Nationalrat gibt grünes Licht für Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Datenaustausch für den Härtefallfonds wird verbessert; Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erhält zusätzliche Aufgaben
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen passierte heute den Nationalrat. Während die Regierungsparteien die Regelung als wichtigen Schritt zur Unterstützung der Unternehmen begrüßten, gab es massive Kritik seitens der Opposition, insbesondere wegen des „Gießkannenprinzips“.
Ebenfalls beschlossen wurden eine Verbesserung des Datenaustauschs für den Härtefallfonds, neue Aufgaben für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, eine zeitgemäße Gewerbelegitimation im Scheckkartenformat sowie erweiterte Befugnisse für das Kosmetikgewerbe. Keine Mehrheit fand eine FPÖ-Forderung nach einer Volksbefragung zu den Russland-Sanktionen.
1,3 MRD. € ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN
Um steigende Energiepreise bei Unternehmen zu kompensieren, sollen diese einen Zuschuss der Energie-Mehrkosten für Treibstoff, Strom und Gas erhalten, der nicht zurück zu zahlen ist. Das sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen vor, mit dem die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten werden soll. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss beantragen. Für Betriebe, die weniger als 700.000 € Jahresumsatz machen, gilt diese Drei-Prozent-Hürde nicht. Die Förderung sieht vier Förderstufen vor, wobei in der Basisstufe 1 die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30% gefördert wird, erläuterte Wirtschaftsminister Martin Kocher. Bis zu 1,3 Mrd. € (inkl. Abwicklungskosten) seien hierfür in den Finanzjahren bis 2023 vorgesehen.
Die Energiemärkte seien in einer kritischen Situation, begründete Kocher die Erfordernis für Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, zum Abfedern der hohen Preise sowie zur mittelfristigen Reduktion der Preise. Zwar müsse nicht die Auszahlung der Unterstützung aber sehr wohl die Antragstellung und -Bearbeitung dieses Jahr erfolgen, meinte er in Richtung der Oppositionsfraktionen. Diese zeitliche Frist sei durch die Vorgaben des Europäischen Krisenrahmens erforderlich. Es gebe aber erste Signale, dass dieser über 2022 hinaus verlängert werde. Ebenso erste positive Signale gebe es zur laufenden Notifizierung der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss seitens der Europäischen Kommission, berichtete Kocher.
Massive Kritik erfuhr der Energiekostenzuschuss für Unternehmen seitens der SPÖ. So forderte Cornelia Ecker (SPÖ) angesichts der aktuellen Entwicklungen in Deutschland die Einführung eines ebensolchen nationalen Gaspreisdeckels bzw. einer nationalen Gaspreisbremse, um damit die Preise für Strom- und Gas für Haushalte, Wirtschaft und Industrie zu senken. Der dafür im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag blieb in der Minderheit. Vor tausenden gefährdeten Arbeitsplätzen und einer Deindustrialisierung warnte Christoph Matznetter (SPÖ), wenn Österreich nicht mit Deutschland nachziehe. Als Armutszeugnis der Bundesregierung und „letzten Murks“ kritisierte auch Rainer Wimmer (SPÖ) den Energiekostenzuschuss , der die Wettbewerbsfähigkeit zerstöre. Eine erneute Verhandlung unter Einbindung der Sozialpartner forderte Petra Oberrauner (SPÖ).
Vielmehr durch die Nichtzustimmung der Opposition würden Arbeitsplätze gefährdet, entgegnete daraufhin Laurenz Pöttinger (ÖVP). Den Vorschlag der SPÖ für einen nationalen Gaspreisdeckel nach deutschem Vorbild kritisierte auch Peter Haubner (ÖVP) und warnte vor einem „Subventions-Wettlauf“ zwischen den Staaten und mahnte die EU-Ebene für die Bewältigung von Aufgaben wie die Entkoppelung des Strom- und Gaspreises ein. Mit dem Energiekostenzuschuss wolle man die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten und damit Arbeitsplätze sichern und letztlich die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland verhindern, begrüßten Tanja Graf (ÖVP) und Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) die Lösungsschritte der Bundesregierung.
Als „nicht ausgegorenen Husch-Pfusch“, der die „Probleme nicht an der Wurzel“ packe, hinterfragte auch Axel Kassegger (FPÖ) den Energiekostenzuschuss. Angesichts der vorgesehenen Einspar-Maßnahmen – wie die der „Heizschwammerl“ – forderte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm als Unterstützung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Raucher:innen-Bereiche in Betriebsräumlichkeiten wieder zu ermöglichen. Der dafür im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.
Die Energiekosten seien ein massives Problem für Unternehmen, meinte auch Elisabeth Götze (Grüne) und begrüßte den Energiekostenzuschuss mit den damit verbundenen Energiespar-Auflagen sowie den leichten Antragsmöglichkeiten insbesondere für kleine Betriebe.
Den Bedarf der Wirtschaft zu helfen, sah grundsätzlich auch Karin Doppelbauer (NEON), kritisierte aber bei der vorliegenden Regelung das entstehende Chaos und die mangelnde Zielorientierung durch die Unterstützung mit der Gießkanne über alle Unternehmen hinweg.
