Nationalrat beschließt Abgabenänderungsgesetz 2023 und Betrugsbekämpfung mittels CESOP

Einstimmigkeit für 3 Mio. € für Hochwasserschutz in Arriach und Treffen

Mit dem heute im Nationalrat mehrheitlich angenommenen Abgabenänderungsgesetz 2023 soll es neben Vereinfachungen und Ökologisierungsschritten künftig unter anderem steuerlich erleichtert werden, leerstehende Betriebsgebäude außerbetrieblich für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung zu nutzen.

Ziel des mehrheitlich beschlossenen Wagniskapitalfondsgesetzes wiederum ist die Stärkung von Liquidität und Solvenz österreichischer Unternehmen. Ein eigener Antrag der NEOS zu diesem Thema blieb allerdings ebenso in der Minderheit wie ein NEOS-Abänderungsantrag mit der Forderung, das Gesetz in „Bundesgesetz über Flexible Investmentfonds“ umzubenennen, damit es mit seinem Inhalt übereinstimme.

Grünes Licht gab es im Plenum für die Umsetzung des zentralen elektronischen Zahlungsverkehrssystems CESOP und für Verbesserungen im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten schließlich auch eine Unterstützung von 3 Mio. € für den Hochwasserschutz in Arriach und Treffen.

ABGABENÄNDERUNGSGESETZ FÜR KOSTENNEUTRALITÄT UND GEBÜHRENTRANSPARENZ

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 sollen einige Gebühren und Verwaltungsabgaben vereinfacht werden, laut Regierungsvorlage geht es dabei um Kostenneutralität und Gebührentransparenz. Außerdem soll die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen an jene für vergleichbare Straftaten nach dem Strafgesetzbuch angeglichen und somit von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht werden. Weitere Änderungen betreffen unter anderem nebenberufliche Einkünfte von Ärzt:innen für die Behandlung von Insass:innen von Justizanstalten, Tätigkeiten als Mitglied in Wahlbehörden, Begünstigungen nach dem Erdgasabgabegesetz sowie Regelungen gemäß EU-Richtlinien. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung soll bei der Besteuerung von Kapitalvermögen eine Modernisierung von technischen Prozessen erfolgen, indem die bisherig analoge KESt-Befreiungserklärung durch eine digitale Datenübermittlung zwischen den Kreditinstituten und der Finanzverwaltung ersetzt wird.

Christoph Matznetter (SPÖ) bemängelte, dass mit dem Gesetz die wichtigsten Problemlagen im Steuerbereich leider nicht angegangen würden. So sei man in Österreich bei den vermögensbezogenen Steuern „ganz unten“, „ganz oben“ jedoch mit das Belastung auf Arbeit.

Hubert Fuchs beantragte seitens der FPÖ eine getrennte Abstimmung. Man werde sich für weite Teile des Gesetzes aussprechen, so Fuchs. Begrüßt werde etwa die Ausweitung der Steuerneutralität auf Entnahme von Grundstücken. Den Änderungen beim Emissionszertifikategesetz – Stichwort CO2-Steuer – und beim Tabakmonopolgesetz werde die FPÖ allerdings nicht zustimmen. Gerald Loacker (NEOS) kritisierte unter anderem, dass 19 verschiedene Gesetze in ein Paket verpackt worden seien, wobei zwei davon aus seiner Sicht im Sozialausschuss behandelt hätten werden sollen.

Mit der ÖVP werde es auch weiterhin keine Vermögenssteuer geben, meinte Karlheinz Kopf (ÖVP) in Richtung der SPÖ. Sehr wohl seien aber in dem Paket heute weitere Entlastungs- und Ökologisierungsschritte vorgesehen, etwa bei E-Fahrzeugen und Photovoltaikanlagen, wie auch Angela Baumgartner (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) hervorhoben. Was die Trafiken betrifft, sei weiterhin gewährleistet, dass diese vorzugsweise an Personen mit Behinderungen vergeben werden sollen, so Götze. Jakob Schwarz (Grüne) erläuterte, dass etwa auch Maßnahmen zur Steuergerechtigkeit enthalten seien. Begrüßenswert sei auch, dass die Entschädigungen für Wahlbeisitzer:innen steuerfrei gestellt würden.

