Koralmkraftwerk: Wirtschaftskammer fordert offenbar Rechtsbruch
Kein Spielraum für Willkür bei FFH-Gebietsausweisung Kein Spielraum für Willkür bei FFH-Gebietsausweisung
Wie die im UVP-Verfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Koralm tätige Umweltorganisation VIRUS mitteilt, versuche sich die Steiermärkische Wirtschaftskammer an massierter Schönfärberei rund um das Projekt. Sprecher Wolfgang Rehm „Wenn nun die richtige Ausweisung eines FFH- Natura 2000 Gebietes angegriffen und an die Landesregierung appelliert wird davon abzusehen, so ist das ein Versuch zu verschleiern, dass diese die rechtliche Verpflichtung hat, die bestgeeigneten Gebiete auszuweisen. Der billige Trick, Flächen auszusparen um diese dann als Ausgleichsflächen für unzulässige Eingriffe zu deklarieren verfängt nicht und finden die Wirtschafskämmerer aber nichts dabei offen Rechtsbruch gutzuheißen.“
Die aktuelle Kampagne finde offenbar im Vorfeld einer für heute Abend in Deutschlandsberg geplanten Propagandaveranstaltung der Wirtschaftskammer statt. Die bisherige Projektsgeschichte zeige die umfassende unstatthafte Protegierung der Privatbetreiber durch das Land, den gescheiterten Versuch die UVP-Pflicht zu umgehen und einen nicht rechtskräftigen Bescheid, der von Ermittlungen der Staatsanwalt gegen die Behörde überschattet worden sei. „Mit einer rechtswidrigen Gebietsausweisung ist nichts zu gewinnen weil das Kraftwerk insgesamt aus einer Kette an Planungsmängeln gestrickt ist und zahlreiche weitere Genehmigungshindernisse aufweist,“ so Rehm. Auch sei es verfehlt den Nutzen des Vorhabens mit Erwartungen zu verknüpfen die an Wunderglauben gemahnen. Die Amtssachverständige des Landes habe vielmehr festgestellt, dass das Projekt nicht zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie bzw. zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Steiermark beitrage. „Daran ändert auch nichts dass die Kämmerer nun schönfärberisch von Öko-Speicher sprechen. Angesichts der fehlenden Festlegung, wer das Krafwerk wie betreiben wird könnte übrigens genauso gut ein Atom-Speicher daraus werden“, so Rehm.
Völliges Danebenliegen zeige sich schließlich in einem aktuell veröffentlichten Antrag des Wirtschaftsbunds an das Wirtschaftsparlament. Dort sei man nicht nur nicht in der Lage zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Koralpe, das dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorgelegt worden ist und dem Europaschutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, für dessen Ausweisung eine Begutachtung vorgenommen war, zu unterscheiden, sondern habe auch völlige energietechnische Ahnungslosigkeit offengelegt. „Wenn dort behauptet wird, dass nach dem Stand der Technik Pumpspeicherkrafwerke Wind- und Sonnenenergie überlegen sind so wird das Pferd komplett von hinten aufgezäumt,“ sSo Rehm Schließlich muss Elektrizität erst erzeugt werden bevor sie in einem Speicher ohne eigene Primärproduktion gespeichert werden kann. „Rechtssicherheit entsteht schließlich nicht durch Protektion per Rechtsbruch,“ so Rehm“ abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at
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