Hauptausschuss vertagt Wahl von FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf zum Kuratoriumsmitglied des Nationalfonds

Zahlreiche Entsendungen zu internationalen Missionen genehmigt

Eine ungewöhnliche Vertagung beschäftigte die Abgeordneten heute zum Schluss der Sitzung des Hauptausschusses. Weil ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS den Vorschlag der Freiheitlichen, den Abgeordneten Martin Graf als Mitglied des Kuratoriums des Nationalfonds für Opfer des Nationalfonds zu wählen, nicht unterstützen wollten, vertagten sie gemeinsam die Wahl. Die FPÖ sah darin einen Bruch mit den Usancen des Hohen Hauses, denen zufolge jede Fraktion selbstständig Mitglieder nominieren könne. Im Laufe der Debatte erteilte der Ausschussvorsitzende Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zwei Ordnungsrufe an FPÖ-Abgeordnete – laut Sobotka zum ersten Mal im Hauptausschuss.

Zuvor hatte der Hauptausschuss seine Zustimmung zu zahlreichen Entsendungen von Mitgliedern des Bundesheeres, der Polizei und einzelner Ministerien zu internationalen Missionen erteilt. Auch den Übungs- und Ausbildungsplan der Verteidigungsministerin sowie einen Bericht über eine dringliche Entsendung eines Bundesheer-Angehörigen nahm der Hauptausschuss zur Kenntnis. Auf der Tagesordnung standen außerdem Nominierungen von Mitgliedern für den Ausschuss der Regionen der EU.

Wahl eines Mitglieds für das Kuratorium des Nationalfonds vertagt

Als Nachfolger des bisherigen FPÖ-Mitglieds im Kuratorium des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus Dagmar Belakowitsch haben die Freiheitlichen den Abgeordneten Martin Graf nominiert. Der formal von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka eingebrachte Wahlvorschlag (208/HA) wurde vom Hauptausschuss mit breiter Mehrheit vertagt.

Für die Sozialdemokrat:innen sei diese Nominierung – bei allem Respekt für die gewöhnliche Vorgangsweise, dass jede Fraktion selbstständig Mitglieder nominieren könne – eine Provokation und nicht akzeptabel, sagte Jörg Leichtfried (SPÖ). Er sah darin eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und ihrer Angehörigen. Leichtfried appellierte an die FPÖ, in sich zu gehen und eine andere Person vorzuschlagen.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ortete einen Bruch mit den Usancen des Hohen Hauses. Sie verstehe nicht, wo die Provokation liege. Martin Graf sei schließlich einer der erfahrensten Abgeordneten im Parlament und bereits von 2008 bis 2013 Mitglied im Kuratorium des Nationalfonds gewesen.

Martin Graf sei Mitglied der schlagenden Burschenschaft Olympia, wo regelmäßig Rechtsradikale, Neonazis und Geschichtsrevisionist:innen zu Gast seien, hielt Martin Engelberg (ÖVP) entgegen. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) habe die Burschenschaft als rechtsextrem eingestuft. Ein freiheitlicher Mandatar sei gar aus der Verbindung ausgetreten. Ihm sei unerklärlich, warum die FPÖ nicht die Sensibilität habe, zu verstehen, dass es ein No-Go sei, jemanden wie Martin Graf für den Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus zu nominieren, sagte Engelberg.

Eva Blimlinger (Grüne) erläuterte wie Nikolaus Scherak (NEOS), dass Martin Graf in der Vergangenheit aufgrund seiner Rolle als Dritter Nationalratspräsident Kuratoriumsmitglied im Nationalfonds gewesen sei. Als Reaktion darauf habe der damalige Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde seine Funktion im Kuratorium ruhend gestellt. Für Blimlinger sei es den Opfern des Nationalsozialismus und ihren Hinterbliebenen nicht zumutbar, dass ein „mit Rechtsextremismus erfahrener“ Abgeordneter im Nationalfonds eine Stimme habe. Scherak äußerte sich auch zum Umgang mit Usancen im Haus. Er sei zwar grundsätzlich dafür, diese einzuhalten. Die Abgeordneten sollten aber auch die Eignung von Nominierten bewerten, weil sonst Wahlen ad absurdum geführt werden würden.

