Tanja Graf: Arbeitsmarktintegration wird für Ukraine-Vertriebene erleichtert

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz steht heute unter anderem im Fokus des Ausschusses für Arbeit und Soziales. So soll vertriebenen Ukrainer:innen der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt weiter erleichtert werden. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karte werden dazu adaptiert. Das erläuterte heute, Mittwoch, ÖVP-Abg. Tanja Graf anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

 Vertriebene Ukrainer:innen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus ihrem Heimatland geflohen sind, haben bereits jetzt einen privilegierten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie werden vom Arbeitsmarktservice auf offene Stellen vermittelt, wenn sie einen gültigen Ausweis für Vertriebene haben. „Nun wollen wir weitere Hürden am Arbeitsmarkt abbauen. Diese Personengruppe soll in Hinkunft vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen werden und bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung in Österreich aufnehmen dürfen“, erläutert Graf. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Sozialausschuss zur Vorberatung vor. Auch eine Vorab-Prüfung von Lohn- und Arbeitsbedingungen ist nicht mehr vorgesehen. Die Integration von Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, soll damit beschleunigt werden. Laut Vertriebenen-Verordnung haben geflüchtete Ukrainer:innen jedenfalls noch bis 4. März 2024 ein automatisches Aufenthaltsrecht in Österreich.

 Mit der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz soll außerdem der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte in zwei Teilbereichen erleichtert werden: Deutschkenntnisse in A1 – statt wie bisher in A2 – sollen für den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiter:innen ausreichen. Zum anderen sollen bei Schlüsselkräften, Fachkräften in Mangelberufen und Start-up-Gründer:innen auch Sprachkenntnisse in den Sprachen Französisch, Spanisch oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch im Punktekatalog Berücksichtigung finden, schloss die Abgeordnete.

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