Konsumentenschutzausschuss diskutiert Bericht der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme
Anträge der Oppositionsparteien zur Teuerung, Banken, Inkassokosten und Bürgschaften vertagt
Der erste Bericht der seit Beginn des Vorjahrs tätigen Ombudsstelle für Zahlungsprobleme stand heute im Konsumentenschutzausschuss auf der Tagesordnung. Bislang bestand die Haupttätigkeit der Ombudsstelle darin, Zahlungserleichterungen bei Kreditraten zur erwirken sowie bei Streitfällen zwischen Banken und deren Kund:innen eine außergerichtliche Lösung zu finden. Laut dem Bericht entstehen Zahlungsprobleme vor allem wegen Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, Arbeitsunfähigkeit oder familiärer Probleme. Seit Anfang 2023 ist die Ombudsstelle auch zentrale Anlaufstelle für Opfer von Internet-Kriminalität.
Die von den Oppositionsparteien auf der Tagesordnung stehenden Entschließungsanträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt. So fordert etwa die FPÖ ein umfassendes Entlastungspaket gegen die anhaltende Teuerung. Die SPÖ pocht auf mehr Transparenz und auf die Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen. Die NEOS sprechen sich für verstärkte Aufklärungspflichten für Bürgende aus. Zudem setzen sich sowohl SPÖ und FPÖ für die Einführung eines Sonderzinssatzes bei Kontoüberziehungen ein.
OMBUDSSTELLE FÜR ZAHLUNGSPROBLEME SOLL ÖSTERREICHS KONSUMENTENSCHUTZ VERSTÄRKEN
421 Konsument:innen richteten sich zwischen Jänner 2022 und Juni 2023 an die neu eingerichtete Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im für Konsumentenschutz zuständigen Ministerium. Dieses mäßige Beschwerdeaufkommen wird in einem ersten diesbezüglichen Bericht (III-974 d.B.) vor allem darauf zurückgeführt, dass Banken nicht zu einer Information ihrer Kund:innen über die neue Ombudseinrichtung verpflichtet sind. Seit der Berichtslegung seien weitere 118 Fälle dazugekommen, informierte Bundesminister Johannes Rauch im Ausschuss. Laut dem Bericht bestand bislang die Haupttätigkeit der Ombudsstelle darin, Zahlungserleichterungen bei Kreditraten zu erwirken beziehungsweise bei Streitfällen zwischen Banken und deren Kund:innen eine außergerichtliche Lösung zu finden. Zudem ist die Ombudsstelle seit Jänner 2023 auch zentrale Anlaufstelle für Betrugsopfer im elektronischen Zahlungsverkehr.
Nach Anfangsschwierigkeiten im Umgang mit der Ombudsstelle würden sich die meisten Banken mittlerweile kooperativ zeigen. Dennoch habe man sich in sieben Fällen gezwungen gesehen, Abmahnungen beziehungsweise Verbandsklagen sowie fünf Musterprozesse in Verbindung mit Beschwerden über Zahlungsprobleme beim VKI in Auftrag zu geben. Einem vom Ministerium vorgeschlagenen einheitlichen Verhaltenskodex bei Zahlungsproblemen auf freiwilliger Basis habe man seitens der Banken bislang nicht zugestimmt, heißt es in dem einstimmig zur Kenntnis genommenen Bericht.
Laut Ulrike Fischer (Grüne) handelt es sich um eine sinnvolle und wichtige Einrichtung, die gut funktioniere und angenommen werde. Es sei erfreulich, dass bei einem Großteil der Beschwerden einvernehmliche Lösungen gefunden worden seien. Auch Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) sprach von einer wichtigen Institution. Die Probleme der Bürger:innen in diesem Bereich würden jedoch jeden Tag größer werden. Für Katharina Werner (NEOS) zeigt der Bericht den großen Bedarf an Finanzbildung auf.
