositionsparteien eine getrennte Abstimmung in Aussicht.
Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis 2023
Um es Bund, Ländern und Gemeinden weiterhin zu ermöglichen, alle Kräfte in der Corona-Krisenbewältigung zu bündeln, soll der aktuelle Finanzausgleich vorerst für zwei Jahre bis 2023 verlängert werden. Dafür hat sich der Finanzausschuss mehrheitlich ausgesprochen. Ohne eine entsprechenden Regelung hätten bereits 2021 die Verhandlungen über die neue Finanzausgleichsperiode geführt werden müssen.
Ermächtigung des österreichischen Vertreters im ESM
Der österreichische Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll ermächtigt werden, einem Vorschlag für einen Beschluss des Gouverneursrates über die Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten zuzustimmen. Konkret geht es darum, dass im Rahmen der Reform des ESM vereinbart wurde, mit der Einführung der gemeinsamen Letztsicherung (engl. common backstop) für den Single Resolution Fund (SRF) das ESM-Instrument zur direkten Rekapitalisierung von Instituten von der Liste der ESM-Finanzhilfeinstrumente zu streichen. Der Nationalrat hat am 19. Mai 2021 das Übereinkommen genehmigt. Nach dessen Inkrafttreten kann der ESM dem SRF eine gemeinsame Letztsicherung bereitstellen, heißt es in den Erläuterungen. Der entsprechende Beschluss soll durch den Gouverneursrat erfolgen.
COVID-19-Impfpflicht
Der Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen auf eine verpflichtende Impfung gegen COVID-19 liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Die Steigerung der Durchimpfungsrate mittels Impfpflicht sei ein gelinderes Mittel, um die unkontrollierte Virusverbreitung zu verhindern, als Betretungsverbote, argumentieren die Regierungsfraktionen. Mit Geldstrafen von 600 € bis 3.600 € soll das Fehlen eines gültigen Impfnachweises geahndet werden, falls Betroffene über keinen belegbaren Ausnahmegrund wie etwa Schwangerschaft verfügen.
Nach einem knapp dreistündigen Expertenhearing wurde das Gesetzesvorhaben vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Teilen der NEOS abgesegnet. Im Ausschuss wurden einige wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen, wie unter anderem die Anhebung der Altersgrenze für die Impfpflicht auf 18 Jahre, die Umsetzung im Rahmen eines Stufenmodells oder die Etablierung eines begleitenden Monitorings des Gesetzes durch eine neue Kommission im Bundeskanzleramt. Am generellen Fahrplan, also der Einführung der Impfpflicht ab Anfang Februar, wird trotz vieler kritischer Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren festgehalten. Bis 15. März gibt es eine Eingangsphase, in der noch keine Strafen verhängt werden sollen. Während sich große Einigkeit im Hearing bei den medizinischen ExpertInnen für das Impfen und vor allem für den dritten Stich zeigte, gab es in der rechtlichen Beurteilung – von adäquaten Rahmenbedingungen bis hin zur Verletzung von Grundrechten – keinen Konsens.
Zur Debatte stehen im Plenum auch zwei Ausschussanträge im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz. Bei den einstimmig angenommenen Änderungen im Impfschadengesetz geht es primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der COVID-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt.
Mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommen wurden im Ausschuss die Novellierungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes, die eine Anhebung der Strafrahmen und der Höchststrafen beinhalten. Da der Kontrolle von Nachweisen einer geringen epidemiologischen Gefahr im Rahmen der Eindämmung des pandemischen Geschehens eine große Bedeutung zukomme, werden eigene Tatbestände für Verstöße gegen das Betreten und Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten, öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, das Benutzen von Verkehrsmitteln oder die Teilnahme an Zusammenkünften eingeführt, heißt es in der Begründung. Zur Verstärkung der Kontrolle dieser Auflagen können in Hinkunft die zur Vollziehung der für die gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Organe der Bezirksverwaltungsbehörde, Aufsichtsorgane gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Arbeitsinspektion tätig werden.
Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung
Die SPÖ setzt sich für eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung ein. Seit den ersten Stichen am 27. Dezember 2020 haben sich nur rund 70% der in Österreich lebenden Menschen vollimmunisieren lassen, zeigt ein entsprechender Entschließungsantrag auf. Wenn man diesen Wert mit anderen europäischen Staaten wie Malta, Spanien oder Portugal vergleiche, die alle weit über 80% ihrer Bevölkerung geimpft hätten, werde das politische Versagen der österreichischen Bundesregierung deutlich. Die nun geplante Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde von der SPÖ unterstützt, könne aber nur ein Teil einer viel breiter angelegten Strategie zur Bewältigung der Pandemie sein. Der Antrag wurde im Gesundheitsausschuss neben der SPÖ nur von den NEOS befürwortet und fand damit keine Mehrheit.
