Nationalrat spricht sich für automatisierte Abwicklung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen aus
Mündliche Fachprüfungen von Wirtschaftstreuhänder:innen werden regulär per Videokonferenz möglich
Mit der Frage, wie die Abwicklung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen vereinfacht werden kann, befasste sich der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung. Mehrheitlich sprachen sich die Abgeordneten für die Schaffung der datenschutzrechtlichen Grundlagen für dessen automatisierte Abwicklung aus.
Mehrheitliche Zustimmung gab es auch dafür, eine während der COVID-19-Pandemie geschaffene Sonderregelung für Wirtschaftstreuhänder:innen ins Dauerrecht zu überführen. Mündliche Fachprüfungen sollen in dieser Branche per Videokonferenz durchgeführt werden können.
AUTOMATISIERTE ABWICKLUNG DES ENERGIEKOSTENZUSCHUSSES
Seit Sommer 2022 erhalten Unternehmen mit hohem Energiebedarf vom Wirtschaftsministerium für Mehraufwendungen für Energie (Treibstoff, Strom und Gas) auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Mit einem Initiativantrag, der ursprünglich nur kleine redaktionelle Anpassungen vorsah, regten ÖVP und Grüne eine Änderung des Gesetzes an. Vom Wirtschaftsausschuss wurde dieser Antrag um die Einrichtung des Energiekostenzuschusses als Pauschalfördermodell und die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen für eine automatisierte Abwicklung ergänzt. Damit soll die Abwicklung der Anträge vor allem von kleinen Unternehmen erleichtert werden.
Grundlegende Mängel des Gesetzes würden mit der Novelle nicht behoben, kritisierte Cornelia Ecker (SPÖ). Damit bleibe es eine „milliardenschwere Gießkanne“, ohne das angestrebte Ziel zu erreichen, gegen die Teuerung zu wirken. Die Wirtschaftshilfen würden an den Bedürfnissen der Unternehmen vorbeigehen. Die Regierung müsse „den Reset-Knopf drücken“ und ein echtes Hilfspaket für die Wirtschaft schnüren. SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner bezeichnete den Energiekostenzuschuss als Fortsetzung der „Fehlerkette der Bundesregierung“, die mit der COVID-19-Pandemie begonnen habe. Statt effektive Maßnahmen gegen die steigenden Kosten zu setzen, werde die Politik der Überförderung fortgesetzt. Das könne die Sozialdemokratie nicht mittragen.
Die Novelle stelle die Weichen für eine Förderung, die auch für die kleinsten Unternehmen zugänglich sei, führte Elisabeth Götze (Grüne) aus. Aus ihrer Sicht sei es wichtig, dass die Abwicklung möglichst einfach sei, weshalb man auf das Modell der Pauschalförderung zurückgreife.
Erwin Angerer (FPÖ) sah ebenfalls eine Fortsetzung der „Politik der Gießkanne“, die nur Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpfe. Das „Ausschütten von Milliardenbeträgen“ bei „fragwürdiger Treffsicherheit“ schaffe eine Überförderung, wie auch der Fiskalrat festgestellt habe. Die Bundesregierung gehe die notwendigen Strukturreformen nicht an, Österreich falle in der Wettbewerbsfähigkeit immer weiter zurück. In einem Entschließungsantrag forderte er, die Budgetmittel im Sinne einer Infrastrukturoffensive für die Stärkung der Regionen zu verwenden. Notwendig seien Infrastrukturinvestitionen in Breitband, Straßenbau und öffentliche Verkehrsmittel. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) hielt der Kritik von Abgeordnetem Angerer entgegen, dass unter der aktuellen Bundesregierung bereits massive Investitionen in die Infrastruktur erfolgt seien und fortgesetzt würden. Tanja Graf (ÖVP) wies darauf hin, dass die Novelle sicherstelle, dass auch kleinste Unternehmen und EPUs Förderungen für gestiegene Energiekosten in Anspruch nehmen könnten. Aufgrund des erwarteten Umfangs von rund 200.000 Anträgen habe man sich für die automatisierte Abwicklung entschieden. Der Opposition hielt Graf entgegen, dass es keine Alternative zur Unterstützung der Unternehmen gebe. Die aktuellen Wirtschaftsdaten würden der Bundesregierung recht geben. Auch ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP) argumentierte, der Energiekostenzuschuss sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen.
Gerald Loacker (NEOS) kritisierte, die Maßnahmen der Regierung würden die Inflation noch weiter anheizen, statt sie zu dämpfen. Viele Unternehmen würden die erhöhten Energiekosten bereits an die Konsument:innen weitergeben, was bedeute, dass sie die Förderungen aus Steuergeldern gar nicht benötigen würden. Aufgrund eines „Wildwuchses an Förderinstrumenten“ fehlten unterdessen Kapazitäten zur Abwicklung, weshalb in diesem Fall die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) diese Aufgabe übernehmen müsse.
WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER:INNEN: DIGITALE ABHALTUNG VON FACHPRÜFUNGEN WIRD DAUERHAFT MÖGLICH
Im Zuge der COVID-19-Krise wurde für den Bereich der Wirtschaftstreuhänder:innen temporär eine Sonderregelung für mündliche Fachprüfungen per Videokonferenz eingeführt. Da sich diese bewährt habe, soll die Bestimmung nun als Teil des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes ins Dauerrecht übergeleitet werden. Um die Eigenständigkeit der Leistung der Kandidat:innen zu gewährleisten, sind umfangreiche Begleitmaßnahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder:innen, vorgesehen. Gewährleistet werden soll auch die Barrierefreiheit der Fachprüfungen.
Man habe aus der Pandemie viel gelernt, erklärte Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze. Die neue Regelung sei eine Erleichterung für die Kandidat:innen und auch für die Prüfer:innen.
Die Pandemie habe digitale Angebote hervorgebracht, die sich oftmals bewährt hätten und deshalb im vorliegenden Fall ins Dauerrecht übernommen werden sollen, sagte Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Selbstverständlich gebe es eine Reihe von Maßnahmen, um eine sichere Abwicklung der Prüfungen sicherzustellen.
Gerald Loacker (NEOS) kritisierte, dass keine generelle Regelung für alle Berufsgruppen erarbeitet worden sei, sondern dass man dem Wunsch einer einzelnen Kammer entsprechend einmal mehr legistisches „Stückwerk“ schaffe. (Fortsetzung Nationalrat) sox
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