BETRUGSBEKÄMPFUNG MITTELS NEUEM ZAHLUNGSINFORMATIONSSYSTEM CESOP

Mittels eines neuen zentralen elektronischen Systems für die Speicherung von Zahlungsinformationen (CESOP, Zentrales Elektronisches System für Zahlungsinformationen), sollen europäische Zahlungsdienstleister detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen und melden, wenn sie mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger tätigen. Durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll möglicher Mehrwertsteuerbetrug aufgedeckt werden.

Im CESOP werden die übermittelten Daten zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen. Laut den Erläuterungen werden alle Informationen den Betrugsbekämpfungsexpert:innen der Mitgliedstaaten über das Eurofisc-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Die Regierungsvorlage, die aufgrund von Eingriffen in das Bankgeheimnis eine Zweidrittelmehrheit benötigte, wurde im Plenum einstimmig angenommen.

Peter Haubner (ÖVP) betonte, dass damit die Betrugsanfälligkeit im grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen hintangehalten werden soll. Es werde damit gerechnet, dass es zu steuerlichen Mehreinnahmen von etwa 45 Mio. € durch die Maßnahmen kommen kann. Auch Selma Yildirim (SPÖ) meinte, dass es ein Mehr an Steueraufkommen durch diese Schritte geben werde, um das Geld dann sinnvoll etwa im Bereich Gesundheit oder Bildung einsetzen zu können. Sie hoffe aber, dass für die Umsetzung das nötige Personal bereitgestellt werde.

VERBESSERUNGEN BEIM REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER

Auf Basis des „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes“ wurde ein Register eingerichtet, das die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer:innen von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts zum Zweck der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung enthält. Mit einer Regierungsvorlage sollen die Erkenntnisse aus der Umsetzung der Nationalen Risikoanalyse 2021 sowie die gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung von Sanktionen für Verbesserungen genutzt werden. Geplant ist unter anderem eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen Behörden, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen zu verhindern.

Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte, dass die Einsichtsmöglichkeiten beispielsweise von Journalist:innen bei ihrer Recherche insofern beschränkt seien, als sie berechtigtes Interesse nachweisen, einen Antrag stellen und dabei bereits Rechercheergebnisse vorlegen müssen. Damit werde deren wichtige Arbeit erschwert, weshalb das Gesetz abzulehnen sei. Peter Haubner (ÖVP) erläuterte demgegenüber, dass ein gestaffelter Zugang vorgesehen sei, da es auch um einen gewissen Schutz der Eigentümer:innen gehe. Nina Tomaselli (Grüne) begrüßte vor allem die Transparenz, die das Register mit sich bringe. Sie hob hervor, dass zum berechtigten Personenkreis für die Einsicht neben Journalist:innen in bestimmten Fällen auch Privatpersonen zählen.

WAGNISKAPITALFONDS SOLLEN EIGENKAPITAL STÄRKEN

Um die Bereitstellung von Eigenkapital bzw. die Beteiligung an Unternehmen zu erleichtern, soll mit dem Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) die Bildung von Wagniskapitalfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ermöglicht werden. Ziel ist die Stärkung von Liquidität und Solvenz österreichischer Unternehmen.

Konkret regelt der Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfonds, insbesondere deren Organisation und die aufsichtsrechtliche Einordnung. Wagniskapitalfonds sind als Alternative Investmentfonds (AIF) zu qualifizieren und unterliegen daher dem Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG). Entsprechend international üblicher Vorbilder sollen Wagniskapitalfonds als geschlossene Fonds und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft errichtet werden. Diese ermöglicht eine Verbriefung und Handelbarkeit der Anteile an Wagniskapitalfonds, so die Regierungsvorlage. Die vorgesehenen Rahmenbedingungen sollen hohe Transparenzstandards, den Schutz der Anleger:innen sowie Geldwäscheprävention ermöglichen. Wagniskapitalfonds richten sich an professionelle Kunden, insbesondere institutionelle Anleger sowie qualifizierte Privatkund:innen.

