FPÖ – Kainz zu Allentsteiger Generalspark: Naturschutzfachliches Gutachten fehlt!
„Weitere parlamentarische Anfrage an ÖVP-Ministerin Tanner eingebracht, um in Erfahrung zu bringen, wie es mit dem Generalspark weitergehen soll“
„Da das Grundstück des Generalspark in Allentsteig laut dem Landesverteidigungsministerium für militärische Zwecke nicht mehr benötigt wird, wurde es zur Verwertung freigegeben. Die Stadtgemeinde Allentsteig meldete bereits Kaufinteresse an, wobei diese den Generalsparks nach dem Kauf in Bauland umwidmen möchte, wodurch für die Gemeinde Allentsteig die Flächen des Parks für immer zerstört würden“, so der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Alois Kainz.
„Aus der Beantwortung meiner parlamentarischen schriftlichen Anfrage durch ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner geht hervor, dass die zum Verkauf stehende Fläche weder auf ihren Wert als Naturraum geprüft wurde noch wurde die Erstellung eines naturschutzfachlichen Gutachtens ins Auge gefasst. Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht absolut falsch, denn die Tier- und Pflanzenvielfalt im Allentsteiger Generalspark ist sehr mannigfaltig, insbesondere kann hier auch der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling beobachtet werden, der als besonders geschützte Schmetterlingsart gilt. Auf Ansuchen eines besorgten Bürgers wurde am 26. Juli 2022 vonseiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Tierschutz) nun ein Gutachten in Bezug auf die Anfrage „Artenschutz Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, mögliches Vorkommen in der Gemeinde Allentsteig“ erstellt. In diesem Gutachten wurde das Vorkommen des Schmetterlings in der Gemeinde Allentsteig im Bezirk Zwettl bestätigt. Zusätzlich konnte auch ein sehr dichtes, die gesamte Oberfläche des Löschteichs bedeckendes Vorkommen an Krebsscheren festgestellt werden, für die ebenfalls der Artenschutz gilt“, erklärte Kainz.
„Der Bläuling ist in der niederösterreichischen Artenschutzverordnung ausgewiesen und zählt damit zu den besonders geschützten Arten nach § 18 NÖ NSchG 2000. Vorhaben, Maßnahmen oder Projekte, die den Verboten widersprechen, sind damit unzulässig beziehungsweise bei Vorliegen der Voraussetzungen nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Das Gutachten der Niederösterreichischen Landesregierung wird nun an das Verteidigungsministerium weitergeleitet und ich habe auch bereits eine erneute parlamentarische Anfrage an Ministerin Tanner eingebracht, um zu erfahren, wie es nun mit dem Generalspark weitergeht und ob nun auch endlich das Bundesministerium selbst die Fläche auf ihren Wert als Naturraum prüft. Sollte hier keine Prüfung durchgeführt werden, wäre das natürlich ein Skandal“, betonte Kainz.
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