Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) – Abgeordnete Silke Dammerer (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend NÖ Tourismusgesetz 2023 (NÖ TourG 2023).

Abgeordneter Philipp Gerstenmayer (FP) betonte, die Freiheitlichen würden ihre Wahlversprechen halten. Die Änderungen im Tourismusgesetz würden den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig fördern. Eine zentrale Neuerung sei die Gliederung der Gemeinden in Kurortgemeinden und Nicht-Kurortgemeinden, die eine gezielte Förderung ermögliche. Der wichtigste Punkt sei die Streichung des Interessentenbeitrages, die Freiheitlichen hätte diese bereits lange gefordert. Dadurch würden die Betriebe im Tourismus entlastet. Die Änderung im Tourismusgesetz sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, mit der Abschaffung des Interessentenbeitrages werde eine langjährige Forderung der Neos erfüllt. Die Neos hätten diesbezüglich schon mehrere Anträge eingebracht. Die jährlich unterschiedliche Aufteilung der Abgabe zwischen Land und Gemeinden bedeute eine Verkomplizierung. Der richtige Weg wäre ein sofortiger Schlüssel von 100 zu Null.

Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SP) betonte, die derzeitige Ortsklassenregelung entspreche nicht der Entwicklung der NÖ Tourismuswirtschaft. Die SP habe bereits 2021 einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Zweiter Präsident Gottfried Waldhäusl (FP) führte aus, die Abgeordneten dürften die Besucher auf der Galerie nicht begrüßen, auch nicht den ORF.

Abgeordneter Michael Sommer (FP) sprach von einer jahrelangen Forderung der FP, der jetzt endlich Rechnung getragen werde. Gerade in Zeiten massiver Teuerung bedeute die Abschaffung des Interessentenbeitrages eine finanzielle und bürokratische Entlastung im Sinne des Wirtschafts-Standortes.

Abgeordneter Mag. Kurt Hackl (VP) erinnerte an die zurückliegenden harten Zeiten für die Wirtschaft. Der Interessentenbeitrag sei schon in den letzten drei Jahren nicht eingehoben worden. Die Erkenntnisse der Evaluierung der Organisations- und Finanzierungsstruktur seien jetzt in den Antrag eingeflossen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der heimischen Wirtschaft.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen.

Klubobmann Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) eröffnete die Debatte:
Corona habe viel Leid angerichtet, u. a. auch gesellschaftliche Spaltungen. Der Fonds sei ein ernsthafter Versuch, die entstandenen Gräben zu schließen. Die Covid-Maßnahmenopfer erhielten spät, aber doch Unterstützung. Das könne doch nicht unanständig sein, die Haltung von SP, Neos und Grünen sei „kindisch“. Der Corona-Fonds sei „das Herzstück der Versöhnung“.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, sie nehme die Sache sehr ernst. Gesellschaft und politische Führung seien zu Beginn der Krise stark überfordert gewesen, die zunehmende Politisierung der Debatte durch die FP habe massiv zur Spaltung der Gesellschaft beigetragen. Dem Landtag werde ein Blankoscheck zur Unterschrift vorgelegt, die Finanzierung sei nach wie vor unklar. Kriterien und Richtlinien müssten erst erarbeitet werden, zudem gebe es unklare und schwammige Formulierungen.

Klubobfrau Dr. Helga Krismer–Huber (Grüne) meinte, der Corona-Fonds sei „die Morgengabe“ der VP an die FP zum Start der Koalition. Niemandem, schon gar nicht der FP, dürften 31,3 Millionen Euro vom Landtag blanko gegeben werden, wie die FP wirtschafte, sei bekannt.

