Parlament: TOP im Nationalrat am 23. März 2022
Energiekostenausgleich, Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern, Schuttzonen für Krankenhäuser, GeoSphere Austria
Wien (PK) – Am ersten Tag seiner Märzsitzung will der Nationalrat den 150 €-Energiekostenausgleich für Haushalte auf den Weg bringen. Widmen werden sich die Abgeordneten auch den Regierungsvorlagen zur Sicherstellung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht sowie zur Erweiterung ihrer Aufgaben. Das weitere Spektrum der Verhandlungen reicht an diesem Tag von Änderungen bei der Steuerpauschale für Bäuerinnen und Bauern über eine Zivilverfahrens-Novelle zum Thema digitale Aktenführung bis hin zu Selbstbehalten für den digitalen Unterricht sowie einem neuen nationalen Kompetenzzentrum GeoSphere Austria. Beschlussreif sind zudem der erweiterte Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern und die Möglichkeit von Schutzzonen rund um Krankenhäuser in Zusammenhang mit COVID-19-MaßnahmengegnerInnen.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema wählt die SPÖ.
Energiekostenausgleich
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den gesetzlichen Rahmen für den Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins in der Höhe von 150 € abgesegnet. Der Gutschein soll die nächstfolgende Stromrechnung um diesen Betrag kürzen und einmalig pro Hauptwohnsitz, nicht aber für Nebenwohnsitze gelten. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Für einen Einpersonenhaushalt sind dies 55.000 €, für einen Mehrpersonenhaushalt 110.000 € im Kalenderjahr.
Per Abänderungsantrag wurde im Finanzausschuss klargestellt, dass der Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins gewährt wird, einkommensteuer- und abgabenfrei ist und nicht auf einen laufenden Sozialhilfebezug angerechnet werden kann. Zudem soll kein Rechtsanspruch darauf bestehen. Für die Beurteilung des Vorliegens eines Haushaltes ist grundsätzlich der 15. März 2022 maßgebend. Für die Bedeckung des Energiekostenausgleichs wird derzeit von einem budgetären Bedarf in der Höhe von 600 Mio. € ausgegangen.
Mit einem Ausschussantrag wird zudem die Bestimmung zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an das Bundesrechenzentrum für die Gewährung des Energiekostenausgleiches in das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 aufgenommen. Aus diesem Grund entfallen die entsprechenden Bestimmungen aus dem Transparenzdatenbankgesetz 2012.
Anhebung der Vorausvergütungen von Energieabgaben
Ein weiterer Initiativantrag der Regierungsparteien fand im Finanzausschuss eine breite Mehrheit. Mit der Anhebung von Vorausvergütungen von Energieabgaben bei energieintensiven Produktionsbetrieben auf 25% soll deren Liquidität besser abgesichert werden. Die Betriebe können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt zurückbekommen. Um die Liquidität der Betriebe zu verbessern, soll dieses System nun für die Jahre 2022 und 2023 ausgeweitet und von 5% auf 25% angehoben werden. Die Antragstellung auf Vorausvergütung soll bereits gemeinsam mit dem Antrag auf Energieabgabenvergütung für das Vorjahr zulässig sein.
Geringfügige Änderungen im Klimabonusgesetz
Außerdem wird mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen ein Redaktionsversehen im Klimabonusgesetz korrigiert. Die Koalitionsparteien brachten dazu im Ausschuss auch einen Abänderungsantrag ein, der weitere technische Anpassungen vorsieht. Im Konkreten geht es darum, gewährleisten zu können, dass die jeweils aktuellsten Daten (im speziellen die Kontoverbindung) verwendet werden. Daher soll auch der Zeitpunkt der letzten Änderung der Daten übermittelt werden. Der Finanzausschuss sprach sich mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich dafür aus.
