„Bürgeranwalt“ über lange Wartezeiten bei der MA 35 und Protest gegen geplante Deponie
Am 13. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 13. Mai 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Kein Kindergartenplatz – warum darf Florentina nicht in den Kindergarten?
Bei der knapp dreijährigen Florentina Z. wurde Trisomie 18 – eine Chromosomenstörung, die bei den Betroffenen zu intellektueller und körperlicher Behinderung führt – diagnostiziert. Florentinas Eltern wollen das Kind nun in den Kindergarten geben, damit Frau Z. wieder arbeiten kann. Doch das ist nicht möglich. Es gebe derzeit keinen Platz für das Mädchen in Wiener Kindergärten, heißt es. Volksanwalt Walter Rosenkranz kann die Argumente der zuständigen Magistratsabteilung nicht nachvollziehen.
Nachgefragt – lange Wartezeiten bei der MA 35
Seit vielen Jahren häufen sich bei der Volksanwaltschaft Beschwerden über die Wiener Magistratsabteilung 35, zuständig für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Volksanwalt Walter Rosenkranz präsentierte vergangenes Jahr ein Beispiel: Herr T., ein Bosnier, der seit seiner Kindheit in Österreich lebt und bestens ausgebildet ist, hatte Mitte September 2021 ein Mail zwecks Terminvereinbarung für einen Staatsbürgerschaftsantrag an die MA 35 geschickt. Erst nach sechs Monaten bekam er einen Termin. Hat er mittlerweile die Staatsbürgerschaft bekommen? Haben sich bei der Behörde die Wartezeiten verkürzt?
Protest gegen eine geplante Deponie
In Mittelberg, einem Ortsteil von Langenlois, herrscht derzeit große Aufregung. Denn in unmittelbarer Nähe der Ortschaft soll eine Aushubdeponie errichtet werden. Auf einer Fläche von ca. acht Hektar sollen dort in den nächsten zehn Jahren 305.000 Kubikmeter Aushubmaterial angeschüttet werden. Die Bevölkerung fürchtet um ihre Ruhe, befürchtet eine große Staubbelastung, vermehrten Schwerverkehr und hat vor allem Sorge um eine Quelle und das Trinkwasser. Der Bürgermeister von Langenlois, der Ortsvorsteher von Mittelberg und ein Geschäftsführer der Projektwerberin präsentieren ihre Argumente.
Nach der Diskussion in „Bürgeranwalt“ – Wende durch den OGH
Familie C. wohnt seit sieben Jahren in einem Reihenhaus in Neusiedl am See. Der Vermieter ist die erste burgenländische Siedlungsgenossenschaft. Gleich nach dem Einzug tauchten immer wieder feuchte Flecken in der Nähe eines Lüftungsschachts auf, in den Ecken bildete sich Schimmel. Familie C. war überzeugt, dass ein Baufehler die Ursache ist. Die Genossenschaft sah das aber anders. Sie sprach von falschem Lüftungsverhalten und kündigte der Familie. Zwei Instanzen haben der Genossenschaft bereits Recht gegeben. Doch der Oberste Gerichtshof hat nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio für eine überraschende Wendung in diesem Fall gesorgt, die über den Anlassfall hinaus Bedeutung haben könnte. Und Familie C. darf in der Wohnung bleiben.
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