„Amtstierarzt und BH müssen jetzt endlich handeln“ – VGT über Skandal-Mast
Gutachten im 1. Strafprozess bestätigte die Tierqual im Betrieb. Neue Aufnahmen widerlegen jedoch die „positive Entwicklung“ deutlich – Tiere leiden immer noch!
Nach dem gestrigen Prozess gegen den Betreiber der Mastanlage mit rund 1000 Tieren in Niederösterreich war die Enttäuschung auf der Tierschutz-Seite groß. Obwohl das Gerichtsgutachten die Qualen der Tiere im Betrieb zu den Tatzeitpunkten im letzten Jahr deutlich machte – etwa dass die Rinder bei zentimeterhoher Gülleschicht im Stall nicht einmal mehr schlafen konnten, weil sie dazu den Kopf ablegen müssten und in der Gülle erstickt wären -, wurde eine Diversion angeboten. Die „positiven Entwicklungen“ im Betrieb, die im Gutachten laut Informationen der zuständigen BH beschrieben wurden, werden jedoch durch die neuen Bilder vom Februar und April 2023 vollkommen widerlegt. Erneut liegen tote Tiere im Stall, erneut sammelt sich die Gülle bei den größeren Rindern.
„Es ist absurd, wie im Prozess von „ein paar Mal einstreuen“ geredet wurde. Dem Angeklagten war die Tierqual durch die knöcheltiefe Gülle selbst jetzt noch nicht klar. Diese Fäkalien-Seen entstehen nicht, weil 1-2 Mal nicht eingestreut wurde! Diese Bilder von 2022 zeigen deutlich wochenlange vollkommene Vernachlässigung!“, so VGT-Aktivistin Lena Remich empört.
BH UND AMTSTIERARZT SIND MITSCHULDIG
Amtstierärztliche Kontrollen soll es im Betrieb nach der Aufdeckung 2022 regelmäßig gegeben haben – laut Sachbearbeiterin im Veterinärreferat sogar etwa alle zwei Wochen. Die anhaltenden Probleme im Betrieb, die durch die Aufnahmen vom Februar und April 2023 an zwei Tatzeitpunkten mit mehreren Wochen Abstand zu sehen sind, sind damit auch dem zuständigen Amtstierarzt und der Bezirksverwaltungsbehörde anzulasten. Für Verwaltungsübertretungen wegen Missachtungen des Tierschutzgesetzes ist die BH zuständig – bei mehrmaligen Verwaltungsstrafen wegen Verletzung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes wäre sogar schon ein Tierhaltungsverbot möglich gewesen.
„Wir können nicht begreifen, welche Strategie die BH und der zuständige Amtstierarzt in diesem Fall verfolgen. Wie lange will man noch einfach zuschauen? Wie lange soll es noch „Nachbesserungsaufträge“ geben, die über kurz oder lang wieder missachtet werden? Wie lange sollen noch Tiere in diesem Betrieb elendig sterben? Die BH muss nun endlich tätig werden – es kann nicht sein, dass es halbjährliche VGT-Aufdeckungen braucht, damit sich in diesem Betrieb endlich etwas tut!“, so Lena Remich weiter. „Die Behörden haben die Pflicht, die Tiere zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden! Wenn sie das – aus welchen Gründen auch immer – nicht schaffen, dann müssen sie ihr Versagen deutlich machen und notwendige Änderungen fordern!“
TIERHALTUNGSVERBOT DRINGEND NOTWENDIG
Der Betrieb ist seit mindestens 2013 aktenkundig – schon damals gab es eine Anzeige durch den VGT wegen kranker Rinder mit wunden Hautstellen und allgemein vernachlässigter Haltung. Schon 2003 soll es eine einschlägige Anzeige durch Anrainer:innen gegeben haben. Es ist mehr als deutlich, dass die Betreiber:innen dieser Mast entweder kein Interesse an der Einhaltung der Tierschutzgesetze haben, oder dazu einfach nicht in der Lage sind. Die Aufnahme von kranken, schwachen Tieren „aus Tierschutzgründen“, wie der Betreiber vor Gericht erklärte, bezeichnet der VGT als lachhaft und absurd.
VGT – Verein gegen Tierfabriken
Lena Remich
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