Justizausschuss: Gesetzesinitiativen der Opposition vertagt

Themenspektrum von Tierquälerei über Spionage bis Gewalttäter:innen

Je eine Gesetzesinitiative der SPÖ, der FPÖ und der NEOS wurden heute im Justizausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. Die SPÖ setzt sich für einen höheren Strafrahmen für besonders schwere Fälle der Tierquälerei ein. Die NEOS schlagen eine Strafbarkeit von Spionage auch bei einem Nachteil für andere Staaten und internationale Organisationen vor. Die FPÖ fordert für Gewalttäter:innen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und in Betreuungseinrichtungen.

Vertagt wurden auch weitere Oppositionsanträge, etwa für die Strafbarkeit von „Dickpics“ und von Kinderpornographie sowie für eine Rechtsdatenbank über datenschutzrechtliche Entscheidungen und für Staatsverträge zur Haftverbüßung Verurteilter im Heimatland.

SPÖ FÜR HÖHEREN STRAFRAHMEN FÜR BESONDERS SCHWERE FÄLLE DER TIERQUÄLEREI

Für besonders schwere Fälle der Tierquälerei erweise sich der pauschale Strafrahmen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren als nach wie vor nicht ausreichend, wirft die SPÖ auf. Mit einer vorgeschlagenen Änderung im Strafgesetzbuch zielen die Sozialdemokra:innen auf eine Erweiterung des Strafrahmens auf drei bzw. fünf Jahre ab (3107/A). Konkret soll der Täter bzw. die Täterin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen sein, wenn das Tier etwa wegen der erlittenen Verletzung euthanasiert werden muss oder über längere Zeit einem qualvollen Zustand ausgesetzt ist. Ebenso soll dem Vorschlag zufolge zu bestrafen sein, wer die Tat in Bezug auf eine größere Zahl von Tieren begeht. Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren soll der SPÖ zufolge bestraft werden, wer vielen Tieren über einen längeren Zeitraum besondere Qualen zufügt, wie Sabine Schatz (SPÖ) erörterte.

Man müsse sich eine solche Regelung genauer ansehen, meinten etwa Georg Bürstmayr (Grüne) und Gertraud Salzmann (ÖVP). Wichtig sei auch, im Sinn der Verhältnismäßigkeit die Strafrahmen zu vergleichen, wenn etwa für schwere Körperverletzung am Menschen derzeit der Strafrahmen drei Jahre betrage, so Bürstmayr.

NEOS: STRAFBARKEIT VON SPIONAGE AUCH BEI EINEM NACHTEIL FÜR ANDERE STAATEN UND INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

Wien sei als Sitz mehrerer internationaler Organisationen – wie etwa der UNO, der Internationalen Atomenergieorganisation IAEA, der OPEC sowie der OSZE – besonders für Spionage interessant, werfen die NEOS auf. Die Gesetzeslage in Österreich sei „opportun“, zumal Spionage weder gegen internationale Organisationen noch zum Nachteil anderer Länder unter Strafe gestellt sei. Laut Strafgesetzbuch wäre den NEOS zufolge beispielsweise die Spionage gegen die Vereinten Nationen in Wien nicht strafbar, solange dies nicht zum Nachteil Österreichs geschieht. Sie schlagen mit einem Initiativantrag vor (3267/A), den entsprechenden Paragrafen insofern zu ergänzen, sodass nicht mehr nur ein entstehender Nachteil Österreichs, sondern auch jener eines fremden Staates oder einer internationalen Organisation unter Strafe gestellt wird. Insbesondere im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine orten die NEOS akuten Handlungsbedarf dafür, dass sich die Bundesregierung aktiv mit dieser Frage beschäftige. Es gelte, die „Oase der Spionage“ in Österreich einmal auf trockenen Grund zu stellen, so Stephanie Krisper (NEOS). Der Antrag sei bereits einmal vertagt worden, die interministeriellen Gespräche zu dem Thema aber nach wie vor nicht abgeschlossen, meinte dazu Christian Stocker (ÖVP).