GEWERBELEGITIMATION IM SCHECKKARTENFORMAT UND ERWEITERTE BEFUGNISSE FÜR DAS KOSMETIK-GEWERBE
Die von bestimmten Berufsgruppen, wie etwa Fremdenführer:innen und Berufsdetektiv:innen und Handlungsreisenden, mitzuführende Gewerbelegitimation soll künftig durch eine zeitgemäße Scheckkarte ersetzt werden. Dies sieht eine Gesetzesvorlage zur Änderung der Gewerbeordnung vor. Das Gesetz wurde einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen beschlossen. Dieser sieht erweiterte Befugnisse für das Kosmetik-Gewerbe vor, das nun auch zum Stechen von Ohrläppchen unter Verwendung von sterilen Einweg-Ohrlochknöpfen nach vorheriger Hautdesinfektion, zur Anbringung eines künstlichen Zahn- oder Hautschmucks mittels Klebstoff sowie zur Haarentfernung mittels Laser berechtigt wird. Damit würden die bereits bestehenden Ausbildungsstandards integriert, betonte Kurt Egger (ÖVP) in seiner Erläuterung.
Eine grundsätzliche Reform der Gewerbeordnung mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemäßen Regelwerks, einer Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie des Abbaus bürokratischer Hemmnisse, forderte Christian Ragger (FPÖ). Der dafür im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.
Den Bedarf einer Reform der Gewerbeordnung sah auch Elisabeth Götze (Grüne), bezeichnete aber die vorliegende Regelung als „Schritt in eine moderne Welt“.
UMFASSENDE NOVELLEN FÜR BUNDESAMT FÜR EICH- UND VERMESSUNGSWESEN: MARKTÜBERWACHUNG, VERBINDUNGSSTELLE UND ZERTIFIZIERUNG VON MASKEN
Zwei Gesetzesvorlagen im Zusammenhang sehen für das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) künftig einerseits die Bündelung der Marktüberwachungsvollzugsagenden vor, andererseits soll in der Behörde eine zentrale Verbindungsstelle entsprechend der EU-Rahmenbedingungen sowie eine Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken eingerichtet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Produkte den EU-Vorgaben und Anforderungen für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entsprechen.
Mit einer Sammelnovelle, die mehrheitlich beschlossen wurde, soll für eine breite Palette technischer Produkte eine Bündelung von Marktüberwachungsagenden beim BEV erfolgen. Dies soll unter anderem persönliche Schutzausrüstungen (z.B. FFP-Masken), Sportboote, Maschinen oder die Schuh- sowie Textilkennzeichnung betreffen. Darüber hinaus soll nach EU-Vorgaben mit einer Novelle zum Maß- und Eichgesetz, die einstimmig angenommen wurde, unter anderem eine zentrale Verbindungsstelle im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen eingerichtet werden. Das BEV soll mit der Abwicklung von Schutzklauselverfahren und der Erstellung und Koordination der Marktüberwachungsstrategie beauftragt werden. Ebenso ist die Einrichtung einer Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken vorgesehen.
Die Novelle bringe Vereinfachungen in der Verwaltung und Effizienzsteigerungen, betonte Kurt Egger (ÖVP). Auf die Bedeutung der Marktüberwachung angesichts ernsthaft gesundheitsgefährdender Produkte, die oftmals durch den globalen Onlinehandel vertrieben würden, wies Petra Oberrauner (SPÖ) hin. Viele Produkte seien nicht unionskonform und damit gefährlich oder schädlich, stimmte Elisabeth Götze (Grüne) zu.
HÄRTEFALLFONDS: INFORMATIONSFLUSS SOLL VERBESSERT WERDEN
ÖVP und Grüne setzen mit einer Novelle des Härtefallfondsgesetzes eine Initiative, um den Datenaustausch zum Härtefallfonds zu verbessern. Personen, die in mehrfach geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen standen sowie fallweise Beschäftigte, die nach der Richtlinie des Sozialministeriums eine Förderung nach dem Härtefallfondsgesetz erhalten können, sollen möglichst umfassend dazu informiert werden. Hierzu wird die Datenübermittlung durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen ermöglicht. Die Novelle wurde einstimmig unter Berücksichtigung eines in der Debatte eingebrachten Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen beschlossen. Dieser sieht eine Klarstellung vor, dass die Datenübermittlung direkt an die Bundesarbeitskammer und ausschließlich nur zur Erfüllung des einschlägigen Informationszweckes zu erfolgen hat. Elisabeth Götze (Grüne) begrüßte die Regelung, da damit insbesondere dem Kunst- und Kulturbereich geholfen werde.
FPÖ: VOLKSBEFRAGUNG ZU RUSSLAND-SANKTIONEN
Die FPÖ blieb mit ihrer Forderung, eine Volksbefragung zur Fortsetzung der Russland-Sanktionen durchzuführen, in der Minderheit. Der Krieg in der Ukraine sowie die gegen Russland verhängten Sanktionen hätten negative Auswirkungen für Österreich und würden den ursprünglichen Zweck nicht erfüllen, argumentierten sie. (Fortsetzung Nationalrat) pst/wit
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