„Bürgeranwalt“: Keine Coronahilfe wegen eines Formalfehlers?
Am 14. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 14. Mai 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Keine Coronahilfe wegen eines Formalfehlers?
Herr K. aus Wien betreibt einen mobilen Kaffeestand. Wegen massiver Umsatzausfälle während der Pandemie hat er um finanzielle Hilfe durch den Härtefallfonds angesucht. Obwohl er alle Auflagen erfüllte, wurde sein Antrag abgelehnt. Der Grund: Das angegebene Konto würde nicht auf seinen Namen, sondern auf den seiner Firma lauten. Volksanwalt Werner Amon ist überzeugt, dass Herr K. keinen Fehler gemacht hat und die Förderung bekommen muss.
Sterbeversicherung zugunsten eines Bestatters? Was passiert, wenn dieser in Konkurs geht?
Frau B. aus Niederösterreich hatte eine Versicherung zur Bestattungsvorsorge abgeschlossen. Als sie starb und ihr Bruder die Versicherung einlösen wollte, stellte sich heraus, dass als Begünstigter ein Bestatter eingetragen war. Dieser war mittlerweile aber insolvent und in die Karibik ausgewandert. Nach den Recherchen von „Bürgeranwalt“ bekam die Familie von Frau B. die Versicherungssumme rasch ausbezahlt.
Bauland ohne Zufahrt
Frau F. hat ein Grundstück in der kleinen Ortschaft Tiefgraben in Oberösterreich geerbt und möchte auf der Parzelle ein Haus bauen. Die Bauplatzbewilligung haben noch ihre Großeltern zu Lebzeiten vor mehr als 20 Jahren erwirkt. Doch inzwischen haben sich Gesetze geändert, hieß es seitens der Behörden, und jetzt ließe der Flächenwidmungsplan den Bau einer notwendigen Zufahrtsstraße nicht zu. Nach Kritik der Volksanwaltschaft zeichnet sich eine Lösung ab.
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