FPÖ FORDERT FÜR GEWALTTÄTER:INNEN LEBENSLANGES TÄTIGKEITSVERBOT MIT MINDERJÄHRIGEN UND IN BETREUUNGSEINRICHTUNGEN

Mit einem Gewaltschutzpaket seien vom Nationalrat 2019 eine Verschärfung hinsichtlich des Schutzes von hilfsbedürftigen und wehrlosen Personen sowie von Minderjährigen beschlossen worden, so die FPÖ in einem Initiativantrag (2686/A). Wie sich gezeigt habe, seien die Verschärfungen zwar wegweisend gewesen, jedoch nicht weitreichend, general- und spezialpräventiv genug. Daher ist es der FPÖ zufolge unumgänglich und an der Zeit, den zuständigen Gerichten ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zukünftige strafbare Handlungen gegen Leib und Leben bzw. die Freiheit oder zukünftige strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern zu können. Die Freiheitlichen fordern daher mit einer Änderung des Strafgesetzbuchs, für Gewalttäter:innen die Regelungen zum Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und in Betreuungseinrichtungen von der derzeit vorgesehenen „unbestimmten Zeit“ auf „lebenslang“ weiter zu verschärfen.

Die Initiative wurde gemeinsam mit einer Forderung der SPÖ, die eine Strafbarkeit des Versendens von „Dickpics“ fordert (2434/A(E)), sowie mit einem Antrag der FPÖ für Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornographie (3105/A(E)) verhandelt.

Georg Bürstmayr (Grüne) und Johanna Jachs (ÖVP) sprachen sich für die Vertagungen aus, zumal Gespräche bzw. laufende Prozesse noch nicht abgeschlossen seien.

SPÖ: RECHTSDATENBANK DATENSCHUTZRECHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat 2018 in Kraft und habe in den ersten fünf Jahren den Rechtsschutz im digitalen Raum in Österreich entscheidend gestaltet, wirft die SPÖ auf (3414/A(E)). Bis heute gebe es aber weder in Österreich noch auf europäischer Ebene eine Zusammenfassung zur Rechtsprechung nach der DSGVO. Um die Durchsetzung der DSGVO auch in Zukunft sicherzustellen, brauche es wesentlich mehr Öffentlichkeit und verstärkte Transparenz. Die SPÖ fordert daher, dass eine Rechtsdatenbank der österreichischen rechtskräftigen Entscheidungen durch nationale Aufsichtsbehörden und ordentliche Gerichte in Datenschutzangelegenheiten eingerichtet werden soll, die die Inhalte der Entscheidungen, die Höhe der Geldstrafen sowie ergriffene Rechtsmittel darstellt. Aus Sicht der SPÖ sollte die Datenbank auch in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) implementiert werden, meinte Christian Drobits (SPÖ). Weiters wird die Justizministerin aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten einzusetzen, alle rechtskräftigen datenschutzrechtlichen Entscheidungen zu veröffentlichen.

Georg Bürstmayr (Grüne) meinte, das Grundanliegen zu teilen. Aber im Moment wäre ein Auftrag verfrüht, da es diese vollständigen Datenbanken auch in anderen Ländern nicht gebe.

FPÖ FÜR STAATSVERTRÄGE ZUR HAFTVERBÜSSUNG VERURTEILTER IM HEIMATLAND

Geht es nach der FPÖ, dann sollen in Zukunft verstärkt Staatsverträge abgeschlossen werden, die sicherstellen, dass in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger:innen zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden (190/A(E)). Die Freiheitlichen weisen in diesem Zusammenhang auf den hohen Anteil ausländischer Häftlinge in den österreichischen Gefängnissen hin und erwarten sich von der Initiative vor allem eine Entlastung der Justizanstalten und budgetäre Einsparungen.

Christian Lausch (FPÖ) wies auf Justizanstalten hin, die überfüllt seien und wo das Personal „an allen Ecken und Enden“ fehle. Insassen seien zu 70 % nichtösterreichische Staatsbürger:innen. Corinna Scharzenberger (ÖVP) meinte demgegenüber, dass Überstellungen rasch und konsequent sowie unter Einhaltung der Mindeststandards durchgeführt würden. Man habe hier aus ihrer Sicht eine Effizienzsteigerung zu verzeichnen. (Schluss Justizausschuss) mbu

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