Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Fünf Handlungsfelder für die Mobilitätswende der Zukunft

VERBUND-CEO Michael Strugl und SMATRICS-CEO Hauke Hinrichs veröffentlichen Maßnahmenbündel, damit die E-Mobilität in Österreich Fahrt aufnimmt

VON DER UMSETZUNG ÜBERFÄLLIGER GESETZLICHER MASSNAHMEN ÜBER DIGITALISIERUNG UND RAUMORDNUNG BEI DER INFRASTRUKTUR-ERRICHTUNG BIS HIN ZU NEUEN WEGEN BEIM FINDEN VON IT-FACHKRÄFTEN: DER „MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030“ DES FÜHRENDEN INTERNATIONALEN E-MOBILITÄTS-DIENSTLEISTERS SMATRICS ZEIGT AUF, WIE DIE MOBILITÄTSWENDE IN ÖSTERREICH BIS 2030 REALITÄT WERDEN KANN.

„Für die Mobilitätswende braucht es die richtigen Rahmenbedingungen, die Infrastruktur und 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen. Nur dann kann Laden statt Tanken seine Alltagstauglichkeit beweisen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Michael Strugl, Vorstandsvorsitzender von VERBUND, bei der Präsentation des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ am heutigen Montag in Wien. Hauke Hinrichs, CEO von SMATRICS, dazu: „Eine funktionierende Ladeinfrastruktur ist der entscheidende Schlüssel für die Mobilitätswende. Zwar ist Österreich bei der Ladeinfrastruktur europaweit vorne dabei, doch damit 2040 die Klimaneutralität im Verkehrssektor erreicht werden kann, muss noch viel passieren, und das in höherem Tempo als bisher.“

NUR EIN DRITTEL DES LADEINFRASTRUKTUR-AUSBAUS ERFOLGT ZEITGERECHT

Zuletzt hatte das Europäische Parlament zugunsten des Klimaschutzes entschieden, dass ab 2035 keine neuen Autos mit Verbrenner mehr innerhalb der EU zugelassen werden. Konkret bedeutet das, dass CO2-ausstoßende Benzin- und Dieselfahrzeuge durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden sollen. In Österreich soll dieses Ziel bereits 2030 erreicht werden. Dabei wird gerade einmal ein Drittel des notwendigen Ausbaus der Ladeinfrastruktur zeitgerecht umgesetzt, so eine Studie des europäischen Automobilherstellerverbands (ACEA).

MASTERPLAN MIT 13 KONKRETEN MASSNAHMEN IN FÜNF HANDLUNGS- UND ENTWICKLUNGSFELDERN

Vor diesem Hintergrund zeigt der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ von SMATRICS in fünf Handlungs- und Entwicklungsfeldern insgesamt 13 konkrete Maßnahmen auf, die Österreichs Weg in eine erfolgreiche e-mobile Zukunft ebnen sollen. Die Handlungs- und Entwicklungsfelder betreffen Aspekte der gesamten e-mobilen Wertschöpfungskette. Sie fußen auf mehr als zehn Jahren Erfahrung und täglicher Umsetzungspraxis von VERBUND und SMATRICS beim Ausbau von Ladeinfrastruktur in Österreich.

DIE MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK:

1. DRINGLICHE GESETZLICHE MASSNAHMEN UMSETZEN, ÜBERREGULIERUNG VERMEIDEN

Auf der einen Seite steigen die regulatorischen Anforderungen für E-Mobilitätsdienstleister konstant. In Summe entwickeln sie sich immer mehr zum Flaschenhals der E-Mobilität. So sehen gesetzliche Vorgaben etwa verpflichtende Kreditkartenterminals bei Ladestationen vor, obwohl ein etabliertes System mit Ad-hoc-Bezahlung via App und Kreditkarte existiert. Auch für Dienstwagenfahrer:innen und deren Arbeitgeber wird es steuerlich kompliziert, wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber an Mitarbeiter:innen refundiert werden sollen. Auf der anderen Seite fehlen immer noch regulatorische Minimalanforderungen wie einheitliche Abrechnungsstandards (Ladezeit in Minuten versus tatsächlichem Verbrauch nach Kilowattstunden) oder Garantien beim Recht auf eine eigene Ladestationen.

