
„Bürgeranwalt“: Warum müssen Jugendliche mit Behinderung die Schule oft unfreiwillig verlassen?
Am 28. Jänner um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 28. Jänner 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Kein Recht auf Schule – warum müssen Jugendliche mit Behinderung die Schule oft unfreiwillig verlassen?
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung gibt es nach dem zehnten Schuljahr oft keinen Platz mehr. Viele bräuchten für ihre Entwicklung aber noch ein oder zwei zusätzliche Schuljahre. Eine Bürgerinitiative setzt sich nun mit einer Petition dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf Schulbildung bis zur Volljährigkeit haben. Im Studio diskutiert Volksanwalt Walter Rosenkranz mit Martin Netzer, dem Generalsekretär des Bildungsministeriums, dem Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer und Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch.
Weiter zu viel Lärm? Wurde das Lärmproblem beim Gewerbepark Neulengbach endlich gelöst?
In Neulengbach in Niederösterreich klagen Anrainerinnen und Anrainer seit Jahren über angeblich unzumutbare Lärmbelästigung durch einen benachbarten Baumarkt und einen Supermarkt. Was dort gemacht wird, würde gegen Auflagen der Gewerbebehörde verstoßen. Volksanwalt Walter Rosenkranz hat im April 2021 erstmals nachhaltige Verbesserungen für die Betroffenen gefordert. Gibt es diese mittlerweile?
Trauerschmerzengeld – wer hat wann einen Anspruch darauf?
Die 47-jährige Frau K. aus St. Peter in der Au überlebte einen Verkehrsunfall, den ein zurechnungsunfähiger Autofahrer verursacht hat, mit schwersten Verletzungen. Ihr steht Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Lenkers zu. Für die seelischen Schmerzen, die er wegen der Sorge um die Frau erlitten hat, will nun aber auch ihr Mann einen fünfstelligen Betrag. Ein solches Trauerschmerzengeld gibt es derzeit aber nur für nahe Angehörige eines Menschen, der durch die Schuld eines anderen getötet wurde. Der Anwalt von Herrn K. will mit einer Klage „juristisches Neuland“ beschreiten.
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