Konfliktminerale: Mustergültige bis fehlende Berichte österreichischer Unternehmen
15 österreichische Unternehmen mussten erstmals Bericht zur Umsetzung der EU-Konfliktminerale-Verordnung vorlegen. ÖFSE-Studie zeigt breites Spektrum in der Umsetzung.
2017 verabschiedete die EU die Konfliktminerale-Verordnung (EU 2017/821). Sie verpflichtet Unternehmen, die eine bestimmte Mindestmenge an Tantal, Wolfram, Zinn oder Gold in die EU importieren, zur Berichtslegung. In den Berichten ist nachzuweisen, wie die Unternehmen dafür sorgen, durch ihre Rohstoffeinkäufe nicht zu Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konfliktregionen beizutragen. Nach einer dreieinhalbjährigen Übergangszeit mussten die Unternehmen – darunter auch 15 österreichische – 2021 erstmals diese Sorgfaltspflichten umsetzen und bis Ende März 2022 Berichte über die gesetzten Schritte vorlegen.
Die Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE) hat diese Berichte im Auftrag der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar analysiert und Interviews mit Vertreter*innen von unter die Verordnung fallenden Unternehmen und der zuständigen Behörde im Finanzministerium geführt.
Die Analyse zeigt ein gemischtes Bild: Die WOLFRAM BERGBAU UND HÜTTEN AG (WBH) kann als Vorreiterin gelten. Der Bericht des Unternehmens fiel sehr ausführlich aus und schildert u.a. auch den Umgang mit etwaig festgestellten Unregelmäßigkeiten in der Lieferkette. Eine Zusammenfassung der Berichte über externe Prüfungen (Audits) ist online verfügbar. Als einziges der interviewten Unternehmen wusste WBH genau über den Ursprung der von ihr importierten Rohstoffe Bescheid und inspiziert Minen auch vor Ort. WBH ist der einzige Verhüttungsbetrieb in Österreich, der „Konfliktminerale“ verarbeitet und baut in seiner Berichtslegung auf ein solides, mehrjähriges freiwilliges Engagement auf.
Weitere Unternehmen haben Berichte veröffentlicht, die den Vorgaben der Verordnung zwar entsprechen, sie sind allerdings viel weniger ausführlich. Die Unternehmen PLANSEE SE, TREIBACHER INDUSTRIE AG und TRIBOTECC GMBH haben zusätzlich die zusammenfassenden Auditberichte online verfügbar gemacht. Alle anderen Unternehmen führen an, dass alle Zulieferfirmen über Audits verfügen.
Zwei Unternehmen – CRONUS INDUSTRIAL SOLUTIONS GMBH und IMR METAL POWDER TECHNOLOGIES GMBH – haben auf ihren Websites zwar Berichte veröffentlicht, nach einem Abgleich mit den Anforderungen der EU-Verordnung erscheint fraglich, ob die Behörde diese als ausreichend werten kann. Es wird z.B. nicht erwähnt, ob Lieferant*innen über Audits verfügen oder wie Sorgfaltspflichten im Managementsystem umgesetzt werden.
Als säumig müssen die drei Unternehmen BOEHLERIT GMBH, SWAROVSKI AG sowie VOESTALPINE BÖHLER EDELSTAHL GMBH bezeichnet werden. Sie haben bis dato noch keine Berichte veröffentlicht.
Die Studie der ÖFSE zeigt aber auch, dass die EU-Kommission deutlich im Verzug ist. Anders als in der Verordnung vorgesehen, hat sie bislang noch keine Branchen-Standards und entsprechende Kontrollsysteme anerkannt, die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen könnten. Von besonderer Relevanz sind für einige österreichische Unternehmen die _Responsible Minerals Initiative (RMI) _bzw. die für Gold bedeutenden Standards der _London Bullion Market Association (LBMA). _Die Nicht-Anerkennung erzeugt in der Branche große Unsicherheit. Festzuhalten ist jedoch, dass die EU-Verordnung vorsieht, dass solche Standards nur eine Unterstützung darstellen, Unternehmen aber ihre Verantwortung nicht auslagern oder delegieren können.