Evaluierung der COVID-Hilfsmaßnahmen
Die NEOS setzen sich für eine transparente Evaluierung der Treffsicherheit der COVID-19-Wirtschaftshilfen unter Einbindung unabhängiger ExpertInnen ein. Der leichten Beantragung des Umsatzersatzes stehe eine überschießende Ausgestaltung gegenüber, zudem fehle es an Planungssicherheit für UnternehmerInnen, so die Kritik. Die Forderung fand im Finanzausschuss keine Mehrheit, wurde aber von den Regierungsparteien aufgegriffen und in Form eines eigenen Entschließungsantrags beschlossen. Darin kommen die Abgeordneten von ÖVP und Grünen überein, die Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft während der Pandemie zu evaluieren. Dafür sollen die notwendigen Daten, Ressourcen und Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden und von unabhängigen WissenschafterInnen und Forschungsinstitutionen analysiert werden.
Sicherstellung der FMA-Finanzierung
Eine EU-Rechtsumsetzung erfordert Anpassungen bei der Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen. Um dieser Umsetzungsverpflichtung nachzukommen, erfolgen Änderungen im sogenannten Alternatives Investmentfonds Managergesetz, im Bankwesengesetz, dem Börsegesetz 2018 und anderen Gesetzen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) soll weitere Befugnisse erhalten. Ihre Finanzierung wird durch die Novelle erhöht. In Form einer Ausschussfeststellung begrüßte der Finanzausschuss die Sicherstellung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht. Durch die Rechtsanpassung werden ausreichend Personal-Ressourcen für den Vollzug des Gesetzes oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der FMA in anderen Bereichen geschaffen, so die Feststellung. Während die SPÖ aufgrund von Bedenken beim Konsumentenschutz nicht zustimmte, befürworteten die NEOS die Regierungsvorlage, nicht aber die Ausschussfeststellung. Diese sei aus NEOS-Sicht widersprüchlich und nicht notwendig.
Die FMA wird künftig, neben ihrer Rolle als Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute, auch die Aufgabe als Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien (central counterparty, CCP) übernehmen, so der einstimmige Beschluss im Finanzausschuss zur Novelle des Sanierungs-und Abwicklungsgesetzes sowie weiterer Gesetze. Im Zuge dessen erhält die FMA Sanktionsbefugnisse, die sie zur Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen oder Geldstrafen ermächtigen. Vorgesehen werden auch unionsrechtlich vorgegebene Ausnahmeregelungen insbesondere im Gesellschaftsrecht.
Einheitswerte von LandwirtInnen
Der Finanzausschuss hat außerdem Änderungen bei der Steuerpauschale für Bäuerinnen und Bauern abgesegnet. Im Kern soll damit das bisherige System der Bewertung der Erträge der LandwirtInnen geändert werden. Die bislang alle neun Jahre durchgeführte Hauptfeststellung der Einheitswerte soll künftig automatisiert erfolgen. Klimabedingte Veränderungen fließen neu ein. Der Einheitswert gilt als Ausgangspunkt für die Bemessung der Steuerschuld der LandwirtInnen.
Die Vereinfachungen sollen in drei Stufen umgesetzt werden. Zunächst soll die Ermittlung der Einheitswerte zum regulären Termin auf Basis eines Temperatur/Niederschlagsindex sowie der Betriebsgröße durchgeführt werden. In einer zweiten Stufe werden bei der Überarbeitung des Klimarahmens der Bodenschätzung aktuelle Klimadaten herangezogen und neu berechnet. Dieser Klimarahmen wird im Wege der Bodenschätzung festgelegt. Eine Evaluierung der Grundlagen der Bodenschätzung ist bis 31. Dezember 2027 erforderlich. Da jedoch die seit der letzten Aktualisierung geltenden Regeln für die Bodenansprache dem aktuellen wissenschaftlichen Niveau entsprechen, könne sich diese Evaluierung auf die klimatischen Einflüsse beschränken. In einer dritten Stufe soll an Stelle der periodisch durchzuführenden Hauptfeststellung der Einheitswerte ab 2032 eine „rollierende Bewertung“ treten.
