Der „Bürgeranwalt“: Unbemerkter Tod und Kampf um Schulklassen
Am 3. Juni um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits beschäftigt sich in der jüngsten „Bürgeranwalt“-Ausgabe am Samstag, dem 3. Juni 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 mit folgenden Fällen:
Unbemerkter Tod – Warum wurden die Verwandten vom Tod des Onkels nicht verständigt?
Familie G. aus Wien trifft sich Ende vergangenen Jahres zum Weihnachtsfest. Doch einer fehlt, Onkel Franzi. Weil er das Telefon nicht abhebt, will sein Neffe ihn von seiner Wohnung, die nur wenige Gehminuten entfernt ist, abholen. Doch zu Hause ist er auch nicht. Der Neffe geht zur Polizei. Dort erfährt er: Onkel Franzi ist verstorben. Vor neun Tagen. Warum wurden die Angehörigen nicht informiert? Volksanwalt Walter Rosenkranz diskutiert mit dem Sprecher der Notariatskammer, welche Regeln es bräuchte, dass solche Fälle nicht regelmäßig bei „Bürgeranwalt“ landen.
Kampf um Schulklassen – Gibt es künftig mehr erste Klassen in der AHS Feldbach?
Ende vergangenen Jahres haben Eltern abgewiesener Schülerinnen und Schüler in „Bürgeranwalt“ kritisiert, dass im Gymnasium Feldbach nur eine erste Klasse angeboten wird, obwohl es mehr als 60 Anmeldungen dafür gegeben hat. Sie konnten nicht nachvollziehen, warum, wenn der Bedarf gegeben ist, nicht zwei erste Klassen angeboten werden. Der steiermärkische Bildungsrat Werner Amon hat eine Prüfung der Beschwerden versprochen. Nunmehr gibt es für das nächste Schuljahr die gewünschte Lösung.
Streit um Stützmauer – Muss ein Grundbesitzer die Errichtung in seinem Wald dulden?
In der niederösterreichischen Gemeinde Allhartsberg ist im Sommer 2021 nach heftigen Regenfällen ein Teil einer Straße in steilem Gelände weggebrochen. Mittlerweile wurde sie neu gebaut und dazu auch noch eine imposante Stützmauer errichtet. Aber, wie Herr G. sagt, zum Großteil auf 400 Quadratmetern von seinem Grund und ohne ihn zu fragen. Außerdem hätte man dafür seine Bäume gefällt. Darf eine Gemeinde so mit fremdem Grund umgehen?
Fehlerhafte Verhütungsmittel? Welche Ansprüche haben Frauen, die durch gebrochene Spiralen geschädigt wurden?
Ein Materialfehler bei der Produktion einer Verhütungsspirale hatte schwerwiegende Auswirkungen auf Hunderte Frauen in Österreich. Dadurch konnte es zu sogenannten „Spontan-Brüchen“ der Seitenarme kommen. Die Folge waren medizinische Komplikationen. Der Verbraucherschutzverein hat Klagen wegen Schadenersatz und Schmerzengeld unterstützt. Nun gibt es erste höchstgerichtliche Urteile.
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