VIRUS: Skandal um Landesregierungsbehörde erfordert volle Konsequenzen

Einzelne Sündenböcke reichen nicht, um den Augiasstall auszumisten

Weitreichende Konsequenzen im Skandal um die Behörde der Steiermärkischen Landesregierung fordert die Umweltorganisation VIRUS. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm „Laut Berichten in der Kronenzeitungsbericht hat der Rechnungshof nun belegt, dass Projektwerber bei mehreren Projekten selbst an der Bescheiderstellung mitwirkten Als verfahrensbeteiligte Partei des offensichtlich mit betroffenen Koralm-Kraftwerksprojekts fühlen wir uns hintergangen und betrogen, es braucht umfassende und volle Konsequenzen“.

Die Umweltbehörde sei die Landesregierung und nicht einzelne Beamte. Es daher nicht mit einzelnen Sündenbocken getan. „Dabei kommt es auch auf die Atmosphäre der Distanzlosigkeit und Gefälligkeit gegenüber Projektwerbern an, die in der Landesregierung herrscht, nur in so einem Biotop sind Vorfälle wie die nun erhärteten überhaupt denkbar,“ so Rehm. Mitwirkung an Bescheiden ist gesetzlich nicht vorgesehen und hier das Tüpfelchen auf dem i. Landesrätin Lackners Beteuerungen, es sei in Folge des 2021 aufgekommenen Skandals alles getan worden gehe allein deshalb ins Leere, weil die Leiterin der Abteilung 13 nicht wirksam aus ihrer Position entfernt worden sei, daher immer noch Aktenzugriff habe und schalten und walten könne. „Wenn man sich angesichts der gerade zurückliegenden Gerichtsverhandlung zum Koralmprojekt ansieht wie die Behörde immer noch agiert, dann wird man ebenso wenig Lerneffekte feststellen, wie die Projektwerber offenbar immer noch davon ausgehen, dass ihre Wünsche ohne viel Aufwand schon erfüllt zu werden haben“, kritisiert Rehm. Landesrätin Lackner sei in der Tat kurze Zeit im Amt, als sie dem jetzigen Vizelandeshauptmann Lang nachgefolgt ist. Ihre persönliche Verantwortung sei neben der jetzt unangemessenen Reaktion, dass sie persönlich Grünes Licht für das Koralmprojekt bereits vor dem Sommer 2021 angekündigt habe und dies zu einem Zeitpunkt als die Aktenlage so eine Aussage gar nicht zuließ. „Sie hat also die sachverhaltsunabhängige, vorbestimmte Entscheidung initiiert oder zumindest mitgetragen,“ so Rehm. Es sei auch schwer denkbar, dass ein Beamter im Alleingang mit Projektwerbern Bescheidentwürfe austauscht oder diese anderweitig an der Entscheidung mitwirken lässt und die Abteilungsleitung das nicht mitbekommt. „Es geht weiters nicht nur um Beamte. Auf der anderen Seite stehen Projektwerbervertreter, denen bewusst sein muss, dass sie unkorrekt handeln wenn sie – wie berichtet – an Behördenentscheidungen mitwirken“, so Rehm. Berufsmäßige rechtliche oder Technische Parteienvertreter hätten im Übrigen Standesregeln zu beachten, die derartige Handlungen nicht zuließen. Auf politischer Ebene wäre es hier aber zu kurz gegriffen mit Lang und Lackner nur einen SPÖ Skandal aus der Affäre zu machen. „Für die generelle Projektwerberhörigkeit im Land und deren teilweise unstatthafte Unterstützung ist auch der Koalitionspartner verantwortlich. Hier muss sich das Land Steiermark insgesamt der Herkulesaufgabe stellen, einen wahren Augiasstall komplett auszumisten“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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