Der „Bürgeranwalt“: Unfall im Hochseilpark – wer haftet bei Verletzungen?
Am 1. Juli um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits beschäftigt sich in der jüngsten „Bürgeranwalt“-Ausgabe am Samstag, dem 1. Juli 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 mit folgenden Fällen:
Keine Ausbildungs-Prämie für Steirerin
Frau H. aus Judenburg in der Steiermark absolviert derzeit eine Pflegeausbildung in Klagenfurt. Eine dafür vorgesehene Ausbildungsprämie von 600 Euro bekommt Frau H. vom Land Kärnten aber nicht. Denn Frau H. möchte nach der Ausbildung weiter in der Steiermark arbeiten und nicht ihren Wohnort wechseln. Die Richtlinie aus Kärnten sieht jedoch vor, dass nur jene Auszubildenden die Prämie erhalten, die sich verpflichten, ihrer Arbeit in Kärnten nachzugehen. Die Volksanwaltschaft sieht darin eine Ungleichbehandlung.
Nachgefragt – Kostenübernahme für ein teures Medikament
Herr M. leidet an einer seltenen Krankheit, die starke Schmerzen verursacht, wenn seine Haut direktem Sonnenlicht ausgesetzt ist. Das einzige Medikament, das ihm helfen würde, ist aber teuer und nicht allen Betroffenen wird es von den behandelnden Einrichtungen finanziert. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisierte, dass es keine einheitliche Handhabe gibt. Wird Herrn M. nun das Medikament bezahlt?
Unfall im Hochseilpark – wer haftet bei Verletzungen?
Herr W. aus Maishofen im Salzburger Land erlitt bei einem Unfall im Kletterpark im August 2020 schwere Verletzungen. Er gibt an, sich wie vorgeschrieben mit seinem Sicherheitsgurt am Seil eingehängt zu haben. Das Seil hätte sich jedoch zu weit durchgedehnt, weshalb er an einen Baumstumpf prallte. Wie konnte es zu dem folgenschweren Unfall kommen?
Nachgefragt – Verbietet Denkmalamt weiter eine PV-Anlage?
Herr K. betreibt ein Lokal im Thermalstrandbad von Baden bei Wien. Er wollte eine Photovoltaikanlage errichten, bekam aber keine Genehmigung vom Denkmalamt. Man hätte einen kleinen Ausschnitt der Solarpaneele von einer öffentlichen Straße aus sehen können. Was ist seither passiert?
http://presse.ORF.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender