Beratungen über geplante Neugestaltung der EU-Fiskalregeln im EU-Unterausschuss

FPÖ kritisiert Kommissionsvorhaben zu Haushaltspolitik und Barzahlungsobergrenze zum Geldwäscheschutz

Die Kommission hat ein Legislativpaket zur Neugestaltung der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und der Fiskalregeln vorgelegt, welches heute im EU-Unterausschuss des Nationalrats ebenso zur Diskussion stand wie die Kapitalmarktunion und Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Finanzminister Magnus Brunner steht den Vorhaben positiv gegenüber, die FPÖ pochte auf den Schutz der fiskalpolitischen Referenzwerte und des Bargelds als Zahlungsmittel, blieb mit entsprechenden Anträgen aber in der Minderheit.

NEUGESTALTUNG DER EU-FISKALREGELN

Das Legislativpaket der Europäischen Kommission umfasst Verordnungsvorschläge zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sowie einen Richtlinienvorschlag zum haushaltspolitischen Rahmen, um die Schuldentragfähigkeit zu verbessern.

Das wesentliche Element der Neuregelung der präventiven Komponente der EU-Fiskalregeln besteht aus nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen, in denen die Mitgliedstaaten innerhalb vorgegebener Grenzen einen Nettoausgabenpfad für einen Zeitraum von vier Jahren bzw. bei entsprechenden Reformen und Investitionen von bis zu sieben Jahren festlegen.

Als weitreichendste Änderung der korrektiven Komponente der EU-Fiskalregeln soll die bisherige Zwanzigstel-Regel zur Reduktion der Schuldenquote in Richtung 60 % des BIP entfallen und der Fokus auf die Einhaltung des in der präventiven Komponente festgelegten Nettoausgabenpfads gelegt werden. Die Referenzwerte für das Defizit (3 % des BIP) und die Schuldenquote (60 % des BIP) sollen unverändert bleiben. Überschreitet das Defizit den Referenzwert von 3 %, so wäre eine jährliche Mindestanpassung von 0,5 % des BIP erforderlich.

Die Rolle der Fiskalräte soll gestärkt und Mindestanforderungen an deren Zusammensetzung, Mandat und Ausstattung definiert werden. Die Beratungen auf EU-Ebene dazu wurden aufgenommen, wobei ein Abschluss der legislativen Arbeiten noch dieses Jahr angestrebt wird, sodass die überarbeiteten Fiskalregeln ab 2024 zur Anwendung kommen könnten. Laut Finanzminister Magnus Brunner sei dieser Zeitplan durchaus realistisch, beantwortete er eine Frage von Karin Doppelbauer (NEOS). Sofern es zu keiner Einigung komme, würden die alten Regeln erneut zur Anwendung kommen, die aufgrund der Krisensituation noch bis Ende 2023 ausgesetzt sind.

Klarheit und Transparenz bei der Anwendung von Fiskalregeln sind Brunner wichtig. Es gehe darum, sie einfacher, effektiver und nachhaltiger zu gestalten, um auf Herausforderungen reagieren zu können. Immerhin habe sich das Zinsumfeld im Euroraum geändert. Die Zielwerte würden einen wichtigen Anker darstellen. Bei Regelmissachtung sollten Sanktionen bestehen bleiben, meinte der Minister zu einer von Andreas Hanger (ÖVP) und Karin Doppelbauer (NEOS) aufgeworfenen Diskussion rund um deren Durchsetzbarkeit. Die Strafen würden laut Kommissionsvorschlag eher gering ausfallen, seien dadurch aber auch umsetzbarer, sprach der Finanzminister von einer „Abwägungsfrage“. Dem widersprach Hubert Fuchs (FPÖ). Die Kriterien seien bisher nicht eingehalten worden, kein einziger Mitgliedstaat habe jemals eine Strafe gezahlt. An der Durchsetzbarkeit werde sich wohl auch in Zukunft nichts ändern, meinte er.

Die FPÖ lehnt den Vorschlag wie auch eine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedstaaten strikt ab und forderte den Finanzminister mittels eines Antrags auf Stellungnahme dazu auf, sich auf EU-Ebene für den Erhalt der festgelegten Fiskal-Referenzwerte einzusetzen. Ihre Fraktion würde bereits seit Jahren die Schuldenpolitik der EU kritisieren, sagte Petra Steger (FPÖ), die den Kommissionsvorschlag überdies als Einschnitt in die Souveränität der Mitgliedstaaten wertete. Sie hätten die Hoheit über ihr Budget abzugeben. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Darstellung von klimabedingten Implikationen in den EU-Fiskalregeln und den Investitionsbedarf in den grünen und digitalen Wandel, betonte Jakob Schwarz (Grüne). Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach sich dafür aus, dass notwendige Klimainvestitionen nicht in das Maastricht-Defizit miteingerechnet werden sollten.

