„Bürgeranwalt“: Wann besteht Anspruch auf intensivmedizinische Hauskrankenpflege?

Am 7. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 7. Mai 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Lärm und Unfallgefahr in Marz – wie kann die Situation für die Anrainer verbessert werden?

Eine Bürgerinitiative in der Gemeinde Marz im Bezirk Mattersburg fordert Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der vielbefahrenen Schattendorfer Straße. Im Ortsgebiet seien die Autos oft viel schneller als erlaubt unterwegs. Die Situation sei nicht nur gefährlich, auch Lärm und Staub würden die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Volksanwalt Walter Rosenkranz fordert eine rasche Lösung des Verkehrsproblems.

Verhindert die Schulbürokratie, dass Oskar einen integrativen Betreuungsplatz bekommt?

Der siebenjährige Oskar aus Wien hat eine leichte Form von Autismus. Da sein integrativer Unterricht in der Ganztagsschule bereits am Vormittag endet, würden seine Eltern für ihn auch eine integrative Nachmittagsbetreuung benötigen. Obwohl es freie Plätze in einem geeigneten nahegelegenen Hort der Stadt Wien für Oskar geben würde, wurde ihm der Besuch dort verwehrt. Nach Kritik von Volksanwalt Rosenkranz und einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio konnte das Problem gelöst werden.

Querschnittgelähmt nach Badeunfall – warum soll ein Grazer keine intensivmedizinische Hauskrankenpflege bekommen?

Herr H. aus Graz ist 37 Jahre alt und nach einem verhängnisvollen Sprung ins Meer querschnittgelähmt. Nunmehr liegt er seit neun Monaten auf der Intensivstation. Er wünscht sich, nach Hause gebracht zu werden. Doch die Finanzierung einer intensivmedizinischen Pflege in seiner Wohnung wurde bisher nicht bewilligt. Wann besteht ein Anspruch auf intensivmedizinische Hauskrankenpflege und wer muss die Kosten dafür tragen?

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