Verbraucherschutz leicht gemacht – ihre Rechte bei Pilotenstreiks

Ein Pilotenstreik kann für Flugreisende eine Menge Ärger bedeuten. Annullierungen und Verspätungen sind keine Seltenheit, und die Passagiere müssen sich oft nach Alternativen umsehen. Wenn Sie das Pech haben, von einem Pilotenstreik betroffen zu sein, fragen Sie sich vielleicht, welche Rechte Sie haben. Dank der europäischen Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste in einigen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Die Voraussetzungen, die Fluggäste erfüllen müssen, sind allerdings komplex.

Abfindung nach EU Recht

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen die Fluggäste zunächst prüfen, ob der Streik unter die Verordnung fällt. Wenn der Streik nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ aufgeführt ist, haben die Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Auch wenn der Streik als außergewöhnlicher Umstand aufgeführt ist, müssen die Fluggäste eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um eine Entschädigung zu erhalten. Der Flug muss von einem europäischen Flughafen abfliegen oder dort landen. Dann erstreckt sich die Verordnung aber auch auf internationale Fluglinien mit Sitz im Ausland. Wenn Sie also mit einer Fluggesellschaft wie Emirates fliegen, haben Sie immer noch Anspruch auf Entschädigung, solange der Flug in Europa startet oder landet.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Fluggäste mindestens zwei Wochen im Voraus über den Streik informiert worden sein müssen. Wenn Sie also erst von dem Streik erfahren haben, als Sie am Flughafen eingetroffen sind, haben Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Anrecht auf eine Entschädigung. 

Ist die EU Fluggastrechteverordnung auf Streiks anwendbar? 

Die Antwort lautet: leider nicht immer. Die Verordnung gilt nur, wenn der Streik von der Fluggesellschaft selbst oder von Beschäftigten des Flughafens verursacht wird. Wenn also zum Beispiel die Fluglotsen streiken, haben die Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Doch wie steht es mit den Piloten? Gelten sie als Angestellte der Fluggesellschaft oder nicht?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Piloten nicht als Beschäftigte der Fluggesellschaft gelten. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Pilotenstreiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Sie daher keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Entschädigung erhalten. 

Weitere Möglichkeiten für Entschädigungen

Möglicherweise haben Sie einen Anspruch gemäß den Bestimmungen Ihres Ticketvertrags. Dies hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab, daher sollten Sie Ihren Ticketvertrag vor der Reise prüfen. Weiterhin können Sie eventuell Ansprüche aus Ihrer Reiseversicherung geltend machen. Auch dies ist je nach Versicherer unterschiedlich, daher ist es wichtig, dass Sie die Police prüfen. In seltenen Fällen gibt es auch Ansprüche gegen die jeweilige Gewerkschaft oder Berufsvereinigung, jedoch, nur wenn der Streik nachträglich als rechtswidrig eingestuft wurde.

Anspruch online prüfen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen berechtigten Anspruch gegen die Fluggesellschaft haben, können Sie sich jederzeit an einen Rechtsdienstleister wenden, der auf das Luftverkehrsrecht spezialisiert ist. Bei Onlineplattformen wie Flightright wird Ihr Fall in wenigen Minuten automatisch geprüft, und das völlig kostenlos.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pilotenstreiks zwar eher selten sind, aber durchaus Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Ein großer Vorteil ist, dass diese Art von Streiks oft schon lange im Voraus angekündigt wird. Pilotenstreiks sind lästig, aber mit etwas Recherche und Planung müssen sie Ihre Reisepläne nicht zunichtemachen. Denken Sie an diese Optionen, wenn Sie das nächste Mal mit einem Pilotenstreik konfrontiert werden. Gute Reise!