NEUE KAPITALMARKTUNION

Diskutiert wurde ferner über eine Mitteilung der Kommission zum Maßnahmenpaket für die neue Kapitalmarktunion (CMU), um die Kapitalmärkte und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Dazu soll einerseits der Zugang von Unternehmen zu Kapital und Liquidität und andererseits von Investoren und Privatkund:innen zu Investitionsmöglichkeiten verbessert werden. Außerdem sind der Ausbau der Finanzbildung sowie der Abbau grenzüberschreitender Hindernisse und die Senkung von Verwaltungskosten vorgesehen, führte Finanzminister Magnus Brunner aus. Rechtssicherheit und Konsumentenschutz sollen verbessert und bestehende Schwächen behoben werden, demnach unterstütze Österreich die Ziele der CMU.

Martin Engelberg (ÖVP), Michel Reimon (Grüne) und Karin Doppelbauer (NEOS) informierten sich in diesem Zusammenhang über die Kleinanleger-Strategie, um ihnen den Weg zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Damit werde das Ziel verfolgt, das Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken und somit die Partizipation zu steigern, sagte Brunner. Ein Provisionsverbot sollte sich seiner Meinung nach nur auf sogenannte „Execution Only“ Aufträge beschränken. Gegenüber der NEOS-Mandatarin hielt der Finanzminister zudem fest, dass das Wagniskapitalfondsgesetz Start-Ups dabei unterstütze, ihr Eigenkapital zu stärken. Eva Maria Holzleitner (SPÖ) brachte das Thema „Greenwashing“ zur Sprache. Auf EU-Ebene würde derzeit an einem Vorschlag einer einheitlichen Definition gearbeitet. Bezüglich einer einheitlichen Einlagensicherung sei seine Position zurückhaltend bis skeptisch, beantwortete Brunner eine weitere Frage der SPÖ-Abgeordneten.

VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

Ein Verordnungsvorschlag liegt außerdem zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor. Vorgesehen sind einheitliche EU-Standards mitsamt einer Verschärfung der Maßnahmen gegen die Verwendung von Krypto-Assets, was von Seiten der österreichischen Bundesregierung ebenso begrüßt wird wie die Errichtung einer neuen europäischen Geldwäsche-Behörde , der „Anti-Money-Laundering Authority“ (AMLA). Österreich habe sich für dessen Sitz beworben, ließ Finanzminister Magnus Brunner wissen. Das Verfahren zur Listung von Drittstaaten als Länder mit hohem Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll neu geregelt werden. Als Teil des Legislativpakets schlägt die Kommission eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 € vor. Jeder Mitgliedstaat könne allerdings selbstständig über die Einführung einer entsprechenden Meldepflicht entscheiden, erklärte Brunner. Österreich wolle sich diese Wahlfreiheit beibehalten.

Die FPÖ thematisierte ihre Befürchtung einer möglichen Einschränkung von Bargeld als Zahlungsmittel. Große Veränderungen würden klein und unauffällig beginnen, meinte Hubert Fuchs (FPÖ) angesichts des Wegfalls des 500 €-Scheins, der geplanten Einführung des digitalen Euros und Barzahlungsobergrenzen. Seiner Meinung nach handle es sich um Schritte, um den Bargeldverkehr abzuschaffen. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus sei ihm zufolge nur ein Deckmantel dafür. Ein FPÖ-Antrag auf Stellungnahme zur Ablehnung einer Obergrenze zur Nutzung von Bargeld wurde nur noch von Karin Doppelbauer (NEOS) unterstützt und blieb somit in der Minderheit.

Georg Strasser (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) begrüßten die Präventionsmaßnahmen vor dem Hintergrund, dass Krypto-Assets zu zunehmend beliebten Geldwäscheinstrumenten avancieren würden. Kai Jan Krainer (SPÖ) wies darauf hin, dass Geldwäsche nach wie vor, etwa im Drogenhandel, über Bargeld stattfinde. Prüfungsmechanismen ab gewissen Summen machen in seinen Augen daher durchaus Sinn, er schlug eine Schwelle von 15.000 € vor. Außerdem meinte er, dass man Verdachtsmeldungen effektiver nachgehen können sollte. Brunner erachtete die Systeme als ausreichend. (Schluss) fan

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