Die Ombudsstelle gehe ursprünglich auf eine Initiative seiner Fraktion zurück, hielt SPÖ-Mandatar Christian Drobits fest. Er regte an, dass Banken künftig verpflichtet werden, Informationen über die Omudsstelle an ihre Kund:innen weiterzugeben. Zudem interessierte sich Drobits dafür, ob bei Internet-Betrugsfällen eine einheitliche Vorgehensweise der Banken geplant sei. Gesetzliche Informationspflichten zur Ombudsstelle seien sinnvoll und begrüßenswert, betonte Minister Rauch gegenüber Drobits. Was die Internetkriminalität, vor allem sogenannte Phishing-E-Mails, betrifft, handle es sich oftmals um KI-basierte professionelle und grenzüberschreitende kriminelle Energie, die auch das Innenministerium zunehmend beschäftige. Dazu gebe es auf EU-Ebene Überlegungen, Regularien zu schaffen, betonte Rauch gegenüber Drobits und Peter Weidinger (ÖVP).
FPÖ FORDERT ENTLASTUNGSPAKET GEGEN DIE „KOSTENLAWINE“
Aufgrund der anhaltenden Teuerung dürfe die Bundesregierung nicht länger tatenlos zusehen und müsse „endlich die Preisbremse ziehen“, heißt es in einer von ÖVP und Grünen vertagten FPÖ-Initiative. Die Wurzeln der „Kostenlawine“ würden vor allem im „Corona-Zwangsregime, dem „neutralitätsfeindlichen Sanktionsregime“ sowie in der „freiheits- und wohlstandsfeindlichen ökomarxistischen Klimahysterie“ liegen. In ihrem umfangreichen Maßnahmenpaket fordert die FPÖ etwa eine Halbierung bis hin zum völligen Aussetzen der Mehrwertsteuer sowie die Einführung eines Preisdeckels für Lebensmittel, Energie und Treibstoffe. Zudem soll es zu einer Erhöhung des Pendlerpauschale, zu einer Streichung der CO2-Abgabe sowie zu einem bundesweiten Heizkostenzuschuss kommen (3621/A(E)).
Für FPÖ-Abgeordneten Christian Ries sind die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zum „Stopp der Kostenlawine“ nicht ausreichend, obwohl seine Fraktion seit 2020 mit ihren Anträgen auf die Teuerung aufmerksam mache. Einzig der Finanzminister profitiere durch hohe Steuereinnahmen von der Inflation. Peter Schmiedlechner (FPÖ) sprach von Scheinlösungen der Bundesregierung, anstatt die Probleme „bei der Wurzel zu packen“.
Es sei erfreulich, dass nun schon mehrere Fraktionen das Problem der Teuerung erkannt haben, hielt Reinhold Einwallner (SPÖ) zum FPÖ-Antrag fest. Dieser sei aber ein „Sammelsurium“, für viele darin enthaltene Vorschläge sei der Konsumentenschutzausschuss nicht zuständig. Es sei offensichtlich, dass sich die Grünen bei Ideen zu Markteingriffen nicht gegenüber der ÖVP durchsetzen würden. Das einzige was man zusammengebracht habe, sei ein „Schmäh-Mietpreisdeckel“.
Laut Katharina Werner (NEOS) sind Steuersenkungen auf Treibstoffe nicht zielgerichtet. Das sah Martin Litschauer (Grüne) ähnlich. Mehrwertsteuersenkungen würden mehr Probleme schaffen. Für beide Mandatar:innen sind die Energiekosten weiterhin der Hauptpreistreiber. Trotzdem warte man weiter auf den Ausbau von Windrädern in den Bundesländern. Werner begrüßte jedoch den im FPÖ-Antrag enthaltenen Vorschlag zur Senkung der Lohnnebenkosten.
SPÖ UND FPÖ FÜR STRENGERE REGELN FÜR BANKEN
Die von SPÖ und FPÖ eingebrachten Anträge zu Banken wurden ebenfalls vertagt. So fordert die SPÖ die Einführung eines Sonderzinssatzes für Kontoüberziehungen. Da die Banken dies nicht selbst veranlassen würden, bedürfe es eines staatlichen Eingriffs. Um eine durch kurzfristige Konsumkredite und Kontoüberziehungen ausgelöste Schuldenspirale einzudämmen, sei ein dauerhafter Zinssatz von 5 % eine tragbare Regelung, so Antragsteller Christian Drobits (3625/A(E)). Auch die FPÖ pocht in ihrem Antrag, der bereits während der Corona-Krise eingebracht wurde, auf einen Überziehungszinssatz von maximal 5 % (714/A(E)).
