„Bürgeranwalt“: Scheitert die Errichtung von Photovoltaikanlagen an örtlichen Schutzzonen?

Am 11. März um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 11. März 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Klimaschutz versus Denkmalschutz – scheitert die Errichtung von Photovoltaikanlagen an örtlichen Schutzzonen?

Frau R. betreibt seit Jahren eine beliebte Pizzeria in Melk. Aufgrund der steigenden Energiepreise und um etwas für das Klima zu tun, möchte sie nun mit einer Photovoltaik-Anlage am Dach ihres Hauses ihre Betriebskosten senken. Doch das genehmigt der Bürgermeister nicht im gewünschten Ausmaß. Das Haus stehe in einer Schutzzone der Kategorie „denkmalgeschützt“. Volksanwältin Gaby Schwarz kann das nicht nachvollziehen, denn das Bundesdenkmalamt hat festgestellt, dass das Haus nicht denkmalgeschützt sei.

Teurer Abbruch – Kriegsbunker am Grundstück: Wer ist für die Beseitigung zuständig?

Während des Zweiten Weltkriegs wurden von der deutschen Wehrmacht zahlreiche Bunker in Österreich errichtet. Frau W. aus Vill in Tirol vermutet einen solchen unter einer großen Betonplatte auf ihrem Grund und möchte das Bauwerk entfernen. Sie befürchtet allerdings, dass sich noch gefährliche Kriegsrelikte im Inneren befinden könnten. Weder Bundesheer noch Polizei haben sich für zuständig erklärt. Was hat sich seit der Kritik der Volksanwaltschaft am Verhalten der Behörden im Dezember 2021 getan?

Kritik an Lebensversicherungen – haben Anleger Geld in ein untaugliches Finanzprodukt investiert?

Ein junger Tiroler hat bei Vermögensberatern zwei Lebensversicherungen abgeschlossen, die ihm als idealer Vermögensaufbau angepriesen wurden. Dabei könne er gleichzeitig schon nach sechs Jahren Teilbeträge entnehmen. Doch mit so einem „Finanzprodukt“ könne ein Vermögensaufbau nicht gelingen, argumentiert der Verbraucherschutzverein. Da es viele betroffene Sparerinnen und Sparer gibt, hat der VSV nun eine Sammelaktion gestartet und Musterklagen eingebracht. Das einbezahlte Geld soll mit Zinsen zurückgegeben werden.

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