Zivilverfahrens-Novelle zur Digitalisierung
Vorrangiges Ziel der Zivilverfahrens-Novelle 2022 des Justizministeriums ist die Anpassung der Verfahren an die fortschreitende Digitalisierung der Justiz, insbesondere der digitalen Aktenführung. Die Vorlage passierte mit einem Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen einstimmig den Justizausschuss. Um bei den Gerichtsgebühren eine inflationsbeschleunigende Wirkung abzumildern, soll damit die nächste Erhöhung, die inflationsbedingt bereits 2022 zu erwarten wäre, auf das Jahr 2023 verschoben werden. Laut der Vorlage werden auch weitere Verbesserungen des Verfahrensrechts angestrebt, die eine Erleichterung der Verfahrensführung und eine Verbesserung des Zugangs zum Recht bewirken sollen, ebenso wie eine Rechtsbereinigung in diesem Bereich, um eine leichtere Auffindbarkeit und einen besseren Überblick über die Rechtslage für die RechtsanwenderInnen zu ermöglichen.
Die verfahrensrechtlichen Vorgaben und Abläufe sollen demnach grundsätzlich nicht verändert werden. Dort, wo die digitale Aktenführung Sonderregelungen erfordere, wie dies etwa bei der Unterschriftsleistung der Fall ist, sollen neue Regelungen geschaffen werden, die parallel zu den für auf Papier geführten Akten gelten. Unter anderem soll mittels einer Neuregelung der Gebühren für die Akteneinsicht für elektronische Kopien, die auf von der Justiz zur Verfügung gestellten Datenträgern erstellt werden, ein neuer, nach dem Datenvolumen gestaffelter Gebührenansatz zur Anwendung gelangen. Beseitigt werden sollen Doppelgleisigkeiten bei der Einbringung von Gebühren, Geldstrafen und Kosten.
Europäisches Auslieferungsübereinkommen auf Gibraltar
Um die im Rahmen des Europarats vorgeschlagene Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar zu vollziehen, bedarf es einer Ausweitung der in diesem Bereich getroffenen Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Die dementsprechende Regierungsvorlage wurde im Justizausschuss einstimmig angenommen.
Selbstbehalte für Digitalen Unterricht
Ein Novellenvorschlag zum Bundesgesetz, das die Finanzierung von Laptops und Tablets im Unterricht regelt, fand im Unterrichtsausschuss die Zustimmung aller Fraktionen. Konkret geht es darin um die Befreiung vom 25%igen Selbstbehalt für Endgeräte. Um eine tatsächliche Gleichbehandlung aller Betroffenen herzustellen, scheinen nun zusätzlich zu den bestehenden Befreiungsgründen weitere „Befreiungstatbestände“ wie die Kostenbefreiungen im Rahmen des Ökostromgesetzes im Gesetzesentwurf auf. Überdies sollen bis dato nicht-begünstigte Kinder in Mehrstufenklassen zwischen der 6. und 8. Schulstufe in den BezieherInnenkreis aufgenommen werden. Diese Regelung bezieht sich vor allem auf Sonderschulen und wird laut Entwurf nur in der Übergangsphase zur Anwendung kommen, solange Kinder über der 5. Schulstufe noch keine Endgeräte haben. Insgesamt rechnet das Ressort durch die Ausweitung der Eigenanteilbefreiung mit einem Mehrbedarf von 659.341 €.
Inklusive Bildung
Mit einem weiteren Antrag trachten die Koalitionsfraktionen danach, mehr Transparenz über die Ressourcenvergabe im Bereich Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) herzustellen. Hingewiesen wird auf den großen Unterschied zwischen den Bundesländern bei der Zahl von SchülerInnen mit SPF gemessen an der Gesamtschülerzahl. Der Grund könne eher in einer unterschiedlichen Vergabepraxis liegen, als in der tatsächlichen Häufigkeit von Behinderung, vermuten die AntragstellerInnen.
