Wirtschaftsausschuss: Erneuerbaren-Förderpauschale soll 2023 ausgesetzt bleiben

Informationspflichten für Netzbetreiber sollen ausgeweitet werden

Der Wirtschaftsausschuss hat heute grünes Licht für das weitere Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale im Jahr 2023 gegeben. Als wichtige Schutzmaßnahme zur durchgängigen Energieversorgung für Endkund:innen sollen zudem die Informationspflichten für Netzbetreiber ausgeweitet werden. Weiters sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dem Finanzminister aufgrund der massiven budgetären Relevanz der im Energiebereich gesetzten Maßnahmen Informations-, Einsichts- und Entsendungsrechte bei der E-Control zu gewähren.

Zur Konkretisierung der Informationspflichten für Netzbetreiber sowie bei den Informations-, Einsichts- und Entsendungsrechten für den Finanzminister braucht es laut der ÖVP-Vertreterin im Ausschuss noch weitere Gespräche mit den Oppositionsparteien.

Dasselbe gilt für die von ÖVP und Grünen geplanten Anpassungen für die Strompreisbremse, weshalb der entsprechende Antrag vertagt wurde.

Von den Regierungsfraktionen mehrheitlich vertagt wurden zudem die Entschließungsanträge der Oppositionsparteien. Das betrifft etwa den SPÖ-Antrag zur Einführung eines Gaspreisdeckels, die FPÖ-Initiativen für einen Gewerbediesel und für Grundversorgungstarife bei Energielieferanten sowie die NEOS-Forderung nach einer Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaik-Paneelen.

ERNEUERBAREN-FÖRDERPAUSCHALE SOLL 2023 AUSGESETZT WERDEN, ERHÖHTE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR ENERGIELIEFERANTEN GEPLANT

Die Erneuerbaren-Förderpauschale soll auch im Jahr 2023 ausgesetzt werden. Dazu haben ÖVP und Grüne einen Abänderungsantrag zu ihrem ursprünglich vorgelegten Antrag zur Änderung des EAG (2999/A) vorgelegt, der von den beiden Regierungsparteien mehrheitlich angenommen wurde. Ab dem Kalenderjahr 2024 soll die Erneuerbaren-Förderpauschale für jeweils drei Jahre mit Verordnung festgesetzt werden. Aufgrund der derzeitigen und auch zukünftig prognostizierten hohen Strompreise sowie dem bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) prognostizierten Finanzierungsüberschusses würden keine zusätzlichen Mittel zur Bedeckung der Förderungen benötigt, heißt es in der Begründung.

Um eine durchgängige Energieversorgung zu gewährleisten, wollen die Regierungsfraktionen zudem durch einen ebenfalls während der Debatte eingebrachten Ausschussantrag erhöhte Informationspflichten für Netzbetreiber sicherstellen. Dazu soll das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) geändert werden. Konkret sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, die von Vertragskündigungen betroffenen Endverbraucher:innen mittels eingeschriebenen Briefs explizit darauf hinzuweisen, rasch einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen, um eine drohende Abschaltung abzuwenden. Die enorm angestiegenen Großhandelspreise hätten in den letzten Monaten auch am Endkundenmarkt Turbulenzen ausgelöst, da Energieversorger aus dem Markt ausgetreten seien, Produkte gänzlich vom Markt genommen oder Verträge in Folge von Widersprüchen gegen Preiserhöhungen gekündigt hätten, heißt es in der Begründung.

Ein weiterer Antrag der Koalitionsfraktionen zum – als Strompreisbremse bekannten – Stromkostenzuschussgesetz (3023/A) wurde von ÖVP, Grünen und SPÖ vertagt. Da nicht jeder Haushalt durch die Stromkostenbremse entlastet würde, brauche es noch weitere Gespräche, informierte Tanja Graf (ÖVP) über den Grund der Vertagung. Die SPÖ habe dazu Vorschläge, etwa wie man Mehrparteienhäuser mit nur einem Zählpunkt mit aufnehmen könnte, hielt Alois Schroll (SPÖ) fest.

Lukas Hammer (Grüne) begrüßte das weitere Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale. Damit würden Haushalte und Unternehmen weiter entlasten werden. Man sei in der glücklichen Lage, dass es trotzdem eine Investitionsförderung geben könne.

Die Erhöhung der Informationspflichten für Netzbetreiber sei auf Hinweis der SPÖ eingebracht worden, zur Konkretisierung braucht es laut Tanja Graf (ÖVP) aber noch Gespräche mit den Sozialdemokrat:innen, was Alois Schroll (SPÖ) bestätigen konnte. Karin Doppelbauer (NEOS) zeigte zwar Verständnis für die Sache, kritisierte jedoch den für sie zu kurzfristig eingebrachten Antrag. Die NEOS würden sich die Zustimmung noch offen halten.