„Plan B“ in der Corona-Politik
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wollen die Freiheitlichen einen komplett anderen Weg als die Bundesregierung einschlagen, was unter anderem in der Präsentation ihres „Plan B“ zum Ausdruck kommt. Dieser stelle nach Auffassung der FPÖ-MandatarInnen die einzig richtige Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik dar, da das freiheitliche Konzept vor allem auf das Prinzip der Freiwilligkeit, eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sowie die frühzeitige medizinische Behandlung der infizierten Personen setze. Der Antrag der Freiheitlichen wird voraussichtlich keine Unterstützung der anderen Fraktionen erhalten.
EU-Anpassungen im Arzneimittelgesetz
Anpassungen an EU-Recht machen Novellierungen im Arzneimittelgesetz und einzelner Bestimmungen im Gentechnikgesetz erforderlich. Im Zentrum der diesbezüglichen Regierungsvorlage, die vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen verabschiedet wurde, stehen Regelungen für die klinischen Prüfungen von Humanarzneimitteln bzw. für ein europarechtskonformes Zusammenwirken zwischen der nationalen Arzneimittelbehörde und Ethikkommissionen. Außerdem sollen raschere Zulassungen neuartige Behandlungsmethoden bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus ermöglicht werden.
Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
Mit einer breiten Mehrheit kann eine Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) rechnen, die unter anderem eine Aussetzung der Ökostrom-Pauschale im Jahr 2022 mit sich bringt. Umgesetzt werden mit dem Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen vor allem auch beihilfenrechtliche Anpassungen beim Ausbau erneuerbarer Energieformen in Bezug auf das EU-Notifikationsverfahren zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler sprach im Wirtschaftsausschuss von einem großen Erfolg, dass die Genehmigung seitens der EU-Kommission mit den nunmehrigen Änderungen für die gesamte geplante Laufzeit des EAG erfolge.
Verbot von Konversionstherapien
Keine Mehrheit wird voraussichtlich ein Entschließungsantrag der NEOS betreffend ein Verbot von sogenannten Konversions- und anderen reparativen Therapieformen an Minderjährigen finden. Die Oppositionsfraktion kritisiert darin die potenziell psychisch und physisch schädigenden Behandlungen, die oft außerhalb eines beruflichen oder therapeutischen Kontexts vollzogen werden.
Petitionen
Befassen wird sich der Nationalrat in seiner Sitzung auch mit einem Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, der sechs Petitionen umfasst. Die Bürgeranliegen behandeln unter anderem den Erhalt von Dorfläden, die Sicherstellung regionaler Lebensmittelversorgung, Platzprobleme in Schulbussen und den Schutz von ArbeitnehmerInnen vor krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz.
Zentralmatura
Bevor am Ende des Sitzungstags etwaigen Vorlagen des Immunitätsausschusses in Verhandlung genommen werden, befasst sich der Nationalrat mit über 20 Berichten des Rechnungshofs. Bei den Prüfungen zu Schulthemen findet sich unter anderem ein Bericht über die Zentralmatura. Verbesserungsbedarf sieht das Kontrollorgan hier bei Objektivität und Vergleichbarkeit, weswegen angeregt wird, dass Klausuren nicht mehr von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer korrigiert und Kompensationsprüfungen künftig schriftlich durchgeführt werden. Angesichts der hohen Kosten für die Aufgabenerstellung in Fächern mit wenigen Matura-KandidatInnen hinterfragen die RechnungshofprüferInnen außerdem, welche Klausuren tatsächlich zentral erstellt werden müssen. Als Schwachpunkt der Zentralmatura sah der Rechnungshof auch „zu strenge Beurteilungskriterien“. 51 Prozent sollten laut Rechnungshof für ein „Genügend“ ausreichen.
Tagesbetreuung von SchülerInnen
In einer Folgeüberprüfung zur Tagesbetreuung von SchülerInnen fordert der Rechnungshof, den bedarfsgerechten Ausbau im Sinne eines flächendeckenden Angebots weiter zu forcieren. Der Fokus sei dabei auf SchülerInnen aus benachteiligten Gruppen zu richten. Kritisch gesehen wird die Kompetenzzersplitterung im Bereich der schulischen Tagesbetreuung. Mitdiskutiert werden in diesem Debattenblock zudem Berichte zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung, zum Europäischen Sozialfonds, zur HTL Spengergasse sowie zu Erasmus+.