Christian Hafenecker (FPÖ) sprach sich gegen eine pauschale Verurteilung von Personen oder Vereinen aus. Den Hintergrund der Diskussion vermutete er darin, dass sich die Grünen-Abgeordnete Blimlinger für die Koalition mit der ÖVP schäme, die er mit Korruption in Verbindung brachte. Für diese Äußerung erteilte ihm Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka einen Ordnungsruf. Das komme zum ersten Mal im Hauptausschuss vor, so Sobotka. Einen weiteren Ordnungsruf kassierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) für die Aussage, dass der „Gesinnungsterror mittlerweile wichtiger als die Usancen im Haus“ seien. Belakowitsch betonte, dass Graf ein unbescholtener Mensch sei. Eva Blimlinger (Grüne) konterte, dass in dieser Frage nicht das Strafrecht die Richtschnur sein dürfe. Wenn alle Menschen mit antisemitischer Einstellung verurteilt würden, wären die Gefängnisse übervoll, sagte sie. Die FPÖ zeigte sich über diese Aussage empört und forderte einen Ordnungsruf ein.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) betonte, man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, entgegen der üblichen Vorgangsweise im Parlament zu verfahren. Immerhin werde der Wahlvorschlag aber nicht abgelehnt, sondern lediglich vertagt. Damit wolle man der FPÖ die Möglichkeit geben, ihre Nominierung zu überdenken.

Übungs- und Ausbildungsplan der Verteidigungsministerin

Den Übungs- und Ausbildungsplan von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner für das kommende Jahr (209/HA) hat der Hauptausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. Darin wird dargelegt, wie viele Mitglieder des Bundesheeres für Übungen und Ausbildungsmaßnahmen zur Friedenssicherung, humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe ins Ausland entsendet werden. Es handelt sich überwiegend um Fortsetzungen von Übungen, an denen Österreich bereits in der Vergangenheit teilgenommen hat.

Demnach will Österreich mit 25 Personen an einer Stabs- bzw. Truppenübung sowie mit 15 Personen an einer Individualausbildung im Rahmen internationaler Organisationen wie der UNO teilnehmen. Im Rahmen der Europäischen Union sind Teilnahmen an sieben Stabs- bzw. Truppenübungen geplant, etwa an einer Übung der EU-Battlegroup in Deutschland. Auch im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden sind drei Teilnahmen vorgesehen. Für weitere bi- und multinationale Kooperationen plant das Verteidigungsministerium Entsendungen zu 23 Übungen, etwa nach Zypern, Ghana, Deutschland, Jordanien oder Island.

Die Kosten für die Entsendungen werden laut Verteidigungsministerium aus dem laufenden Budget bedeckt. Nicht vorgesehen ist eine Entsendung von Grundwehrdienern oder Personen, die Truppenübungen oder die ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes leisten.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bezeichnete es im Ausschuss als wichtig, dass die Soldat:innen und zivilen Fachkräfte des Bundesheeres stets am neuesten Stand der Entwicklungen bleiben. Der internationale Wissenstransfer, wie er in den insgesamt 35 Übungen im Ausland stattfindet, sei dafür notwendig. Von Jörg Leichtfried (SPÖ) und Michel Reimon (Grüne) anlässlich des Titels einer Übung zur Probe eines NATO-Bündnisfalles gefragt, legte Tanner dar, dass nur hypothetische Szenarien geübt werden und es sich nicht um einen konkreten Bündnisfall handle. Volker Reifenberger (FPÖ) befürwortete den Ausbildungsplan, betonte aber, dass aus seiner Sicht auch im Inland vermehrt Übungen stattfinden sollten.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen hat der Hauptausschuss einen Bericht der Verteidigungsministerin über die dringliche Entsendung eines Angehörigen des österreichischen Bundesheeres nach Pakistan (187/HA). Schwere Monsunregen seit Mitte Juni 2022 haben dort zu starken Überschwemmungen geführt. Ein Experte des österreichischen Bundesheeres wurde daher am 6. September zur Unterstützung der lokalen Behörden nach Pakistan versandt.

Entsendungen zu internationalen Missionen werden fortgesetzt

Auf der Tagesordnung standen auch zahlreiche Anträge des Außenministers zu Fortsetzungen von Entsendungen zu internationalen Missionen, denen der Hauptausschuss seine Zustimmung erteilen muss.

