Zentralraum OÖ: Verfahren zeigt fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht („BVwG“) wurde aus juristischen Gründen die aufschiebende Wirkung laufender Beschwerden aufrechterhalten.
Das Projekt Zentralraum OÖ ist das wichtigste Strominfrastrukturprojekt für die Dekarbonisierung von Industrie und Wirtschaft Österreichs. „Die aktuelle Entscheidung des BVwG nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis. Sie zeigt leider auch, dass die Gesetzesnovellen der vergangenen Jahre – u.a. UVP-Novelle – keine beschleunigende Wirkung für große Infrastrukturprojekte haben. Natürlich prüfen wir, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Klar ist jedoch, dass ein nachhaltiger Zeitverlust im Genehmigungsverfahren die Dekarbonisierung der Industrie sowie die versorgungssichere Energiewende gefährden würde.“, sagt Christoph Schuh, APG-Unternehmenssprecher und ergänzt: „Wir müssen bei den Genehmigungsverfahren vom Pannenstreifen auf die Überholspur fahren. Die derzeitige Rechtslage wird den vordringlichen Projekten, der versorgungssicheren Energiewende, wie dem Zentralraum Oberösterreich, einfach nicht gerecht. Dass Beschwerden aufschiebende Wirkung erzielen, muss Ausnahme- und nicht Regelfall sein. Die Beschlussfassung echter Beschleunigungsgesetze – zB im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz („EABG“) – für Netzprojekte, die im aktuellen österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) vorgesehen sind, muss daher oberste Priorität haben.“
Nur durch wesentliche Änderungen im Genehmigungsverfahren und den entsprechenden rahmengebenden Gesetzen für Projekte des Übertragungsnetzes ist die Erreichung der von Österreich gesetzten Erneuerbaren-Ausbauziele möglich.
Da das BVwG in seiner aktuellen Entscheidung das hohe öffentliche Interesse am Projekt ausdrücklich anerkennt und das bisherige Behördenverfahren die fachliche Unbedenklichkeit des Vorhabens zum Ergebnis hat, geht APG nach wie vor davon aus, dass alle vorliegenden Beschwerden zurück- oder abgewiesen werden und noch kein nachhaltiger Zeitverlust eingetreten ist.
Neben der geforderten, gesetzlichen Anpassung zur aufschiebenden Wirkung von Beschwerden bei dringenden Vorhaben des Netzausbaus braucht es für den Netzausbau generell geeignete Rahmenbedingungen, um die versorgungssichere Energiewende umsetzen zu können:
* Wesentliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
* Abgestimmte Gesamtsystemplanung bzw. Umsetzung
* Schutz von Planungs- und Bestandstrassen
* Modernes, bzw. investitionsförderndes Regulierungsregime
* Entsprechende Ausstattung der verfahrensführenden Behörden mit Humanressourcen
ÜBERSICHT ÜBER DAS AKTUELLE VERFAHREN DER GENEHMIGUNG „SICHERE STROMVERSORGUNG ZENTRALRAUM OÖ“:
* Gemeinsam mit den Projektpartnern Netz OÖ und Linz OÖ wurde das Projekt „Sichere Stromversorgung für den Zentralraum OÖ“ am 29. NOVEMBER 2021 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht.
* Am 27. OKTOBER 2022 lag das von der Behörde erstellte Umweltverträglichkeitsgutachten für einen Zeitraum von vier Wochen öffentlich auf.
* Vom 29. NOVEMBER BIS 02. DEZEMBER 2022 wurde die mündliche Verhandlung zur UVP im Designcenter in Linz durchgeführt.
* Am 9. MÄRZ 2023 erfolgte der positive UVP-Bescheid des Landes OÖ. Es wurden gegen den Bescheid der OÖ-Landesregierung insgesamt drei Beschwerden eingebracht. Über diese Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Das Verfahren liegt im Zeitplan.