Skeptisch gegenüber dieser Argumentation zeigten sich im Unterrichtsausschuss SPÖ, FPÖ und NEOS. SPÖ und NEOS verwiesen auf die Forderung nach Erhöhung der Mittel für inklusive Bildung, die im Fokus der Petition „INKLUSIVE BILDUNG JETZT“ steht, die ebenfalls im Nationalrat verhandelt wird. Die Petition fordert unter anderem die verbindliche Verankerung von zusätzlichen Mitteln im Nationalen Aktionsplan Behinderung (2022-2030). Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der NEOS, der auf mindestens 100 Mio. € zusätzlich für die Finanzierung eines inklusiven Bildungssystems abzielt, wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
MINT-Strategie für Frauen
Einstimmig verabschiedete der Unterrichtsausschuss einen Antrag von ÖVP und Grünen, Mädchen und Frauen in den Ausbildungsbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) verstärkt zu fördern. Das Bildungsministerium solle dazu eine Strategie entwickeln, wobei die Förderaktivitäten über die gesamte Bildungskette hinweg zu bündeln seien.
Mehr Fördermöglichkeit für Innovationsstiftung
Der Initiativantrag der Regierungsparteien, den Stiftungszweck der Innovationsstiftung für Bildung zu erweitern, wurde hingegen von den anderen Fraktionen nicht unterstützt. Die Opposition befürchtet mangelnde Transparenz bei künftigen Förderungen. Mit ÖVP-Grünen-Mehrheit verabschiedete der Ausschuss daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung, die neben kompetitiven Ausschreibungsverfahren auch andere Qualitätssicherungsverfahren für Förderfreigaben zulässt. Mit der Änderung ermögliche man, dass Schulen auch aufgrund des Chancenindex Förderungen erhalten können, so die Erklärung der Grünen.
COVID-19-Sondervorschriften an Hochschulen
Die FPÖ fordert das Ende der hochschulrechtlichen Vorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19. Laut vorgelegter Novelle soll das 2. COVID-19-Hochschulgesetz nicht wie derzeit vorgesehen mit 30. September 2022, sondern bereits mit 28. Februar 2022, also mit Ende des Wintersemesters 2021/22, außer Kraft treten. Durch die Regelungen könnten Universitäten Studierenden den Zugang zur Bildung verwehren und somit das Grundrecht auf Bildung einschränken, wird bemängelt. Der Gesetzesantrag wird voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum finden.
Soziale Lage von Studierenden
Die NEOS schlagen in einem Entschließungsantrag eine vertiefende Studie zu den Auswirkungen von Distance-Learning an den Hochschulen sowie die finanziellen Folgen der Pandemie auf den Kompetenzerwerb und die Bildungschancen von Studierenden vor. Der Antrag wird voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum erhalten. Laut Wissenschaftsminister Polaschek findet laufend Begleitforschung zu COVID-19 statt. Eine Studie zur sozialen Lage von Studierenden werde bereits vorbereitet, Befragungen dazu würden im Sommersemester 2023 erfolgen.
Fördersätze der Fachhochschulen
Auf eine „dramatische Finanzlage“ der Fachhochschulen verweisen die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag. Das aktuelle Budget sehe trotz gegenteiliger Ankündigungen keine Erhöhung der Fördersätze für Fachhochschulen vor, die Freiheitlichen fordern daher, die Fördersätze für die Fachhochschulplätze um zumindest zehn Prozent zu erhöhen. Auch diese Oppositionsforderung wird wahrscheinlich abgelehnt.
Kompetenzzentrum GeoSphere Austria
Der Vorschlag für ein Bundesgesetz, das die Bundesanstalten Geologische Bundesanstalt (GBA) und Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) im neuen nationalen Kompetenzzentrum „GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie“ (GSA) bündeln soll, fand im Forschungsausschuss des Nationalrats breite Zustimmung. Wissenschaftsminister Martin Polaschek verspricht sich dadurch eine neue Einrichtung der Spitzenforschung, die notwendige Daten im Kampf gegen den Klimawandel und für die Sicherung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen liefere. Zu den aktuellen Herausforderungen gehören laut Polaschek Rohstoffverknappung, Naturgefahrenprävention und Katastrophenmanagement, Fragen der nachhaltigen Energieversorgung, der Energiespeicherung und des Grundwasserschutzes.