2. ENERGIEINTEGRATION UND PROZESSE VERBESSERN

Ladestationen sind Anlagen, die insbesondere im High-Power-Bereich eine hohe Leistung am Ort der Abgabe erfordern. Sowohl für Infrastrukturerrichter als auch Verteilnetzbetreiber (VNB) ist der Netzzutritt bzw. die Netzbereitstellung für Ladeinfrastruktur aktuell eine große Herausforderung. Um die VNB zu entlasten, ist es sinnvoll, österreichweit einheitliche und digitalisierte Prozesse zu etablieren. Auch sollten die VNB finanziell und personell besser ausgestattet werden, sodass sie der E-Mobilität eine hohe Priorität einräumen können. Eine weitere Herausforderung betrifft die Netzentgelte: Obwohl aus öffentlicher Ladeinfrastruktur heute fast ausschließlich Grünstrom fließt, ist für sie zusätzlich eine Erneuerbaren-Förderpauschale zu zahlen. Infrastruktur, die Ökostrom vermarktet und somit fördert, zahlt also wieder für die Erneuerbaren Energien. Aus Sicht der Infrastrukturbereitsteller sollte sich das ändern.

3. MAXIMALER RAUM FÜR DIE MOBILITÄTSWENDE

Um die E-Mobilität für den Massenmarkt attraktiv zu machen, ist Ladeinfrastruktur in der breiten Fläche essenziell. Dazu müssen Parkplätze entsprechend ausgerüstet und dem Ladeprozess gewidmet werden. Was bereits existiert, aber stärker gefördert werden sollte, ist die Verknüpfung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, beispielsweise die Ausstattung von Park-and-Ride-Parkplätzen an Bahnhöfen mit Ladeinfrastruktur.

4. ATTRAKTIVIERUNG DURCH FÖRDERUNGEN

Eine optimale Steuerungsmöglichkeit für die Energiewende und den Ausbau der E-Mobilität bietet unter anderem die Kraftstoffverordnung (KVO) – sofern sie ausgebaut und verschärft wird. Die KVO regelt unter anderem, wie Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen Treibhausgase kompensieren müssen. Der zu leistende Ausgleichsbetrag, wenn CO2-Ziele verfehlt werden, beträgt derzeit 15 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent. Zum Vergleich, der entsprechende Ausgleichsbetrag in Deutschland beträgt 600 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent. Unabhängig davon ist es im aktuellen Marktumfeld schwierig bis kaum möglich, Ladestationen kostendeckend zu errichten bzw. zu betreiben. Aus diesem Grund müssen Förderprogramme für öffentliche Ladestationen aufrechterhalten werden, um eine flächendeckende Infrastruktur bereitstellen zu können – auch wenn diese noch nicht wirtschaftlich ausgelastet werden kann.

5. AUSBILDUNG VON FACHKRÄFTEN

In der Elektromobilität wird wie in allen digitalen Branchen intensiv nach qualifizierten Fachkräften gesucht, hierbei insbesondere Fachleute in der IT sowie der Elektrotechnik. Zum einen braucht es Ausbildungsprogramme und Lehrgänge für Berufe mit elektrotechnischem Hintergrund. Selbiges muss auch in Form von Bildungs- bzw. Studienwegen für IT-Berufe erfolgen. In beiden Fällen sollten bereits Spezialisierungen für die branchenspezifischen Anforderungen der E-Mobilität angeboten werden. Zum anderen muss der Anwerbung von ausländischen Fachkräften stark vereinfacht werden (vereinfachter Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, Klassifizierung als Mangelberufe bzw. systemkritische Berufsgruppen).

Mag. Ingun Metelko, VERBUND AG
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Mag. Brunhild Gabriel, SMATRICS
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