Die Studienautorin Karin Küblböck (ÖFSE) fordert klare Qualitätskriterien für Auditor*innen seitens der EU-Kommission: „Ein wesentlicher Teil der Umsetzung der Sorgfaltspflichten sind qualitativ hochwertige Audits der Unternehmen bzw. ihrer Lieferant*innen. Auditor*innen müssen deswegen umfassende Kompetenzen – auch in den Bereichen Menschenrechte und Konfliktursachen – aufweisen. Ohne klare Vorgaben von Seiten der EU und der nationalen Behörden besteht die Gefahr, dass ein neues lukratives Geschäftsfeld für Auditfirmen entsteht und bestehende Beschaffungspraktiken legitimiert werden, ohne die Situation der Bevölkerung in den Herkunftsländern der Rohstoffe zu verbessern.“
„In den sehr technisch-bürokratischen Vorgängen, die mit der Umsetzung der Konfliktminerale-Verordnung zu tun haben, darf eines nicht vergessen werden: Es geht um die Verhinderung von menschlichem Leid! Menschen werden tagtäglich bedroht, versklavt und verletzt“, erinnert Herbert Wasserbauer, Rohstoffe-Referent der Dreikönigsaktion. „Die Übergangsfrist war sehr großzügig bemessen. Umso dramatischer ist es, dass einige österreichische Unternehmen noch immer keine Berichte veröffentlicht haben. In der für nächstes Jahr auf europäischer Ebene anstehenden Überprüfung der Verordnung sollte darum auch über bislang fehlende Sanktionen verhandelt werden, damit der Druck auf Minimalist*innen und Verweiger*innen erhöht wird“, so Wasserbauer abschließend.
HINTERGRUND:
Im Jahr 2017 wurde auf EU-Ebene nach zähen und langwierigen Verhandlungen eine Verordnung zu sogenannten Konfliktmineralen verabschiedet. Diese soll es bewaffneten Gruppen in Konfliktregionen erschweren, sich aus dem Abbau und Handel mit bestimmten Rohstoffen zu finanzieren und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen verhindern helfen. Importeur*innen von Tantal, Wolfram, Zinn und Gold wurden Sorgfaltspflichten auferlegt, wenn sie bestimmte Mengenschwellen überschreiten. Seit dem 1. Januar 2021 sind die entsprechenden Bestimmungen in Kraft und die betroffenen Unternehmen müssen dafür sorgen, dass sie durch ihre Rohstoffeinkäufe nicht zu Konflikten und Menschenrechtsverletzungen beitragen und über ihre Bemühungen auch öffentlich berichten. In Österreich wurde mit einer Novelle des Mineralrohstoffgesetzes eine nationale Behörde geschaffen, welche die Umsetzung der Verordnung in Österreich kontrolliert. Diese war bis Juni 2022 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) angesiedelt, seither im Bundesministerium für Finanzen (BMF). Eine im europäischen Vergleich mustergültige Transparenzbestimmung befugt die Behörde, die Liste von österreichischen Firmen, die im Vorjahr Tantal, Wolfram, Zinn oder Gold über einem bestimmten Grenzwert importierten, im Internet zu veröffentlichen. Entsprechend dieser Liste waren per 31.3.2022 fünfzehn Unternehmen verpflichtet, ihre Berichte zu veröffentlichen und an die Behörde abzuliefern.
Die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar ist Mitglied der ARBEITSGEMEINSCHAFT ROHSTOFFE (www.ag-rohstoffe.at), einem Bündnis österreichischer NGOs, das es sich zum Ziel gesetzt hat, negative Auswirkungen des Abbaus mineralischer Rohstoffe etwa für IT- und Hochtechnologie-Produkte durch deren Herstellung, Nutzung und Entsorgung zu verringern sowie gleichzeitig positive Ansätze eines nachhaltigeren Umgangs mit diesen Materialien politisch und gesellschaftlich voranzutreiben. Konkret heißt dies, nationale, europäische und internationale Rohstoffpolitik mitzugestalten und zu einem bewussteren gesellschaftlichen Umgang mit mineralischen Rohstoffen beizutragen. Die ARBEITSGEMEINSCHAFT ROHSTOFFE besteht aus der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, Finance & Trade Watch, Global 2000, Jane Goodall Institut – Austria, RepaNet, Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe), Südwind und weltumspannend arbeiten.
* Volltext der ÖFSE Analyse
* EU-Konfliktminerale-Verordnung
* Info-Seite der Behörde im BMF
* Bericht zur Umsetzung der EU-Konfliktminerale-Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten
Isabella Wieser
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