Neue Behindertenanwältin: Volksanwaltschaft gratuliert Christine Steger
Christine Steger ist aufgrund ihrer langjährigen Expertise die Richtige, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu vertreten – so lautet unisono die Meinung von Volksanwältin Gaby Schwarz und ihren Amtskollegen Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz.
Die Rechte und Anliegen von Menschen mit Behinderung sind für die neu ernannte Behindertenanwältin Christine Steger – die erste Frau in dieser Position – schon als Vorsitzende des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert, im Zentrum ihrer Tätigkeit.
Zur Gratulation zur Ernennung durch Sozialminister Rauch kommt der Wunsch, dass die Zusammenarbeit zwischen Behindertenanwältin und Volksanwaltschaft ebenso produktiv und gemeinschaftlich weitergeht wie unter ihrem Vorgänger.
Volksanwaltschaft
Mag. Agnieszka Kern, MA
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