Geht es nach den Freiheitlichen, müssen zudem „die heimischen Banken im Sinne der Fairness endlich zur Kasse gebeten werden“ (3606/A(E)). Während Kreditnehmer:innen vorgenommene Zinserhöhungen umgehend zu spüren bekommen würden, lohne sich das Sparen auch mehr als ein Jahr nach der Zinswende im Euroraum für viele Bankkund:innen noch immer nicht. Bei einer Erhöhung der Leitzinsen beinhaltet der FPÖ-Forderungskatalog die umgehende Erhöhung der Sparzinsen, zudem sollen Maßnahmen für Kreditnehmer:innen, wie ein Zinsdeckel, Laufzeitverlängerungen oder Stundungen eingeführt werden. Weitere Forderungen sind eine Übergewinnsteuer bzw. die Erhöhung der Stabilitätsabgabe. Solange die Sparzinsen niedriger sind als die Inflationsrate, soll es zudem zum Aussetzen der Kapitalertragsteuer kommen.
Da die Versuche des Konsumentenschutzministers, mit den Banken eine Lösung bei den Überziehungszinsen zu finden gescheitert seien, brauche es nun eine gesetzliche Regelung, unterstrich Christian Drobits (SPÖ). Dem widersprach Peter Weidinger (ÖVP). Die Marktwirtschaft könne nicht bei Banken ausgeschaltet werden. Marktbeschneidungen, wie bei der Abschöpfung von Übergewinnen bei Energiekonzernen, seien „der letzte Ausweg“. Zudem leistet laut Weidinger die Bankwirtschaft, etwa durch die Stabilitätsabgabe, bereits ihren Beitrag. Für Katharina Werner (NEOS) muss das Parlament die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Bürger:innen mit ihrem Einkommen besser auskommen. Hohe Überziehungszinsen seien zur Abschreckung durchaus sinnvoll.
Durch einen Zinsdeckel bei Krediten würde es auch zu Investitionen in die aktuell auftragsschwache Bauwirtschaft kommen, argumentierte Walter Rauch (FPÖ). Sein Fraktionskollege Peter Schmiedlechner bezeichnete die ÖVP als „Schutzpatron der Banken“. Offensichtlich sei die „Lobby der Banken zu stark, um konkrete Lösungen für die Menschen vorzulegen“, hielt Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) in Richtung von Johannes Rauch fest.
„Wir schauen nicht tatenlos zu und nützen die Instrumente die wir haben“, erwiderte der Minister. Grundsätzlich gebe es ein zweistufiges Verfahren. Bei Problemen komme es zuerst zu einer Abmahnung. Sollte diese nicht erfolgreich sein, werde geklagt, was teilweise schon geschehen sei. Somit würde anhand von Urteilen Rechtssicherheit geschaffen.
SPÖ FORDERT VERBESSERUNGEN BEI LEBENSVERSICHERUNGEN
Angesichts der Vielzahl an Angeboten bei Lebensversicherungen sei es für Konsument:innen trotz Beratung oft schwierig, das ideale Produkt zu finden, kritisiert die SPÖ. Über hohe Kosten, intransparente Gebühren oder nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung, würden die wenigsten Kund:innen aktiv aufgeklärt. Laut Antragsteller Christian Drobits braucht es deshalb mehr Transparenz zur Zusammensetzung und Höhe aller Kosten, Gebühren und Provisionen vor Vertragsbeginn, einen Ausbau provisionsfreier Produkte sowie umfassende Informationen über allfällige nachteilige finanzielle Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung. Damit Versicherungsvermittler soweit als möglich nach den Bedürfnissen der Konsument:innen handeln, wird zudem eine verpflichtende gleichmäßige Verteilung der Provision über die gesamte Laufzeit des Lebensversicherungsvertrags eingefordert (3525/A(E)).
