ÖÄK-Mayer: Quod erat demonstrandum, berufliche Zwangsverpflichtungen für Ärzte sind verfassungswidrig!
ÖÄK-Vizepräsident wird durch Rechtsgutachten der Universität Wien bestätigt und fordert die Politik auf, wie im Gutachten betont, die Arbeitsbedingungen und Gehälter zu verbessern.
„Was gezeigt werden musste, wurde nun gezeigt: Jegliche berufliche Zwangsverpflichtungen von Ärzten sind nicht nur verfassungswidrig, sondern widersprechen auch EU-Recht. Ich hoffe sehr, dass damit die Zwangsphantasien der Politik und Gesundheitsökonomie in Österreich endlich abgestellt sind“, kommentiert Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, das von Karl Stöger, Professor für Medizinrecht an der Universität Wien, für die Wiener Ärztekammer erstellte und nun veröffentlichte Rechtsgutachten.
Zwang ist kein adäquates Mittel
Österreichische Ärztekammer
Mag. Thorsten Medwedeff
Öffentlichkeitsarbeit
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