Finanzausschuss gibt grünes Licht für Wagniskapitalfonds

3 Mio. € für Hochwasserschutzprojekte in Kärnten

Ein Wagniskapitalfonds sollen künftig das Eigenkapital und die Liquidität österreichischer Unternehmen stärken, so der heute mehrheitlich gefällte Beschluss im Finanzausschuss. Der Fonds richtet sich an professionelle Kund:innen, insbesondere an institutionelle Anleger:innen. Mitverhandelt und abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der NEOS, der zum Ziel hat, einen Markt für außerbörsliches Risikokapital zu entwickeln.

Ein weiterer Beschluss betrifft den Katastrophenschutz. Nach dem letztjährigen Hochwasser sollen die Gemeinden Arriach und Treffen am Ossiacher See bei Projekten für den Hochwasserschutz mit drei Mio. € unterstützt werden.

Zudem vertagte der Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen eine Reihe von Oppositionsanträgen, allen voran der NEOS, die einen Freibetrag von der Kapitalertragsteuer sowie eine KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen forderte. Zudem setzten sie sich dafür ein, die geplante Glücksspielreform umsetzen und eine Glücksspiel-Aufsicht zu schaffen. Die SPÖ stieß in eine andere Kerbe und forderte den sofortigen Vergabestopp der Republik für neue Haftungen Österreich für den fossilen Sektor.

WAGNISKAPITALFONDS SOLLEN EIGENKAPITAL ÖSTERREICHISCHER UNTERNEHMEN STÄRKEN

Um die Bereitstellung von Eigenkapital bzw. die Beteiligung an Unternehmen zu erleichtern, soll mit dem durch ÖVP und Grüne mehrheitlich angenommenen Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) die Bildung eines Wagniskapitalfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ermöglicht werden (2096 d.B.). Ziel ist die Stärkung von Liquidität und Solvenz österreichischer Unternehmen.

Konkret regelt der Gesetzesentwurf die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalfonds insbesondere dessen Organisation und der aufsichtsrechtlichen Einordnung. Der Wagniskapitalfonds ist als Alternativer Investmentfonds (AIF) zu qualifizieren und unterliegt daher dem Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG). Entsprechend international üblicher Vorbilder soll der Wagniskapitalfonds als geschlossener Fonds und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft errichtet werden. Diese ermöglicht eine Verbriefung und Handelbarkeit der Anteile am Wagniskapitalfonds, so die Regierungsvorlage. Die vorgesehenen Rahmenbedingungen sollen hohe Transparenzstandards, den Schutz der Anleger:innen sowie Geldwäscheprävention ermöglichen. Der Fonds richtet sich an professionelle Kund:innen, insbesondere institutionelle Anleger:innen sowie qualifizierte Privatkund:innen.

Neben dem WKFG soll mit dem Gesetzesentwurf die elektronische Übermittlung von Benachrichtigungen an die Finanzmarktaufsicht betreffend den Wagniskapitalfonds vorgeschrieben sowie steuerliche Begleitmaßnahmen im Investmentfondsgesetz 2011 und im Einkommensteuergesetz 1988 vorgesehen werden.

Mitverhandelt wurde über einen Antrag der NEOS (1412/A(E)), der jedoch keine Mehrheit fand. Karin Doppelbauer (NEOS) setzte sich dafür ein, in Österreich einen Markt für außerbörsliches Risikokapital zu entwickeln. Man sei sich zwar im Ziel einig, mehr Wagniskapital für Unternehmen sicher zu stellen, bei der Regierungsvorlage handle es aber nicht um ein „echtes“ Wagniskapitalfondsgesetz und um keine gute Lösung für die Wirtschaft, so Doppelbauer im Ausschuss.

Anders sahen das Elisabeth Götze (Grüne) und Andreas Ottenschläger (ÖVP). Laut der Grünen-Mandatarin wird mit der Regierungsvorlage eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt, die zu mehr Liquidität und zu einer geringeren Abhängigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beiträgt. Ottenschläger zeigte sich über verbesserte Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Eigenmittelquote von KMU erfreut. Gerade in wirtschaftlich volatilen Zeiten sei es wichtig, die Unternehmen zu stärken.

Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach von einem „Heuschreckenfondsgesetz“ und vermisste „vernünftige Arbeitnehmer:innenregelungen“ im vorliegenden Gesetzesvorschlag, weshalb er einen Antrag auf Zuweisung in den Sozialausschuss stellte, der jedoch keine Mehrheit fand.

KATASTROPHENSCHUTZ: 3 MIO. € FÜR HOCHWASSERSCHUTZ IN ARRIACH UND TREFFEN AM OSSIACHER SEE

Die Gemeinden Arriach und Treffen am Ossiacher See sollen von den Folgekosten des Hochwassers am 29. Juni 2022 mit 3 Mio. € entlastet werden. Die Finanzierung der anteiligen Kosten an den Projekten des Hochwasserschutzes und der Wildbachverbauung am Treffnerbachs und dessen Zubringern, soll aus Mitteln des Katastrophenfonds sichergestellt werden (2095 d.B.), heißt es in der einstimmig angenommen Regierungsvorlage.

Laut Gabriel Obernosterer (ÖVP) herrscht Handlungsbedarf, da das Ausmaß des Selbstbehalts für die Gemeinden zu hoch ist. Dem schloss sich Maximilian Linder (FPÖ) an, für den jedoch die übrig gebliebenen Selbstbehalte noch immer zu hoch sind.