In einem weiteren SPÖ-Entschließungsantrag wird eine flächendeckende Überprüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen gefordert. Obwohl der Oberste Gerichtshof in etlichen Entscheidungen festgestellt habe, dass einige Kostenabzugsklauseln intransparent und daher unzulässig seien, würden diese nach wie vor von Versicherungsunternehmen verrechnet (3524/A(E)). Beide Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.
Bei Lebensversicherungen hat sich für Christian Drobits (SPÖ) in den letzten 20 Jahren eine Schieflage ergeben. Teilweise würden rechtswidrig beinahe 20 % der Summe für Kosten und Gebühren aufgewendet werden. Viele Kund:innen seien von den hohen Kosten bei einem vorzeitigen Rückkauf überrascht. Auch Katharina Werner (NEOS) sprach sich für eine transparentere und einfachere Darstellung der Kosten aus. Es handle sich um „spannende Anträge“, Transparenz sei bei Lebensversicherungen wichtig, betonte Ulrike Fischer (Grüne). Die Grünen-Mandatarin hofft auf ein von der EU vorgelegtes einheitliches Provisionsverbot.
NEOS POCHEN AUF VERSTÄRKTE AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN FÜR BÜRGENDE
Die NEOS sprechen sich bei Bürgschaften für eine Ausweitung der Aufklärungspflichten auf Lebensgefährt:innen sowie für die Vorlage eines Konzepts zur verstärkten Sensibilisierung von Bürgenden aus (3487/A(E)). Aktuell seien diese nur für bürgende (geschiedene) Ehepartner:innen vorgesehen. Zudem seien keine Aufklärungspflichten für Bürgende hinsichtlich ihrer eigenen Bonität gesetzlich verankert. Laut Antragstellerin Katharina Werner übernehmen immer wieder Angehörige, insbesondere Frauen, persönliche Haftungen, die ihre finanziellen Verhältnisse übersteigen. Im Ernstfall seien diese dann nicht in der Lage, den fällig gestellten Kredit zu bezahlen und mit hohen Schulden konfrontiert. Die NEOS-Initiative wurde von den Regierungsparteien vertagt.
Er teile die Einschätzung der NEOS, dass Bürgschaften zu einem „massiven Problem“ werden können, hielt Minister Rauch fest. Er sei dazu im Austausch mit dem Justizministerium. Auch Kurt Egger (ÖVP) sah Bedarf an Nachschärfungen, dazu brauche es aber noch weiterer Diskussionen.
SPÖ FÜR BEGRENZUNG VON INKASSOKOSTEN
Ebenfalls vertagt wurden die Anträge von SPÖ und FPÖ zu Inkassogebühren. Da die Höchstsätze der Inkassogebührenverordnung in der Praxis oftmals voll ausgeschöpft würden, obwohl diese laut Gesetz nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu bemessen seien, sprechen sich die Sozialdemokrat:innen zur Eindämmung und Begrenzung der Inkassokosten für Pauschalregelungen aus. Bei Geldforderungen unter 35 € sollen Gläubiger maximal einen Pauschalbetrag in der Höhe der offenen Geldforderung verlangen können. Bei Forderungen von 35 bis 500 € sollen maximal 35 €, bei Beträgen von 501 bis 1.000 € maximal 75 € eingehoben werden dürfen. Der Anspruch auf eine höhere Entschädigung soll erst dann fällig werden, wenn entstandene Mehrkosten nachgewiesen werden können( 3626/A(E)). Zum Thema Inkassogebühren fragt die FPÖ in ihrem Antrag nach dem Statusbericht der Evaluierung einer Verordnung des Wirtschaftsressorts, die die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen festlegt (1032/A(E)).
Bei den Inkassokosten werde gerade an einer Lösung gearbeitet, es gehe aktuell darum, Details abzuklären, versicherte ÖVP-Mandatar Kurt Egger. Das konnte auch Johannes Rauch bestätigen. Er teile die Ungeduld, man sei aber dabei, „Bewegung ins Spiel zu bringen“. (Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss) med
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