FINANZMINISTER SOLL BEI E-CONTROL EINSICHTSRECHTE ERHALTEN

Aufgrund der massiven budgetären Relevanz der im Energiebereich gesetzten Maßnahmen soll bei der E-Control neben der Energieministerin künftig auch der Finanzminister Informations-, Einsichts- und Entsendungsrechte haben. Der entsprechende Antrag der zur Änderung des E-Control-Gesetzes wurde im Wirtschaftsausschuss von ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen (2979/A). Den Erläuterungen zufolge kann angesichts der Volatilität des Energiemarktes so den verfassungs- und haushaltsrechtlich verankerten Aufgaben auch zukünftig vollinhaltlich nachgekommen werden. So soll auch der Aufsichtsrat der E-Control um ein Mitglied erweitert werden, das auf Vorschlag des Finanzministers zu bestellen ist.

Im Zuge der Einführung der Übergewinnabschöpfung habe sich für den Finanzminister eine Informationslücke ergeben, erklärte ÖVP-Mandatarin Tanja Graf. Da es sich um eine Zweidrittelmaterie handle, wolle man in den nächsten Tagen noch Gespräche mit den Oppositionsparteien führen. Er sei zu Gesprächen bereit, denn derzeit sei der Antrag „äußerst fragwürdig“ und europarechtlich bedenklich, betonte Alois Schroll (SPÖ). Das sahen Karin Doppelbauer (NEOS) und Axel Kassegger (FPÖ) ähnlich. Doppelbauer sprach von der „Politisierung des nächsten Aufsichtsrats“, Kassegger äußerte verfassungsrechtliche Bedenken, da es zur Einschränkung der Unabhängigkeit der E-Control komme.

ZAHL DER PFLICHTNOTSTANDSTAGE REDUZIERTE SICH BIS ENDE OKTOBER

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde der Bericht von Energieministerin Gewessler über die temporäre Reduktion der Erdöl-Pflichtnotstandsreserven (III-762 d.B.), die nach dem Zwischenfall in der OMV-Raffinerie Schwechat im Juni 2022 vom Hauptausschuss einhellig befürwortet worden war. Die Menge Erdöl, die für die Pflichtnotstandsreserven einzuspeichern ist, wurde damit von 1. Juli bis 31. Oktober 2022 von 25 % auf 22,22 % der Importmenge herabgesetzt. Die Pflicht zur Haltung von Notstandsreserven für 90 Tage reduzierte sich damit um 10 Tage. Ab 1. November 2022 gilt für die Bevorratungsperiode 2022/2023 wieder die Verpflichtung zur Haltung von Pflichtnotstandsreserven in Höhe von 25 % der Vorjahresimporte, heißt es im Bericht.

Die Wiederauffüllung gehe rascher voran als geplant. Derzeit liege man bereits bei 79 Tagen an Notstandsreserven, informierte Energieministerin Leonore Gewessler. Bis zum Jahresende soll diese Zahl laut der Energieministerin auf 87,6 Tage steigen.

SPÖ FÜR SOFORTIGE WINTERHILFE UND GASPREISDECKEL

Um die Preise für Strom und Gas für Haushalte, Wirtschaft und Industrie erheblich zu senken, und damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die österreichische Wirtschaft gegenüber Deutschland komme, gelte es, sofort mit den Vorbereitungshandlungen für einen nationalen Gaspreisdeckel bzw. eine nationale Gaspreisbremse zu beginnen, fordert die SPÖ. Gleichzeitig soll eine Gegenfinanzierung durch eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne sichergestellt werden. Geht es nach der SPÖ, soll für eine kurzfristige Entlastung schon im Dezember eine Winterhilfe – in Form eines Erlasses der Gas- und Fernwärmerechnung für Haushalte und Wirtschaft – nach deutschem Modell umgesetzt werden (2909/A(E)).

Alois Schroll (SPÖ) sprach sich gegen „Einmal- und Gutscheinlösungen“ aus. Um die Energiepreise nachhaltig in den Griff zu bekommen, brauche es die Einführung eines Gaspreisdeckels. Der SPÖ-Vorschlag sei nicht treffsicher, da nicht nur die Gaspreise stark gestiegen seien, argumentierte Martin Litschauer (Grüne). Dies würde etwa eine Benachteiligung für Pellets- oder Holzbezieher:innen bedeuten. Man habe ein angebotsseitiges Problem, ein Gaspreisdeckel sei darauf nicht die richtige Antwort, betonte Karin Doppelbauer (NEOS).

