
„Bürgeranwalt“: Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine – worauf sollen sie, worauf Helfende achten?
Am 12. März um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 12. März 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine: Worauf sollen sie, worauf die Helferinnen und Helfer achten?
Welches Aufenthaltsrecht, welche Arbeitsmöglichkeiten, welche finanziellen Unterstützungen stehen Geflüchteten zu? Worauf müssen Helfer/innen achten, die Privatquartiere zur Verfügung stellen?
Spielplatz neben der Hundeauslaufzone – sind die Kinder ausreichend geschützt?
Auf einer großen Fläche am Rande Wiens, in Süßenbrunn, wurde eine Hundeauslaufzone eingerichtet. Mittendrin liegt aber auch ein Kinderspielplatz. Für Familien mit Kindern sei das gefährlich, kritisiert Herr W. Auf dem ungeschützten Spielplatz komme es immer wieder zu bedrohlichen Situationen mit Hunden. Volksanwalt Werner Amon hat Verständnis für die Sorgen der jungen Familien und fordert einen besseren Schutz für die Kinder.
Ist eine Lärmschutzwand schuld am Lärm?
Im November 2021 berichtete die Sendung „Bürgeranwalt“ über einen ungewöhnlichen Fall: Eine neue Lärmschutzwand im Bezirk Neulengbach soll schuld daran sein, dass eine unerträgliche Geräuschkulisse überhaupt erst entstanden ist. Weil sie angeblich nur an einer Seite einer Straße ausgeführt wurde und die Schallwellen auf die gegenüberliegende Seite reflektiert. Hat sich seit der Kritik der Volksanwaltschaft etwas verändert?
Herrn H.s Motorrad wurde wegen der Schulden des Wohnungsnachbarn gepfändet – wieso bekommt er es nicht zurück?
Herr H. hatte sein Motorrad erlaubterweise am Parkplatz seines Wohnungsnachbarn abgestellt. Doch dieser hatte offenbar Schulden nicht bezahlt. Im Zuge einer Exekution beim Nachbarn wurde auch das Motorrad von Herrn H. gepfändet. Er muss jetzt in einem Gerichtsverfahren beweisen, dass das Motorrad ihm und nicht dem Nachbarn gehört. Das sei kostspielig und riskant, befürchtet er, weil seine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt. Dazu ist Martin Spitzer, Universitätsprofessor für Zivilrecht an der WU Wien, zu Gast im Studio.
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