VSV/Kolba: Gericht lässt 1400 Frauen bei Amtshaftung wegen fehlerhafter Verhütungsspiralen abblitzen
Judikatur stellt Amtshaftung in Frage
Wien (OTS) – Beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich rund 1400 Frauen gemeldet, die durch die Verhütungsspirale des spanischen Herstellers “Eurogine” zu Schaden gekommen sind. Infolge fehlerhafter Materialzusammensetzung brachen bei zahlreichen Spiralen die Seitenarme und verblieben oft bis zur operativen Entfernung im Körper der Frauen. Sorgen um mögliche gesundheitliche Folgeschäden, schmerzhafte Entfernungsversuche, kostspielige Operationen und teilweise auch ungewollte Schwangerschaften waren die Folge.
Der VSV begleitet inzwischen rund 20 Schadenersatzprozesse, die bei österreichischen Gerichten gegen den Hersteller anhängig sind. Erste Urteile, die betroffenen Frauen Schadenersatz zusprechen, liegen bereits vor. Hunderte weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Doch es gibt noch einen weiteren Mitverantwortlichen – den Staat. Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hatte es nämlich trotz eines Warnhinweises der spanischen Gesundheitsbehörde jahrelang unterlassen, österreichische Frauen über die von den “Eurogine”-Spiralen ausgehende Gefahr zu informieren.
Daher unterstützt der VSV zusätzlich zu den Schadenersatzklagen gegen den Hersteller nun auch Amtshaftungsklagen betroffener Frauen gegen die Republik Österreich.
Gestern wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eine dieser Klagen ohne jegliches Beweisverfahren mit dem Argument ab, das Medizinproduktegesetz würde nur die Allgemeinheit schützen, nicht aber einzelne Betroffene.
„Diese Argumentation kennen wir aus den Amtshaftungsklagen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus in Ischgl im März 2020. Damals hatten die Behörden trotz nachweislicher Kenntnis vom Auftreten des Virus viel zu spät und viel zu zögerlich reagiert. Tausende COVID-19-Infektionen mit teils schweren Folgen, darunter auch Todesfällen, hätten verhindert werden können. Dennoch wies das Landesgericht für ZRS Wien bis dato sämtliche Amtshaftungsklagen mit dem Argument ab, das Epidemiegesetz würde nur die Allgemeinheit schützen. Konkrete Geschädigte hätte hingegen keinen Anspruch auf Ersatz. Wenn diese Judikatur Schule macht, wäre am Ende jeglicher Anspruch auf Amtshaftung in Österreich abgeschafft,“ kritisiert Peter Kolba, Obmann des VSV.
“Das entspricht jedoch weder dem Wortlaut noch dem Zweck des Amtshaftungsgesetzes,“ sagt Kolba. „Wir sind daher guter Hoffnung, dass das Berufungsgericht und der Oberste Gerichtshof dieser Vorgangsweise nicht folgen werden und diese Urteile aufgehoben werden.“
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
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