Außenminister Alexander Schallenberg bezeichnete im Ausschuss das Engagement Österreichs in internationalen Missionen als Teil einer sinnvollen und vorausschauenden Sicherheitspolitik. Denn gerade die Krisen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass Sicherheit und Wohlstand nicht an der Landesgrenze beginnen. Im Fokus der 15 Missionen stehen laut Schallenberg Osteuropa, der Westbalkan sowie der Nahe Osten und die Sahelzone. In der Ukraine hob er die Mitwirkung der entsandten Personen an der Aufklärung von Kriegsverbrechen hervor. Am Westbalkan, dessen Stabilität wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit in Zentraleuropa habe, sah er erhebliches Potenzial zur Destabilisierung durch Russland. Im Nahen Osten und in der Sahelzone wiederum sei diese Destabilisierung bereits eingetreten. Es sei jedoch wichtig, auch in diesem schwierigen Umfeld präsent zu bleiben und nicht wegzuschauen.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS stimmte der Hauptausschuss für die Fortsetzung der Entsendung von insgesamt bis zu 58 Angehörigen des Bundesheeres im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP) bis 31. Dezember 2023 (200/HA). Mit der Mission soll eine Wiederaufnahme der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen griechischen und türkischen Zyprioten verhindert werden. Auch die Teilnahme an der integrierten Grenzverwaltungsmission der Europäischen Union in Libyen (EUBAM Libyen) soll bis Ende 2023 fortgesetzt und von fünf Polizist:innen und vier Angehörigen des Innenministeriums bestritten werden (202/HA). Für diese Entsendung gab der Hauptausschuss ebenso einhellig grünes Licht wie für einen Einsatz im Libanon. Die Entsendung zur Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) soll mit bis zu 570 Angehörigen des Bundesheeres bis 31. Dezember 2023 fortgeführt werden (194/HA). Mit UNIFIL soll in erster Linie verhindert werden, dass die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon wieder aufgenommen werden.

Für die Fortsetzung von Entsendungen in die Ukraine, nach Georgien sowie in die Republik Moldau gab der Hauptausschuss mehrheitlich ohne die Stimmen der FPÖ seine Zustimmung. Bis zu fünf Polizist:innen und bis zu vier Angehörige des Innenministeriums sollen bis Ende 2023 weiterhin zur beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) entsandt werden (199/HA). Die Mission besteht bereits seit 2014 und soll die ukrainische Regierung bei der Vorbereitung und Umsetzung eines Planungsprozesses zur Reform des zivilen Sicherheitssektors unterstützen. Nach Kriegsbeginn im Februar 2022 wurde das Missionspersonal zunächst aus der Ukraine evakuiert. Inzwischen sind Teile der Mission wieder in ukrainischen Städten bzw. mobil im Land tätig. Sie unterstützen auch bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen. Laut Erläuterungen des Außenministers wird die aktuelle Sicherheitslage vor und während der Entsendung von österreichischen Expert:innen genau geprüft.

Die Entsendung von bis zu drei Polizist:innen und bis zu 54 Angehörigen des Bundesheeres zur EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM Georgien) soll ebenfalls bis 31. Dezember 2023 fortgesetzt werden (193/HA). Die Mission wurde anlässlich der russischen Besetzung von georgischem Staatsgebiet eingesetzt, überwacht den russischen Truppenrückzug und unterstützt beim Wiederaufbau. Zugestimmt hat der Hauptausschuss auch der Fortsetzung einer Entsendung in die Republik Moldau bis Ende 2023 (206/HA). Bis zu zehn Angehörige des Verteidigungsministeriums und bis zu 50 Angehörige des Bundesheeres werden weiterhin zur Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Republik Moldau entsandt. Das OSZE-Programm soll die Republik Moldau unter anderem bei der Lagerverwaltung von Klein- und Leichtwaffen unterstützen.

In der Ukraine sei die Erwartungshaltung an Österreich als neutrales Land zurecht hoch, insbesondere was die Hilfe bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen betreffe, sagte Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne). Volker Reifenberger (FPÖ) hingegen war der Ansicht, man müsse den Einsatz in der Ukraine nach dem Kriegsbeginn neu bewerten. Er sprach sich deshalb gegen die Missionen aus.

Weitere Regionen für Entsendungen: Westbalkan, Mali, Mosambik, Mittelmeer

Weitere Fortsetzungen von Entsendungen, denen der Hauptausschuss seine Zustimmung erteilte, betreffen Missionen am Westbalkan. Die Entsendung von bis zu zehn Polizist:innen und bis zu drei Angehörigen des Justizministeriums im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX Kosovo) soll ebenso bis Ende 2023 fortgesetzt werden (198/HA) wie jene von bis zu 870 Angehörigen des Bundesheeres und bis zu 30 weiteren Personen im Rahmen des Multinationalen Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) (195/HA) sowie von einer oder einem Angehörigen des Innenministeriums als Police Operations Liaison Officer im Rahmen der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) (204/HA). Der Hauptausschuss gab einhellig grünes Licht für diese Verlängerungen.

