Schmuckenschlager: „Recht auf freie Natur bereits in Verfassung verankert“

Die Anzahl der öffentlichen Badeplätze hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen

„Das Recht auf eine freie Natur ist in Österreich durch das Nachhaltigkeitsprinzip bereits in der Verfassung verankert. Außerdem wurde schon im Jahr 1996 der öffentliche Zugang zu Seeufern, die im Eigentum der Republik Österreich stehen und von der Österreichischen Bundesforste AG verwaltet werden, gesetzlich verankert. Der Zugang zu einem See betrifft die Raumplanung und die Flächenwidmung im Umfeld von Seen, hier sind die Länder und Gemeinden zuständig. Die Zahlen zeigen uns, dass die Anzahl der öffentlichen Badeplätze in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Die Forderung der SPÖ nach einem freien Seezugang in der Verfassung geht damit ins Leere“, sagt der Umweltsprecher der Volkspartei, Johannes Schmuckenschlager. 

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