Innen- und Geschäftsordnungsausschuss vertagen Volksbegehren

Bürgeranliegen zur Abschiebung von „Asylstraftätern“ und Live-Übertragung aus U-Ausschüssen sollen zu späterem Zeitpunkt behandelt werden

197.151 Personen bzw. 3,11 % der Wahlberechtigten sprachen sich dafür aus, die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber:innen zu ermöglichen. Der Innenausschuss vertagte heute einstimmig die Verhandlung zum demensprechenden Volksbegehren „Asylstraftäter sofort abschieben“. Ebenso verhielt es sich im Geschäftsordnungsausschuss mit dem von 102.755 Österreicher:innen unterzeichneten Volksbegehren „Untersuchungsausschüsse live übertragen“.

INNERES: ABSCHIEBUNG VON „ASYLSTRAFTÄTERN“

Asyl sei Schutz auf Zeit für Menschen, die in ihren Heimatländern um ihr Leben fürchten müssten, wird in der Begründung zum Volksbegehren „Asylstraftäter sofort abschieben“ (2173 d.B.) ausgeführt, das von Gottfried Waldhäusl, Zweiter Präsident des niederösterreichischen Landtags, initiiert wurde. Es könne jedoch nicht sein, dass die schutzbietende österreichische Bevölkerung selbst durch straffällige Asylwerber:innen in ihrer Sicherheit bedroht werde. Nationales Recht und internationale Übereinkommen müssten laut Volkbegehren daher so angepasst werden, dass deren Abschiebung durchgeführt werden kann. Kriminell gewordene Asylwerber:innen sollten nicht in österreichischen Gefängnissen „durchgefüttert“ werden, sondern ihre Haftstrafen in ihren jeweiligen Heimatländern verbüßen, so die Begründung.

GESCHÄFTSORDNUNG: LIVE-ÜBERTRAGUNG AUS UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSEN

Im Sinne der Transparenz müsse es der Bevölkerung ermöglicht werden, zumindest medienöffentliche Sitzungen mittels Direktübertragung in Bild und Ton zu verfolgen, heißt es in der von Lukas Papula gestarteten Initiative „Untersuchungsausschüsse live übertragen“ (2175 d.B.). Konkret soll demnach ein Livestream auf der Parlaments-Website angeboten und auch interessierten Medien zur Verfügung gestellt werden, wobei es Papula vor allem um die Befragung von Personen öffentlichen Interesses geht.

Derzeit können nur Medienvertreter:innen die Befragung von Auskunftspersonen in U-Ausschüssen mitverfolgen. Die Befragungsprotokolle werden später auf der Parlaments-Website veröffentlicht, sofern die Befragung nicht unter Ausschluss der Medien stattgefunden hat. Die heutige Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses diente lediglich der Fristwahrung, eine Debatte über das Anliegen des Volksbegehrens soll zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten werden. (Schluss) wit/gs

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