Ebenso einstimmig befürwortete er die Fortsetzung der Entsendung von bis zu 700 Angehörigen des Bundesheeres zur EU-Militäroperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (205/HA). Die Operation soll gewaltsame Ausschreitungen im Land verhindern, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten und ein gesichertes Umfeld schaffen. Verlängert wird auch die Entsendung von bis zu zehn Angehörigen des Verteidigungsministeriums und bis zu 50 Angehörigen des Bundesheeres zur Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Republik Montenegro (207/HA), die der Beratung, Ausbildung und Schulung von Personal im Bereich Lagerverwaltung von Munition dient. Dieser Antrag wurde ohne die Stimmen der FPÖ angenommen.

Volker Reifenberger (FPÖ) stimmte mit dem Außenminister insofern überein, als dass auch er dem Westbalkan eine zentrale Rolle für die Sicherheitslage in Österreich zuschrieb. Der Freiheitliche begrüßte ausdrücklich die Entsendungen in den Kosovo sowie nach Bosnien und Herzegowina. Lediglich im Einsatz in Montenegro sah Reifenberger keinen Sinn mehr.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS genehmigt hat der Hauptausschuss weiters die Fortsetzung von zwei Entsendungen nach Mali. Die Entsendung von bis zu 285 Angehörigen des Bundesheeres und bis zu 30 weiteren Personen im Rahmen der Multilateralen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) wird demnach bis Ende 2023 fortgeführt (203/HA). Die Mission dient der Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren in Mali und der Unterstützung des Landes bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität. Ebenfalls bis 31. Dezember 2023 fortgesetzt wird die Entsendung von bis zu 320 Angehörigen des Bundesheeres und bis zu 30 weiteren Personen zur EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) (196/HA). Aufgabe der Mission ist die Beratung, Ausbildung und Schulung der malischen Streitkräfte.

Aufgrund der verschärften Lage in Mali und des Rückzugs anderer Nationen sprach sich Volker Reifenberger (FPÖ) gegen die Fortsetzung der österreichischen Entsendung aus. Auch Maximilian Köllner (SPÖ) wollte wissen, was Österreich angesichts der angespannten sicherheitspolitischen Lage plane. Für Schallenberg ist die westliche Präsenz in dieser Region weiterhin von Bedeutung.

Der Fortsetzung einer Entsendung im Rahmen der EU-Ausbildungsmission in Mosambik (EUTM Mozambique) hat der Hauptausschuss ebenfalls mehrheitlich ohne die Stimmen der FPÖ zugestimmt. Bis 31. Dezember 2023 sollen demnach bis zu 30 Angehörige des Verteidigungsministeriums, bis zu 30 weitere Personen und bis zu 20 Angehörige des Bundesheeres nach Mosambik entstand werden (197/HA). Ziel der Mission ist es, die mosambikanischen Streitkräfte beim Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen.

Die Entsendung von österreichischen Expert:innen im Rahmen der Militäroperation der EU im Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation IRINI) soll ebenso fortgesetzt werden. Der Hauptausschuss gab einhellig grünes Licht für die Teilnahme an dieser Operation (201/HA). Bis Ende 2023 sollen bis zu 65 Angehörige des Bundesheeres zu der Operation entsandt werden, deren Fokus auf der Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen liegt. Die Operation unterstützt zudem den Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache und Marine und leistet damit einen Beitrag gegen Schlepper- und Menschenhandelsnetzwerke.  

Neue Mitglieder für den Ausschuss der Regionen

Auf der Tagesordnung standen außerdem zwei Unterrichtungen über Nominierungen von Mitgliedern für den Ausschuss der Regionen (AdR) der EU. Der Gemeinderat und Abgeordnete zum niederösterreichischen Landtag, Hannes Weninger, wird als neues österreichisches Mitglied im Ausschuss der Regionen (AdR) der EU nominiert. Weninger ist Gemeinderat der Gemeinde Gießhübl und Mitglied des niederösterreichischen Landtags. Er wurde vom Österreichischen Gemeindebund in Abstimmung mit dem Österreichischen Städtebund vorgeschlagen und soll dem im März 2022 zurückgetretenen Vizebürgermeister der Stadt Linz Bernhard Baier nachfolgen.

Weningers Nachfolge als stellvertretendes Mitglied im AdR tritt der Bürgermeister von Eisenstadt Thomas Steiner an. Als neues ordentliches Mitglied wird der steirische Landesrat Werner Amon nominiert. Er folgt dem steirischen Landeshauptmann Christopher Drexler nach, der sein Mandat im Juli zurückgelegt hat (190/HA). (Schluss Hauptausschuss) kar

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