* Anfang JUNI 2023: Aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen den Bescheid wurde seitens der OÖ-Landesregierung ausgeschlossen.
* 6. OKTOBER 2023: Das Bezirksgericht Linz entscheidet mit Beschluss, dass auf ersten von Maßnahmen betroffenen Grundstücken Beweissicherungen durch einen Sachverständigen durchgeführt werden dürfen.
* Am 11. OKTOBER 2023 anerkennt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das hohe öffentliche Interesse an der Anbindung des Zentralraums, hält aber aus formal juristischen Gründen die aufschiebende Wirkung der Beschwerden aufrecht. APG vertraut auf eine dem Projekt entsprechende Entscheidung im Sinne der versorgungssicheren Energiewende.
ÜBER DAS PROJEKT ZENTRALRAUM OÖ
Als Ersatz für das bestehende, mehr als 70 Jahre alte und den zukünftigen Anforderungen nicht mehr entsprechende 110-kV-Netz im Zentralraum Oberösterreich, ist die Errichtung eines 220-kV-Versorgungsringes geplant. Dieser verbindet künftig die APG Umspannwerke Ernsthofen, Pichling, Hütte Süd, Wegscheid und Kronstorf miteinander. Mit dem Projekt einhergehend werden auch mehrere Umspannwerke der Projektpartner zur Teilnetzbildung im Zentralraum um- oder ausgebaut und in den Ring miteingebunden. Für die Errichtung der neuen Leitungen werden bestehende Leitungstrassen von APG, Netz OÖ und LINZ NETZ genützt, um den Eingriff auf Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten. Weitere Maßnahmen sind Spannungsumstellungen von 110-kV auf 220-kV auf bereits dafür ausgelegten Leitungsabschnitten sowie Aus- und Umbauarbeiten in insgesamt acht Umspannwerken. Geplanter Baustart ist 2024, die Inbetriebnahme soll schrittweise zwischen 2026 und 2030 erfolgen. Insgesamt investiert die APG rund 650 Millionen Euro in das Projekt.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.zentralraum-ooe.at
_ÜBER AUSTRIAN POWER GRID (APG)_
_Als unabhängiger Übertragungsnetzanbieter verantwortet Austrian Power Grid (APG) die sichere Stromversorgung Österreichs. Mit unserer leistungsstarken und digitalen Strominfrastruktur, sowie der Anwendung von State-of-the-art-Technologien integrieren wir die erneuerbaren Energien, sind Plattform für den Strommarkt, schaffen Zugang zu preisgünstigem Strom für Österreichs Konsument:innen und bilden so die Basis für einen versorgungssicheren sowie zukunftsfähigen Wirtschafts- und Lebensstandort. Das APG-Netz erstreckt sich auf einer Trassenlänge von etwa 3.400 km, welches das Unternehmen mit einem Team von rund 733 Spezialist:innen betreibt, instand hält und laufend den steigenden Anforderungen der Elektrifizierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie anpasst. Auch 2022 lag die Versorgungssicherheit, dank der engagierten Mitarbeiter:Innen, bei 99,99 Prozent und somit im weltweiten Spitzenfeld. Unsere Investitionen in Höhe von 490 Millionen Euro 2023 (2022: 370 Mio. Euro) sind Wirtschaftsmotor und wesentlicher Baustein für die Erreichung der Klima- und Energieziele Österreichs. Insgesamt wird APG bis 2032 rund 3,5 Milliarden Euro in den Netzaus- und Umbau investieren. Das sind rund 19 Prozent der insgesamt 18 Milliarden Euro, die die E-Wirtschaft in den kommenden zehn Jahren in die Netzinfrastruktur investieren wird._
Austrian Power Grid AG
Mag. Christoph Schuh
Leitung Corporate Communications & Reputation
Management/Unternehmenssprecher
+43 50 320 56230
christoph.schuh@apg.at
www.apg.at
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