Heute veröffentlichte Jagd-Statistik zeigt nur einen Ausschnitt

Die tatsächlichen Tötungszahlen sind deutlich höher, v.a. was die Vögel betrifft. Abschusszahlen von Feldhasen steigen, obwohl die Jagd selbst deren Niedergang beklagt.

_Die heute von Statistik Austria vorgelegten Zahlen über das vergangene Jagdjahr bilden die Realität nur teilweise ab. Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ weist darauf hin, dass stark bejagte Vogelarten in der Statistik völlig fehlen und gefährdete Vogelarten nicht separat ausgewiesen werden. Die Zahl der getöteten Hasen stieg stark an, obwohl die Jagdverbände selbst darauf hinweisen, wie schlecht es dieser Art geht._ 

Die Jagdstatistik für das Jagdjahr 2022/23 weist die jagdliche Tötung von 740.811 Vögeln und Säugetieren aus. Bei den Vögeln schreibt Statistik Austria, dass von den ca. 104.000 getöteten Vögeln mehr als die Hälfte Fasane waren. Dabei ist aber zu beachten, dass die am stärksten jagdlich verfolgte Vogelfamilie, die Rabenvögel, in der Statistik überhaupt nicht enthalten ist. 

Wie alle Singvögel sind auch Eichelhäher & Co. durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Sie dürfen daher nur mit Ausnahmebewilligung bejagt werden. Diese „Ausnahmen“ werden aber so ausufernd gehandhabt, dass die Rabenvögel die Jagdstatistik vermutlich anführen würden. Zahlen sind nur in den Berichten Österreichs über Ausnahmen von der Vogelschutzrichtlinie zu finden, von denen der letzte aus 2019 datiert. In diesem Jahr wurden 91.000 (!) dieser intelligenten Vögel getötet. 

Ein weiteres Manko in der Statistik ist, dass Enten, Gänse und Tauben nur als Gruppen ausgewiesen werden, aber nicht die einzelnen Arten, obwohl in verschiedenen Bundesländern auch gefährdete Arten wie Turteltaube, Tafelente und Spießente bejagt werden dürfen. Aus Sicht des Artenschutzes wäre es wichtig zu wissen, wie viele Tiere dieser gefährdeten Arten in Österreich getötet werden. 

„Es wurden im abgelaufenen Jagdjahr über eine Dreiviertelmillion empfindungsfähige Wirbeltiere getötet. In sehr vielen Fällen fehlt dazu die ökologische Notwendigkeit bzw. aus Tierschutzsicht der vernünftige Grund. In Österreich werden viel zu viele Tiere nur aus Freizeitvergnügen getötet“, kritisiert Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“. 

HASENJAGD: JÄGERSCHAFT IM INNEREN WIDERSPRUCH 

Die Jägerschaft beklagt – zu Recht! – den starken Rückgang von Tierarten in der Agrarlandschaft, darunter Rebhuhn und Feldhase. Der Feldhase könnte gar „aus unserer Landschaft verschwinden“, warnte etwa der NÖ Landesjagdverband. Im glatten Widerspruch dazu wurden im abgelaufenen Jagdjahr 101.700 Hasen getötet, um 13,8% mehr als im Jahr davor. 

„Schön, dass die Jägerschaft mit Worten bekennt, dass der Feldhase dringend Schutz benötigt. Absolut unverständlich, dass sie danach mit den Bleischrot-Flinten zu Treibjagden ausrückt, um mehr als 100.000 Hasen das Leben zu nehmen. Und da sind all diejenigen nicht mit eingerechnet, die nur angeschossen werden und später jämmerlich an ihren Verletzungen zugrunde gehen“, so der Jagdexperte Rudolf Winkelmayer. 

Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

Initiative für ein Bundesjagdgesetz
Clemens Purtscher
0677/61220082
kontakt@bundesjagdgesetz.at
https://bundesjagdgesetz.at/

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