FPÖ FÜR EINFÜHRUNG EINES GEWERBEDIESELS

Die Freiheitlichen fordern zur Entlastung des heimischen Transportgewerbes eine Senkung der Treibstoffkosten durch die Einführung eines Gewerbediesels in Anlehnung an den sogenannten Agrardiesel (2862/A(E)). Antragsteller Erwin Angerer verwies im Ausschus auf die enorme Teuerung und die massiv gestiegenen Energiepreise, die insbesondere der heimischen Transportwirtschaft massive Probleme bereiten würden. Es seien vor allem die vielen kleinen und mittleren Transportunternehmen, die bereits vor einer existenzbedrohenden Situation stehen würden.

Beim FPÖ-Vorschlag handle es sich um eine umweltschädliche Subvention, die die Klimabilanz verschlechtern würde, entgegnete Jakob Schwarz (Grüne). Das Problem sei bekannt, weshalb man etwa den Energiekostenzuschuss für Unternehmen eingeführt habe.

FPÖ: GESETZESKONFORME GRUNDVERSORGUNGSTARIFE BEI ENERGIELIEFERANTEN

Die FPÖ fordert zudem eine Überprüfung, ob die seitens der Strom- und Gashändler und sonstigen Lieferanten verlautbarten Tarife für die Grundversorgung in puncto Strom und Gas der Höhe nach den Bestimmungen des ElWOG entsprechen (2944/A(E)). Mit der Energie-Grundversorgung determiniere der Gesetzgeber einen Kontrahierungszwang für die jeweiligen Strom- bzw. Gaslieferanten. Es könne sich somit jeder Haushalt bzw. jede:r Kleinunternehmer:in an einen beliebigen Versorger, der im zutreffenden Versorgungsgebiet Endverbraucher:innen beliefert, mit dem Ansuchen der „Grundversorgungsbelieferung“ wenden. Die betroffenen Lieferanten müssten dem auch nachkommen, so die FPÖ.

Der Antrag sei als Aufforderung an die Energieministerin zu verstehen, das entsprechende Gesetz zu Grundversorgung zu vollziehen, erklärte Antragsteller Erwin Angerer (FPÖ) im Ausschuss. Die E-Control würde dieser Aufgabe bereits nachkommen, argumentierte Andreas Kühberger (ÖVP) die Vertagung des Antrags.

NEOS: ÜBERDACHUNG ALLER PARKPLÄTZE MIT PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Beim Photovoltaikausbau in Österreich gebe es weder bei der Nutzung von Dachflächen noch beim Ausbau der Freifläche nennenswerte Fortschritte, kritisieren die NEOS. Sie fordern daher einen Gesetzesvorschlag unter Berücksichtigung von Landeskompetenzen, in dem ähnlich dem französischen Beispiel eine verpflichtende Überdachung von Parkplätzen mit über 50 Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen innerhalb der nächsten fünf Jahre festgelegt wird (2952/A(E)).

Es gebe Flächen, wie Parkplätze, die besser genutzt werden könnten, hielt Karin Doppelbauer (NEOS) fest. Die Unternehmen hätten den Vorteil, dass sie den produzierten Strom selbst nutzen könnten. Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) sprach von einem „guten Antrag“, es brauche jedoch noch eine weitere Konkretisierung. Zudem würden nicht alle Parkflächen für die Photovoltaik-Stromproduktion geeignet sein und hohe Errichtungskosten für die Unternehmen entstehen.

Auch Bundesministerin Gewessler begrüßte den NEOS-Vorstoß. Die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikflächen sei jedoch Länderkompetenz. Von Seiten des Bundes sei nur ein Eingriff des Wirtschaftsministers durch eine Änderung der Gewerbeordnung denkbar.

Ein weiteres Mal von ÖVP und Grünen vertagt wurden zudem die weiteren Anträge der NEOS und der FPÖ. So sprechen sich die NEOS für eine bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110-kV-Leitungen als Erdkabel aus (2162/A(E)) und drängen auf ein Maßnahmenpaket für die Optimierung der Rolle der Verteilnetzbetreiber bei der Energiewende( 2753/A(E)). Eine dringende Entkoppelung der Strom- von den Gaspreisen und somit ein Aussetzen des „Merit-Order-Prinzips“ fordert die FPÖ in ihrem Entschließungsantrag (2784/A(E)). (Schluss Wirtschaftsausschuss) med

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