Ein von den NEOS vorgelegter eigener Entschließungsantrag betreffend ein Wagniskapitalfonds-Gesetz blieb im Plenum in der Minderheit.

Reinhold Einwallner (SPÖ) bemängelte, dass das Konstrukt des Wagniskapitalfonds so gewählt sei, dass es eher für Großanleger und „Finanzspekulanten“ geeignet sei und kleinen und mittleren Unternehmen nicht helfen werde. Auch Hubert Fuchs (FPÖ) sieht die Maßnahme nicht dafür geeignet, die Situation in Österreich zu verbessern. Das Gesetz sollte außerdem nicht als Wagniskapitalfondsgesetz betitelt werden, zumal es ausschließlich die Errichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betreffe. 

Gerade Startups brauchen Wagniskapital dringend, so Karin Doppelbauer (NEOS). Auch sie meinte, dass die im vorliegenden Gesetz festgelegte Ausgestaltung des Fonds als Aktiengesellschaft für das Wagniskapitalgeschäft nicht geeignet sei und eine „Mogelpackung“ darstelle. Die Branche brauche Wagniskapital von privaten Investoren, weil es auch um Know-how gehe. Ein entsprechender Abänderungsantrag der NEOS zur Umbenennung des Gesetzes, der auf eine inhaltliche Übereinstimmung abzielt, dass das Gesetz „Flexible Investmentfonds“ betreffe, blieb in der Minderheit. Es gelte zudem, ein echtes Wagniskapitalfondsgesetz vorzulegen, so Doppelbauer. Der Mangel an Risikokapital sei in Österreich eklatant, betonte etwa Henrike Brandstötter (NEOS).

Andreas Ottenschläger (ÖVP) entgegnete der Kritik, dass das Gesetz eben genau nicht für börsennotierte Unternehmen gemacht werde, sondern damit speziell kleine und mittlere Betriebe mit Kapital ausgestatten werden können. Adressaten, dieses Risiko einzugehen, seien etwa Versicherungen und Pensionskassen. Die Vorlage sehe er als ersten Schritt zur Stärkung der Eigenkapitaldeckung der österreichischen Unternehmen, so Ottenschläger. Auch Elisabeth Götze (Grüne) unterstrich, dass das Gesetz genau für innovative junge Unternehmen gedacht sei, die von der Bank keine Finanzierung erhalten können. Nur jene sollen sich beteiligen können, die als qualifizierte Anleger:innen Erfahrung haben, so Götze, zumal sie auch ein Risiko auf sich nehmen. 

Man wolle mit dem Gesetz die Bereitstellung dringend benötigter Eigenmittel ermöglichen, erörterte Finanzminister Magnus Brunner. Auch er betonte, dass das vor allem zu Gunsten von kleinen und mittleren Betrieben gehen soll. Es stelle einen ersten wichtigen Schritt dar, die wirtschaftliche Resistenz der Unternehmen zu stärken.

3 MIO. € FÜR HOCHWASSERSCHUTZ IN ARRIACH UND TREFFEN

Ein weiterer Beschluss in der heutigen Nationalratssitzung betrifft den Katastrophenschutz, wie Gabriel Obernosterer (ÖVP) erörterte. Die Kärntner Gemeinden Arriach und Treffen am Ossiacher See sollen von den Folgekosten des Hochwassers am 29. Juni 2022 mit 3 Mio. € entlastet werden. Die Finanzierung der anteiligen Kosten an den Projekten des Hochwasserschutzes und der Wildbachverbauung am Treffnerbach und dessen Zubringern soll aus Mitteln des Katastrophenfonds sichergestellt werden, heißt es in der einstimmig angenommen Regierungsvorlage. Dass diese Maßnahme gemeinsam umgesetzt werde, begrüßten am Rednerpult neben Peter Weidinger (ÖVP) und Klaus Köchl (SPÖ) auch Maximilian Linder (FPÖ) und Olga Voglauer (Grüne). (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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