Forschungs- und Wissenschaftskommunikation
In einem weiteren Diskussionsblock geht es um Rechnungshofberichte zur Wissenschaft und zu den Hochschulen. So überprüfte der Rechnungshof in einem Bericht die Forschungs- und Wissenschaftskommunikation im Bildungsministerium, im Wissenschaftsministerium und im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Bereich angewandter Forschung und Technologieentwicklung in den Jahren 2013 bis 2017. Die drei Ministerien gaben im überprüften Zeitraum 61,84 Mio. € für die Forschungs- und Wissenschaftskommunikation aus. Das entsprach 1 bis 2% der jeweiligen Forschungsausgaben. Kritisch sah der Rechnungshof überdies Ausgaben von 19,03 Mio. € für Medienkooperationen und Inserate in diesem Zusammenhang. Bei diversen Projekten der Ministerien zur Bewusstseinsbildung über die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung vermisste der Rechnungshof gemeinsame Strategien, um die Abwicklung besser zu koordinieren.
Betreuungsverhältnisse an den Universitäten
Das Betreuungsverhältnis zwischen ProfessorInnen und Studierenden fällt an den einzelnen Universitäten und in den Studienfeldern sehr unterschiedlich aus. Das zeigt der Rechnungshofbericht „Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien“ auf. Das Ziel von 1:40 im Betreuungsverhältnis von Studierenden zu Lehrenden sei an einzelnen Universitäten erreicht beziehungsweise sogar unterschritten worden, an großen Universitäten habe man die Vorgabe jedoch deutlich verfehlt, so das Prüforgan in seinem Bericht. Zudem seien Maßnahmen zur Erhöhung der Prüfungsaktivität zu setzen, empfiehlt das Prüforgan. Nur knapp 60% aller Studierenden würden ihr Bachelor-, Diplom- und Masterstudium prüfungsaktiv betreiben. Weiters gehe es darum, die Gründe für die teilweise sinkende Lehrleistung je Vollzeitäquivalent zu analysieren und erforderlichenfalls Maßnahmen zu deren Erhöhung zu ergreifen.
In weiteren Berichten bzw. Follow-up-Überprüfungen geht es um ausgewählte Stiftungen bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, die Smart Minerals GmbH, die Geologische Bundesanstalt, die Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten, die Aufnahmeverfahren für Human- und Zahnmedizin, das Management von Forschungsinfrastruktur und die Beteiligung von Universitäten an Unternehmen.
Risikomanagement Landwirtschaft
Schließlich beschäftigen sich die Abgeordneten in einem weiteren Diskussionsblock mit Rechnungshofberichten zur Landwirtschaft und Umwelt. Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof etwa beim Risikomanagement in der Landwirtschaft durch die öffentliche Hand. Im Überprüfungszeitraum 2014 bis 2018 stiegen laut RH-Bericht die Zahlungen des Bundes und der Länder für die Zuschüsse von Versicherungsprämien um 57%, und zwar von 39,64 Mio. € auf 62,07 Mio. €. Erklärt wird dieser Anstieg mit einer 2016 beschlossenen Ausweitung der Zuschüsse von versicherbaren Risiken, wie beispielsweise Dürreschäden, und der damit verbundene Abschluss zusätzlicher Versicherungen. Die Kontrolle der mit der Förderungsabwicklung betrauten Österreichische Hagelversicherung, die gleichzeitig die Höhe der finanziellen Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe festlegt, ist dem Rechnungshof derzeit aber nicht möglich, da er bei Versicherungsunternehmen über keine Kontrollbefugnis verfügt.
Finanzierungsprobleme bei Bundesforschungszentrum
Die Schwierigkeiten in der Finanzplanung des „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ zeigten sich der Rechnungshofanalyse zufolge deutlich in einem beträchtlichen Rückgang der Jahresüberschüsse. Von 2014 bis 2017 schrumpfte der Finanzierungspolster um 98% von 225.000 € auf 4.000 €. Zugleich stiegen die Personalkosten von 16,66 Mio. € auf 17,77 Mio. € (+7%). Der Rechnungshof drängt daher darauf, die gesetzlichen Aufgaben des Bundesforschungszentrums – etwa die Unterbringung und Verpflegung -zu überprüfen. Generell seien ausgegliederte Rechtsträger nicht zur Umgehung des Personalplans des Bundes zu nutzen. Da rund ein Viertel der Nutzfläche des Foschungszentrum-Standorts in Traunkirchen bei der Überprüfung leer stand, fordert der Rechnungshof hier ein Flächennutzungskonzept ein, um die Leerstandskosten von monatlich rund 20.300 € zu reduzieren.
Mitdiskutiert werden Rechnungshofberichte bzw. Follow-up-Überprüfungen betreffend Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, ELER: Einrichtung und Betrieb von Clustern und Netzwerken, Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft, Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, Ökologisierung von Fließgewässern sowie Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter).
Immunität von Abgeordnetem Kickl
Nach den Diskussionen über die Rechnungshofberichte könnte im Plenum über die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl abgestimmt werden. Voraussetzung ist, dass der Immunitätsausschuss morgen seine Beratungen abschließt. Konkret geht es um das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung. (Schluss) rei/mbu/keg
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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