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Grüne freuen sich über Etappensieg im Fall des asylsuchenden FIFA-Schiedsrichters Ibrahim Rasool
„Das ist ein klarer Zwischenerfolg für die Menschenrechte, dass von einer Dublin-Rücküberstellung nach Kroatien, also direkt an die EU-Außengrenze zwischen Bosnien und Kroatien – jenem Ort, an dem der Schutzsuchende Ibrahim Rasool durch massive Gewalt von Grenzschutzbeamten betroffen war und von der er nun schwer traumatisiert ist – vorerst Abstand genommen wurde“, freut sich Ewa-Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für Außenpolitik, Menschenrechte und Migration, über die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung seitens des Bundesverwaltungsgerichts.
Herr Rasool, ein in Afghanistan von den Taliban verfolgter FIFA-Schiedsrichter, hatte sich in seinem Heimatland u.a. gegen sexuelle Gewalt an Frauen und für die Förderung von Frauen im Fußball stark gemacht. Er musste im Laufe seiner Flucht aus Afghanistan, die ihn über etliche Stationen in diversen Flüchtlingscamps schließlich nach Österreich gebracht hat, eine wahre Tortur über sich ergehen lassen und schwer traumatisierende Erfahrungen durchleben. So wurde er etwa an der Grenze zwischen Kroatien und Bosnien Opfer mehrmaliger massiver Gewalteinwirkung und Demütigungen durch die dort tätigen Grenzschutzbeamten. Dabei wurden ihm auch die Zähne mit einer Pistole ausgeschlagen. An den physischen und psychischen Folgen leider er noch heute.
„Aus rechtsstaatlicher Sicht freuen wir uns über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Das unabhängige Bundesverwaltungsgericht hat damit bewiesen, dass es sorgfältig prüft und hat von einer höchst problematischen Dublin-Überstellung nach Kroatien vorerst Abstand genommen. Aus menschlicher Sicht hoffe ich, dass Herr Rasool jetzt nach der massiven Gewalteinwirkung, aus welcher eine schwerwiegende Traumatisierung resultiert, nun in dieser schwierigen Situation wieder etwas Luft zum Atmen findet und seine Leidenschaft zum Fußball ihm weiterhin Auftrieb gibt“, sagt Agnes Prammer, Sprecherin der Grünen für Justiz, Verfassung und Sport.
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