Die GSA ist als Einrichtung öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit geplant, mit einem jährlichen Budget von rund 40 Mio. € . Als elfte Forschungseinrichtung unter dem Schirm des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG) soll das Kompetenzzentrum mit dem Wissenschaftsressort Leistungsvereinbarungen abschließen.
Freilassung türkischer JournalistInnen
Auf die schwieriger werdende Situation für JournalistInnen, aber auch KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen und RechtsanwältInnen in der Türkei machen die fünf Parlamentsfraktionen in einem Entschließungsantrag aufmerksam. Sie sprechen sich dafür aus, sich vonseiten Österreichs weiterhin für eine freie Meinungsäußerung in der Türkei einzusetzen und dabei auch für die Freilassung türkischer JournalistInnen einzutreten, die aufgrund von Verfahren in Haft sind, die nicht den internationalen rechtsstaatlichen Standards entsprechen. Angestoßen wurde das Thema von der SPÖ, die in einem Entschließungsantrag insbesondere die jüngst stattgefundene Verhaftung der TV-Journalistin Sedef Kabas nach einer regierungskritischen Äußerung in einer Fernsehsendung im Jänner thematisierte.
Expertenbericht zur Gedenkveranstaltung in Bleiburg
Aufgrund einer Entschließung des Nationalrats hat das Innenministerium eine multidisziplinäre Expertengruppe zu der jährlich im Mai bei Bleiburg in Kärnten stattfindenden Gedenkveranstaltung eingerichtet. Die ExpertInnen halten darin fest, dass es bei der Veranstaltung nicht nur wiederholt zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gekommen sei. Auch aufgrund der Tatsache, dass dabei das faschistische Ustascha-Regime gewürdigt werde, sei die Veranstaltung nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes künftig zu untersagen.
Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern
Der Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus soll erweitert werden. Bislang können jene Nachkommen eine Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen erwerben, bei denen anzunehmen ist, dass sie ohne das erlittene Unrecht ihrer Vorfahren heute im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft wären. Nach dem Inkrafttreten des Sondererwerbstatbestandes haben sich allerdings im Vollzug Fälle gezeigt, die durch die geltenden Regelungen nicht erfasst wurden.
Künftig sollen die Sondererwerbstatbestände für einen breiteren Kreis an Personen gelten. So sollen unter anderem jene Fälle erfasst werden, bei denen die Vorfahren von Organen der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches oder wegen des Eintretens für die demokratische Republik Österreich ermordet oder ins Ausland deportiert wurden. Auch sollen die Regelungen gelten, wenn die Vorfahren Selbstmord begangen haben, um Verfolgungshandlungen zu entgehen. Die Anpassungen wurden vom Innenausschuss einstimmig auf den Weg gebracht.
Staatsbürgerschaft innerhalb von drei Jahren nach Volljährigkeit
Durch eine weitere Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes soll Fremden die Staatsbürgerschaft verliehen werden können, wenn sie diese spätestens drei Jahre und nicht wie bisher zwei Jahre nach dem Eintritt der Volljährigkeit beantragen. Damit kommt Österreich dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit nach.
Schutzzonen für Gesundheitseinrichtungen
Rund um wesentliche Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser sollen die Sicherheitsbehörden künftig eine Schutzzone erlassen können. Damit soll verhindert werden, dass COVID-19-MaßnahmengegnerInnen den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen gefährden, wie dies in den vergangenen Monaten der Fall war. Die Schutzzone gilt für das Schutzobjekt sowie in einem Umkreis von bis zu 150 Metern. Die Sicherheitsorgane erhalten mit der Einrichtung von Schutzzonen zudem die Möglichkeit eines Betretungsverbots und Wegweiserechts gegen bestimmte Personen. Die Regelungen sollen vorerst befristet bis Ende 2022 eingeführt werden.
Der ursprüngliche Gesetzesantrag der Regierungsparteien, mit dem die Regelungen auf Schiene gebracht werden, zielt auf eine sprachliche Anpassung des Sicherheitspolizeigesetzes ab. Damit soll im Gesetz künftig nicht mehr von „Männern und Frauen“, sondern von „allen Geschlechtern“ die Rede sein. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) rei/mbu/keg
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