Gehaltsanpassung für die Kolleginnen und Kollegen an den Universitäten

7,15% mit einem Monat Wartezeit

Die Kollektivvertragsgehälter für das Universitätspersonal steigen um 7,15%, mindestens aber um 170,– Euro. Die Lehrlingseinkommen steigen dadurch um bis zu 25%. Damit übernehmen die Universitäten den Gehaltsabschluss des Bundesdienstes, dies jedoch erst mit 1. Februar 2023. Begleitet wurden die Kollektivvertragsverhandlungen im Dezember 2022 von Protestkundgebungen mehrerer Gruppierungen, die in Wien vom Netzwerk-Unterbau-Wissenschaft koordiniert wurden.

Dabei ging es nicht nur um die Vermeidung einer – im Vergleich zum öffentlichen Dienst – bescheidenen Gehaltsanpassung, wie in den letzten Jahren, sondern auch generell um den Protest gegen schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverhältnisse, sowie für eine deutliche Erhöhung der Basisfinanzierung und Demokratisierung der Universitäten.

Unterschiedliche Reaktionen gab es von den Betriebsräten der einzelnen Universitäten. Kritisch gesehen wird die Tatsache, dass der Wirksamkeitsbeginn der Gehaltssteigerungen mit 1. Februar rein rechnerisch für das Kalenderjahr 2023 einen Gehaltsabschluss ergibt, der unter dem des öffentlichen Dienstes liegt.

Dies möchten die Interessensvertretungen spätestens 2024 korrigiert sehen und außerdem die längst fällige Reform hin zu einem attraktiven Gehaltsschema für den sogenannten „akademischen Mittelbau“ umsetzen.
Stefan Schön

Stefan Schön
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