Klubobmann Hannes Weninger (SP) sagte, der Corona-Fonds sei „die sündteure Mitgift“ der VP, die zahle aber nicht der Brautvater, sondern der Steuerzahler. Die 31,3 Millionen Euro wären im Gesundheitsbereich besser aufgehoben. Die SP habe dort zugestimmt, wo es um den Schutz der Menschen gegangen sei. Die FP solle sich an die Situation in Norditalien zu Beginn der Pandemie und an das Hoffen und Sehnen auf die ersten Tests und Impfungen erinnern. Niemand sei gerne und bereitwillig daheim geblieben und habe auf Familie, Gesellschaft, Sport und Kultur verzichtet, das sei den Menschen abgerungen worden.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, die Frage, von wo das Geld für diesen Fonds komme, sei von den Neos gekommen. Diese Frage sei nicht beantwortet worden. Im Regierungsübereinkommen seien die 30 Millionen Euro drin gestanden. Diese „Morgengabe“ sei nun von fragwürdigen 30 Millionen Euro auf 31,3 Millionen Euro aufgestockt worden, weil es Geld vom Bund gebe.

Abgeordneter Richard Punz, BA (FP), sagte, die Menschen würden sich Politiker wünschen, die Verantwortung übernähmen, die versuchten, für die Landsleute zu arbeiten und die nach Lösungen suchten. Heute schlage „die Stunde der Gerechtigkeit“ und es werde „für ein Stück Veränderung in Niederösterreich“ gesorgt. Die Auswirkungen aufgrund von Corona seinen vielfältig wie beispielsweise Essstörungen, Angst-und Panikattacken, Schlafstörungen und Depressionen. Bei psychischen Problemen müsse geholfen werden.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meinte, man könne diesem intransparenten Entwurf nicht zustimmen. Die Schulen müssten unterstützt werden, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Zweiter Präsident Gottfried Waldhäusl (FP) meldete sich zu Wort und betonte: Das Wort „abartig“ solle in diesem Haus in Zusammenhang mit einem Abgeordneten unterlassen werden.

Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) führte aus: Dieser Corona Hilfsfonds werde in diesem Haus sehr kontroversiell diskutiert. Nur die Frage der Rückzahlung von Strafen, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben habe, werde nicht mehr so groß diskutiert. Es sei verfassungsrechtlich eindeutig und klar, dass diese Strafen zurückgezahlt werden können. Kinder und Jugendliche, die psychische Schäden durch das Homeschooling erlitten hätten, würden unterstützt. Kinder, die aufgrund von Homeschooling dem Unterricht nicht folgen haben können, würden nun mit Nachhilfestunden gefördert.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) wies darauf hin, es sei bis jetzt nicht beantwortet worden, woher diese 30 Millionen Euro herkommen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP und FP angenommen.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) berichtete zu einem Antrag betreffend günstige Energie endlich auch in Niederösterreich wieder sicherstellen – Energieversorgung nach Vorbild der Steiermark in Landeshand bringen.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sagte, aus der Geschichte würde man wissen, dass kommunistische Verstaatlichungsideen die Situation der Menschen nicht verbesserten. Ein lebendiger Wettbewerb habe positive Auswirkungen auf die Preise, was für die Konsumenten attraktiv und von Vorteil sei. Die EVN sei bereits jetzt mehrheitlich im öffentlichen Besitz. 51 Prozent würde das Land Niederösterreich halten, 28,4 Prozent die Wiener Stadtwerke. Die Strompreise an den Börsen würden schon lange sinken und die Konsumenten würden davon nicht profitieren.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) meinte, 1988 sei das Gesetz gekommen, dass man auch in Österreich die Energieversorger privatisieren könne. Die EVN sei in zwei Gängen an die Börse geführt worden. Es müsse Sicherheit und Klarheit ausgestrahlt werden.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) betonte, es brauche konkrete Maßnahmen gegen die Teuerung. Aktuell könnten sich viele Menschen das Leben, die Lebensmittelkosten, die Mietkosten, das Heizen und die Stromrechnung nicht mehr leisten. Es brauche eine Systemänderung, die SP habe einen Energiepreisdeckel gefordert. In anderen Ländern wie beispielsweise in der Steiermark sei eine Preis-Senkung von 20 Prozent umgesetzt worden. Die Energie Steiermark sei zu 100 Prozent in Landeshand.