Das Land Kärnten erhalte 100 Mio. € an Bedarfszuweisung, die an die Gemeinden weitergeleitet werden sollen, antwortete Finanzminister Magnus Brunner. Es sei bereits abgeklärt, dass die beiden Gemeinden die weiteren Selbstbehalte aus diesem Topf decken können, versicherte Gabriel Obernosterer (ÖVP).

NEOS FORDERN FREIBETRAG VON KAPITALERTRAGSTEUER SOWIE KEST-BEFREIUNG FÜR LÄNGERFRISTIGE VERANLAGUNGEN

Die weiteren Initiativen der Oppositionsparteien wurden von ÖVP und Grünen vertagt. So fordern die NEOS, Kapitalerträge (vor allem Sparbuchzinsen) bis zu einem festzulegenden Freibetrag von der Kapitalertragsteuer zu befreien (3405/A(E)). Sparen sei derzeit ein Verlustgeschäft, denn Geld, das auf einem Sparkonto veranlagt werde, habe in den letzten Jahren massiv an Wert verloren, betonte Gerald Loacker (NEOS).

Erneut vertagt wurde zudem die Forderung der NEOS nach einer KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen. Ziel der Oppositionspartei ist, eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen (2031/A(E)). Eine Kapitalertragssteuerbefreiung für längerfristige Veranlagungen sei eine geeignete steuerliche Maßnahme zur Stärkung des Kapitalmarkts und setze deutliche Anreize, in Wertpapiere zu veranlagen, so Loacker.

Statistiken würden zeigen, dass Kapital deutlich weniger als Einkommen aus Arbeit besteuert werde, weshalb die NEOS-Vorschläge die Ungleichheit in der Vermögensverteilung noch weiter erhöhe, unterstrich Nina Tomaselli (Grüne). Zudem sei für den Wertverlust von Sparvermögen nicht die KESt, sondern die niedrigen Zinsen der letzten Jahre verantwortlich. Dem stimmte Christoph Matznetter (SPÖ) zu. Aktuell würden rund 80 % der gesamten Steuereinnahmen aus Arbeit stammen. Wenn, dann brauche es Erleichterungen für KMU und nicht für Vermögen.

NEOS: GEPLANTE GLÜCKSSPIELREFORM UMSETZEN UND GLÜCKSSPIEL-AUFSICHT SCHAFFEN

Die NEOS drängen auf die von ÖVP und Grünen im Regierungsprogramm 2020 geplante Umsetzung von Reformen im Glücksspielwesen. Dabei pochen sie auf einen Maßnahmenplan für eine umfassende Neuordnung des Glücksspiels in Österreich – darunter eine Kompetenz-Entflechtung, Stärkung von Spielerschutz und Behördenbefugnissen im Kampf gegen das illegale Glücksspiel sowie Anpassungen im Konzessionsbereich (3270/A(E)). Zudem fordern sie die Vergabe von Glücksspiel-Lizenzen und die operative Glücksspiel-Aufsicht auf eine neue, unabhängige Behörde zu übertragen und Transparenz- sowie Berichtspflichten gegenüber dem Parlament gesetzlich zu verankern (3276/A(E)).

Seit 2021 liege zur Glücksspielreform ein Ministerratsvortrag vor, seitdem sei nichts mehr geschehen, kritisierte NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper. Es sei volkswirtschaftlich vernünftig, Maßnahmen gegen die Glücksspielsucht zu setzen. Die Bundesregierung sei hier säumig.

Laut Kai Jan Krainer (SPÖ) ist Österreich EU-weit das einzige Land, wo Wetten nicht im Glücksspielgesetz geregelt ist. Zudem sprach sich Krainer für eine Namensänderung des Glücksspielgesetzes in „Pechspielgesetz“ aus.

Eine neue Glücksspielaufsicht in Form einer unabhängigen Behörde sei im Regierungsprogramm vorgesehen und weiterhin das Ziel, erklärte Finanzminister Brunner. Die von Krainer angesprochenen Wetten seien in den Landesrechten verankert, eine dementsprechende verfassungsmäßige Änderung der Kompetenzen sei nicht geplant, so der Ressortchef.

SPÖ: VERGABESTOPP FÜR NEUE HAFTUNGEN FÜR DEN FOSSILEN SEKTOR

Die SPÖ macht darauf aufmerksam, dass die Österreichische Kontrollbank in den Jahren 2019 bis 2021 Exportgarantien von 48 bis 78 Mio. € jährlich für wirtschaftliche Unternehmungen im fossilen Sektor vergeben hat. Darunter befanden sich der SPÖ zufolge 79 Mio. € an Garantien für Projekte in Russland (2561/A(E)). Daher fordern sie die Vergabe neuer Haftungen der Republik Österreich für den fossilen Sektor sofort zu beenden. Es sei unverständlich, wenn man den Klimawandel bekämpfen wolle und gleichzeitig Haftungen für fossile Energie eingehe, kritisierte SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer.

Ihm sei die Unterstützung klimafreundlicher Projekte ein großes Anliegen, ein sofortiger Vergabestopp sei jedoch zu massiv, betonte Klaus Lindinger (ÖVP). Es brauche stattdessen einen Plan für einen kontinuierlichen Ausstieg aus fossiler Energie. Man wolle dazu auch die Pläne auf EU-Ebene abwarten. (Schluss Finanzausschuss) med

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender