Innenministerium feiert 175-jähriges Bestehen

Innenminister Gerhard Karner, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und sechs ehemalige Innenminister wohnten Festakt im Palais Modena bei.

„Das Innenministerium ist eine ganz besondere Institution. Das sieht man an der Vielfältigkeit der Menschen, die im Innenministerium tätig waren und sind, an der Vielfältigkeit der Geschichte, die dieses Haus durchlebt hat, und an der Vielfältigkeit der Aufgaben dieses Hauses“, sagte Innenminister Gerhard Karner bei der 175-Jahr-Feier des Innenministeriums am 23. März 2023 in Wien. Bei den Feierlichkeiten waren neben dem Generaldirektor des österreichischen Staatsarchivs, Helmut Wohnout, sowie dem Nationalratspräsidenten und ehemaligen Innenminister, Wolfgang Sobotka, auch viele weitere Ehrengäste sowie die folgenden ehemaligen Innenminister anwesend: Karl Schlögl, Ernst Strasser, Günther Platter, Eckart Ratz und Wolfgang Peschorn.  

AUFGABEN VON A WIE ASYL BIS Z WIE ZENTRALES MELDEREGISTER

Der Innenminister sagte, es habe vor ihm 76 Minister seit Gründung des Ressorts gegeben, davon 73 Männer und drei Frauen. „Die erste Frau war Liese Prokop, wir denken auch heute noch an sie.“ Es seien Menschen, die dieses Haus prägten und prägen, betonte Karner. „Sie bewältigen Aufgaben von A wie Asyl über G wie Gedenken bis Z wie Zentrales Melderegister.“ Es sei das Engagement, das Brennen, der Einsatzwille, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium auszeichne.

Der Innenminister definierte drei Schwerpunkte, die für die Sicherheit der Menschen in Österreich besonders wichtig sind: „Der Kampf gegen die Cyberkriminalität, gegen jede Form des Extremismus sowie gegen Asylmissbrauch und Schlepperkriminalität.“ Karner hob hervor, das Innenministerium habe auf diese Themen mit einer neuen Geschäftseinteilung reagiert, mit einer in Auftrag gegebenen Kriminaldienstreform sowie mit der Regionalisierung des Staatsschutzes. „Dieses Haus muss sich immer weiterentwickeln und auf die jeweils aktuellen Erfordernisse anpassen. Nicht nur in den vergangenen 175 Jahren, nicht nur heute – sondern auch in Zukunft.“    

MENSCHENRECHTE DURCH RECHTSSTAATLICHKEIT SCHÜTZEN 

Karl Hutter, Leiter der Sektion I (Präsidium) im Innenministerium, sagte: „Als Präsidialchef von mehr als 38.640 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe ich mir das 175-jährige Bestehen zum Anlass genommen, über unser Selbstverständnis als Beamtinnen und Beamte nachzudenken. Wir leben heute in einer Demokratie, die den Rechtstaat und die Menschenrechte verteidigt.“ Das sei die ureigene Aufgabe von uns als Bedienstete des Innenministeriums, sagte Hutter. „Wir ermöglichen und bewahren Menschenrechte, aller Menschen in Österreich, wir wehren Gefahren ab und wir bewahren den sozialen Frieden und Wohlstand in unserem Land – im Bewusstsein, dass im Namen der inneren Sicherheit schreckliche Gräueltaten in der Vergangenheit begangen wurden.“  

Je stärker das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und ihre Institutionen sei, desto stärker sei die Demokratie, betonte der Präsidialchef. „Und die Menschen in Österreich haben das höchste Vertrauen in die Polizei.“ Hutter ergänzte, „dass Rechtsstaatlichkeit, Loyalität und Qualität, die drei Säulen des Innenministeriums, für Stabilität und Kontinuität sorgen“. Er betonte: „Unsere Aufgabe ist, Menschenrechte durch Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu ermöglichen, insbesondere in einer unsteten, von Krisen geprägten Zeit.“

Einen historischen Gründungsabriss skizzierte Helmut Wohlmut, Generaldirektor des österreichischen Staatsarchivs, der eingangs erwähnte, dass die Gründung des Innenministeriums vor 175 Jahren als Ministerium im Kontext mit der Herausbildung einer modernen Regierung in Österreich zu sehen sei.   

Wolfgang Sobotka, Nationalratspräsident und ehemaliger Innenminister sagte, keine Freiheit ohne Sicherheit, keine Sicherheit ohne Freiheit, beide Begriffe seien für die Polizeiarbeit von zentraler Bedeutung. Heute werde 175 Jahre Sicherheitspolitik gefeiert, mit allen Höhen und Tiefen, mit allen Wendepunkten und Brüchen. Der Nationalpräsident sagte, polizeiliche Arbeit dürfe immer nur auf Basis von gesetzlichen Grundlagen erfolgen, und er sprach von Ereignissen, bei denen das in den vergangenen 175 Jahren nicht immer der Fall gewesen sei.

DAS REVOLUTIONSJAHR 1848 UND DIE POLIZEI

Am 20. März 1848 etablierte Kaiser Ferdinand I. das k.k. Ministerium des Innern, nachdem eine Woche zuvor die Ära Metternichs mit seinem Sturz zu Ende gegangen war. Erster Ressortchef wurde Franz von Pillersdorf. Ihm folgte im November 1848 Franz Graf Stadion als Innenminister. Im Juli 1849 musste Stadion das Innenministerium an Alexander Freiherr von Bach abtreten. Unter Bach wurde am 8. Juni 1849 nach einer kaiserlichen Entschließung die Gendarmerie gegründet. Feldmarschallleutnant Johann Franz Kempten Freiherr von Fichtenstamm wurde per Handschreiben des Kaisers zum ersten Gendarmerie-Generalinspektor ernannt. Ein vom Kaiser sanktioniertes Gesetz regelte in 95 Paragraphen die Organisation der Gendarmerie. Um 1850 gab es in Wien vier Wachen: Die Militärpolizeiwache, die Zivilpolizeiwache, die Polizeidienerschaft und die Munizipalgarde. Im Revolutionsjahr 1848 nahmen auch die Nationalgarde und die akademische Legion polizeiliche Amtshandlungen vor.  

FOLGEN DER REVOLUTION 

1862 traten das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit sowie das Gesetz zum Schutze des Hausrechts in Kraft. 1867 folgte das Staatsgrundgesetz, in dem die Rechte der Staatsbürger geregelt waren, und 1870 das Gesetz zum Schutze des Brief- und Schriftengeheimnisses. Das Strafgesetzbuch wurde 1852 neu kodifiziert und 1873 trat die Strafprozessordnung in Kraft.    

Youtube-Link zur Aufzeichnung des Festakts anlässlich „175 Jahre Innenministerium“: https://bit.ly/40dgs30

Fotolink zum Festakt: https://bit.ly/3z0AzoU

Bundesministerium für Inneres
Oberst Markus Haindl, BA MA
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