Abgeordneter Martin Antauer (FP) meinte, mit Besorgnis habe er den Antrag der Grünen gelesen, die Energieversorgung nach Vorbild der Steiermark in Landeshand zu bringen. Es sei an der Zeit, dass die Eigentümervertreter Gespräche mit den EVN-Vorständen führen. Denn dieser Parteiantrag sei mit Sicherheit nicht die Lösung des Problems. Die „grüne Scheinheiligkeit“ sei für ihn kaum auszuhalten. Würde man den „grünen Träumereien“ nachgeben, würde der Aktienkurs der EVN durch die Decke gehen und den Kaufpreis verteuern. Klar sei, dass sich die FPÖ immer gegen die Preistreiberei der EVN einsetzen werde.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, Privatisierung habe sehr positive Seiten. Das habe man bei der Telekommunikation ebenso gesehen wie beispielsweise bei der VOEST. Märkte mit großen Konzentrationen bräuchten Aufsicht und Korrektive. Man könne sich an der Neos-Petition „Stopp dem Strompreiswahnsinn“ beteiligen, da jeder im Saal für niedrigere Strompreise sei.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) unterstrich, dass der Strompreis ein Thema sei, das die Menschen beschäftige. In Niederösterreich habe man den blau-gelben Strompreisrabatt beschlossen und es gebe Unterstützungen von Bundesseite. Würde man die Anteile der EVN nach dem Modell des Landes Steiermark erwerben, wäre das „eine sehr kostenintensive Angelegenheit“. Laut ihm solle die EVN schnell bessere Preise anbieten. Bezüglich der Dividenden-Auszahlung meinte er, dass diese anteilig in die Finanzierung des NÖ Strompreisrabatts hineinfließe. Die EVN sei ein Reizthema, auch er finde die Vertragskündigungen nicht gut. Die EVN sei aber Garant für Sicherheit und den Netzausbau. Die hohen Strompreise seien unbefriedigend und der Plan der Grünen sei nicht sofort umsetzbar.

Der auf Ablehnung lautende Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Neos angenommen.

Abgeordneter Rene Zonschits (SP) berichtete zu einem Antrag betreffend Aufhebung des NÖ Rundfunkabgabegesetzes.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) sagte, man sei gleicher Meinung wie die SPÖ. Die ORF-Landesabgabe gehöre sofort abgeschafft. Sie verstehe die FPÖ nicht, die die Abgabe erst mit 1.1. abschaffen möchte. Man solle auch die Einflussnahme der Länder auf die Landesstudios endlich beenden.

Klubobfrau Dr. Helga Krismer–Huber (Grüne) unterstrich, dass man sich mit der Grünen Bundespartei nicht einig sei, wenn es um die Abschaffung der Rundfunkabgabe gehe. Es gehe um 40 Millionen Euro, die in Niederösterreich für die Sportförderung und Kulturförderung zur Verfügung gestellt wurden und künftig entfallen. Ein großer Brocken, der künftig „irgendwo herbeigeschafft“ werden müsse. Geld, das vor allem für kleinere Sport- und Kulturinstitutionen fehlen werde.

Abgeordneter René Pfister (SP) meinte, die Abschaffung der Länderabgabe sei eine Entlastung für die Landsleute. Andere Bundesländer hätten es ohne Länderabgabe auch geschafft, Weltklassesportler herauszubringen oder ein adäquates Kulturangebot zu schaffen. Er fordere die Streichung der Abgabe mit 1. Juli 2023, dann wäre den Landsleuten sofort geholfen.

Abgeordneter Richard Punz, BA (FP) sagte, der Start in diese Periode des Landtages habe gezeigt, dass etwas weitergehe. Mit der Abschaffung der Länderabgabe zeige man, dass man es ernst meine. Ein Beispiel könne sich auch die Bundesregierung nehmen, die mit der Haushaltsabgabe eine neue „Zwangssteuer“ einführe.

Abgeordneter Hermann Hauer (VP) sagte, dass Niederösterreich voranschreite und für Entlastung der Landsleute sorge. Im Gegensatz dazu werde die GIS-Abgabe in den SPÖ-geführten Ländern „munter weiter einkassiert“. Dort, wo SPÖ keine Verantwortung trage, könne es der SPÖ mit der Abschaffung hingegen nicht schnell genug gehen. Man werde im Kultur- und Sportbereich dennoch keine Abstriche machen.

Der auf Ablehnung lautende Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses wurde mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und GRÜNE angenommen.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), (Berichterstatter: Abgeordneter Ing. Manfred Schulz, VP).
• Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes (NÖ STROG) geändert werden, (Berichterstatter: Abgeordneter Ing. Manfred Schulz, VP).
• Schaffung eines attraktiven Gehaltsschemas für NÖ Gemeindebedienstete, (Berichterstatter: Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc, Grüne).

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, die Abschaffung der nichtamtlichen Stimmzettel sei eine lange Forderung der Grünen, die bis dato immer von SP und VP abgelehnt worden sei. Diese nichtamtlichen Stimmzettel seien „ein Desaster und eine unendliche Zettelflut“ gewesen, die „bei jeder Gemeinderatswahl Unregelmäßigkeiten und Manipulation Tür und Tor geöffnet“ hätten. Moser sprach aber von einem unvollständigen Paket, denn das Prinzip Name vor Partei solle abgeschafft werden, weil die Wahl einer Partei mehr Gewicht haben müsse. Abschließend brachte sie einen Abänderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt ein.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sah die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels positiv. Allerdings bezeichnete er den Rest des Pakets als „übereilt“ und „nicht qualitativ“ und sprach sich ebenfalls für das Prinzip Stimme vor Partei aus. Auch Hofer-Gruber brachte einen Abänderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Zum Thema Anhebung des Bürgermeistergehalts unterstrich er, dass ein ehrliches Abgelten der Arbeit wichtig sei. Allerdings nannte der Abgeordnete Posten wie geschäftsführende Gemeinderäte oder Stadträte „Versorgungsposten“. An diesen Stellen einzusparen, wäre ein gutes Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass auch die Politik den Sparstift ansetzte.

Abgeordneter Dominic Hörlezeder (GRÜNE) schickte voraus, dass eine Anhebung der Bürgermeistergehälter gerechtfertigt, der Zeitpunkt aber ein falscher sei – denn gerade jetzt könnten sich die Menschen im Land oft nicht einmal ihre Miete leisten. Überdies sehe er nur in kleinen Gemeinden eine Berechtigung für eine Anhebung dieser Gehälter. Zudem sagte Hörlezeder, man habe im Paket beispielsweise auf die Gemeinderätinnen und –räte vergessen. Außerdem fehle in der Festlegung der Gehälter die Verhältnismäßigkeit.

Abgeordneter René Pfister (SP) sprach zu Tagesordnungspunkt 10. Die SP werde nicht zustimmen, da die Änderungen zu wenig weit gingen. Er forderte ein modernes Dienstrecht für Gemeindebedienstete, um konkurrenzfähig am Arbeitsmarkt zu sein. Zudem dürfe kein Einstiegsgehalt für Vollzeitkräfte einer Gemeinde unter 2.000 Euro liegen und außerdem solle man nicht „Schnellschüsse“ in der Landesregierung machen, sondern besser die nächste Verhandlungsrunde auf sozialpartnerschaftlicher Ebene abwarten und nach Kräften unterstützen.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) sprach zum selben Punkt und erklärte, die Gemeinden stünden vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen und die Arbeitskräfte-Akquise werde immer schwieriger, denn man sei gegenüber der Privatwirtschaft bei den finanziellen Gehaltsmöglichkeiten im Nachteil. Er forderte eine Überarbeitung der Dienstzweige im Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz – unter anderem müssten die Einstiegsgehälter angehoben und das Vordienstzeiten-Schema überarbeitet werden. Handler unterstrich abschließend, eine reine Umstellung auf das NOG-System des Landes habe in den Gemeinden keinen Sinn.

Abgeordneter Ing. Bernhard Ebner, MSc (VP) unterstrich in seinen Ausführungen zum Thema Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels, dieser solle ein Personenstimmzettel werden, auf dem die Wahlwerbenden aller Parteien aufgelistet und bis zu fünf Vorzugsstimmen möglich seien. Gemeindearbeit sei Persönlichkeitsarbeit, nirgendwo mache man Politik so nah an den Bürgerinnen und Bürgern wie in den Gemeinden und deshalb werde die VP am Prinzip Name vor Partei festhalten. Als weitere Anpassungen in der Gemeinderatswahlordnung nannte Ebner unter anderem Adaptierungen in den Fristenläufen oder auch mindestens ein barrierefreies Wahllokal pro Gemeinde für Menschen mit Beeinträchtigung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sah zum Thema Gemeindebediensteten-Gehälter eine Modernisierung der Gehaltsschemata notwendig, sprach sich aber gegen die NOG-Orientierung aus. Man brauche ein Entlohnungssystem, das auf Leistung abziele.

Abgeordneter Dominic Hörlezeder (GRÜNE) unterstrich die Wichtigkeit der Gehaltsanpassungen für Gemeindebedienstete, ansonsten werde die Attraktivität der Gemeinden als Dienstgeber abnehmen, Know-How gehe verloren und junge Leute für den Öffentlichen Dienst zu motivieren werde nahezu unmöglich. Er attestierte der NOG-Anpassung Unkompliziertheit und meinte, das Land habe die Problematik bereits vor 16 Jahren erkannt und ein neues Dienstrecht mit neuem Gehaltsschema und damit höheren Einstiegsgehältern eingeführt. Davon sollen auch Gemeindebedienstete profitieren, denn dies steigere die Qualität der Dienstleistung in den Gemeinden und damit das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger. Bestehendes Personal solle sich aber frei entscheiden können, ob es in ein neues Dienstrecht wechseln wolle, wenn nicht, dürfe es zu keinen finanziellen Nachteilen kommen.

Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SP) nannte die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels eine jahrelange Forderung der SP, das vorliegende Paket sei aber „völlig unausgegoren“. Es fehle eine einheitliche Entlohnung für die Wahlbeisitzerinnen und –beisitzer, außerdem die nachweisliche Zustellung der Wahlkarten. Zu diesem Punkt brachte er einen Abänderungsantrag ein. Die Erhöhung der Bürgermeistergehälter begrüße Kocevar grundsätzlich und nannte die Arbeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister enorm wichtig, zum Zeitpunkt seien diese Gehaltsanhebungen aber das falsche Signal an die Bevölkerung, die enorm mit den Teuerungen zu kämpfen habe.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) sprach von einem „guten Tag für die Demokratie in Niederösterreich“. Die vorliegenden Änderungen würden zur Stärkung der Demokratie und zur Chancengleichheit auf Gemeindeebene beitragen. Er ersuchte um breite Zustimmung.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) sagte, es sei in der Debatte eindeutig herausgekommen, dass es sich um einen guten Tag für die Demokratie und für Niederösterreich handle. Die soziale Absicherung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sei ein wichtiger Schritt, dieses Amt auch in Zukunft attraktiv zu halten.

Der Abänderungsantrag des Abg. Kocevar wurde abgelehnt, ebenso der Abänderungsantrag der Abg. Moser – in beiden Fällen mit Zustimmung von SP, Grüne und Neos sowie Ablehnung durch VP und FP. Der Antrag auf getrennte Abstimmung des Abg. Kocevar wurde einstimmig angenommen, der Antrag auf getrennte Abstimmung des Abg. Hofer-Gruber wurde abgelehnt (dafür SPÖ, Grüne, Neos, dagegen VP und FP). Die Abstimmung über den Ausschussantrag Z 13 (Tagesordnungspunkt 8, Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994) ergab Zustimmung von VP, FP, Grüne und Neos sowie Ablehnung der SP, der Rest des Ausschussantrages wurde einstimmig angenommen.

Zum Tagesordnungspunkt 9 (Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden) wurde der Antrag auf getrennte Abstimmung des Abg. Kocevar einstimmig angenommen. Der Ausschussantrag Änderungsanordnungen 2 und 3 des Artikels 1 fand die Zustimmung von VP und FP und die Ablehnung von SP, Grüne und Neos. Der Rest des Ausschussantrages wurde mit Stimme von VP, FP, SP und Neos gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

Der Tagesordnungspunkt 10 (Antrag der Abgeordneten Hörlezeder u. a. betreffend Schaffung eines attraktiven Gehaltsschemas für NÖ Gemeindebedienstete) ergab folgendes Abstimmungsergebnis: Der auf Ablehnung lautende Ausschussantrag wurde mit Stimmen von VP, FP, SP und Neos gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich angenommen.

(Forts.)

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