Rauch: Finanzierung des VKI für die nächsten drei Jahre sichergestellt
Nationalrat setzt Beratungen mit Konsumentenschutz- und Finanzmaterien fort
Seit letztem Jahr ist Bundesminister Johannes Rauch erstmals verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Verwendung der dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Verfügung stehenden Mittel vorzulegen. Dieser wurde heute gemeinsam mit einer Initiative der Freiheitlichen, die auf eine Aufstockung des VKI-Budgets um 500.000 € abzielt, im Nationalrat behandelt und mehrheitlich – ohne Stimmen der FPÖ – zur Kenntnis genommen. Generell beklagte die Opposition, dass noch immer keine dauerhafte Lösung für den VKI in Aussicht sei, obwohl es dabei um keine großen Summen gehe. Der Ressortchef führte hingegen ins Treffen, dass die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation für die nächsten drei Jahre gesichert sei. Insgesamt würden für diesen Zeitraum 15 Mio. € zur Verfügung gestellt.
In der Folge befassten sich die Abgeordneten noch mit Finanzmaterien, wobei nicht nur drei Doppelbesteuerungsabkommen einstimmig genehmigt wurden, sondern auch das Bundesgesetz über den österreichischen Beitrag zur Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds von allen Fraktionen beschlossen wurde.
TRANSPARENTE UND UMFASSENDE DARSTELLUNG DER ARBEIT DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Der zur Debatte stehende Bericht informiert über die Verwendung der Mittel durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie über die damit verbundenen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2022 (III-1012 d.B.). Laut VKI-Finanzierungsgesetz werden für den laufenden Betrieb 4,25 Mio. € für die Bereiche Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung gestellt.
Mit der Basisförderung konnten laut dem Bericht sowohl kostenlose telefonische sowie Online-Beratung (14.612 Fälle) als auch kostenpflichtige persönliche Beratung und Interventionen (1.769 Fälle) bei Unternehmen angeboten werden. Wie in der Vergangenheit betraf fast ein Viertel aller Anfragen die Durchsetzung von Gewährleistung oder Schadenersatz. Beim im VKI integrierten Europäischen Verbraucherzentrum zur Lösung grenzüberschreitender Probleme lag der Beratungsschwerpunkt 2022 bei Flugreisen sowie im Bereich Onlineshopping. Weiters führte der VKI, zumeist gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen, im Vorjahr 118 Vergleichstests und Markterhebungen durch, ist dem Bericht zu entnehmen. Überdies wird der VKI seit dem Jahr 1992 vom für Konsumentenschutz zuständigen Ressort mit der klagsweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt, wobei die Erfolgsquote im Vorjahr 97 % betrug.
DEBATTE ÜBER AUSREICHENDE UND LANGFRISTIGE FINANZIERUNG DES VKI
Damit im Zusammenhang stand eine Initiative der Freiheitlichen, die von allen anderen Parteien nicht unterstützt wurde. In ihrem Entschließungsantrag (2994/A(E)) fordern die Freiheitlichen die Vorlage eines VKI-Finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023, um die „wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen“ langfristig abzusichern. Konkret sollen dem VKI 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie eine Million € zur Rechtsdurchsetzung und -fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstockung der Mittel um zumindest 500.000 € sei notwendig, um die zusätzlichen Aufgaben wie etwa im Zusammenhang mit der Teuerung bewältigen zu können, argumentierte Peter Wurm (FPÖ). Was der VKI derzeit erhalte, sei „zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig“.
Der VKI habe sich als effizientes Werkzeug im Sinne des Verbraucherschutzes erwiesen, hob Christian Ries (FPÖ) hervor, der auf den umfangreichen Leistungskatalog des Vereins hinwies. Die Palette reiche von Beratungen über Wechsel des Energieanbieters, die Durchführung von Sammelklagen, Schulungen im Verbraucherschutz bis hin zur Herausgabe von informativen Broschüren. Es sei ihm im letzten Jahr auch gelungen, zwei Drittel seines Budgets selbst zu erwirtschaften. Nicht einmal ein Drittel übernehme die Staatskasse, zeigte Ries auf.
Da „Recht haben und Recht bekommen“ oft nicht deckungsgleich sind, brauche es Schutzeinrichtungen für die Konsument:innen, betonte Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne). In Österreich leiste vor allem der VKI in diesem Bereich hervorragende Arbeit, aber man dürfe auch nicht auf die anderen Einrichtungen wie die Schlichtungsstellen oder die E-Control vergessen. Es sei sehr erfreulich, dass mit dem VKI nun ein mehrjähriger Förderungsvertrag abgeschlossen werden könne, weil damit eine bessere Planungssicherheit gewährleistet sei. Der Verein soll in den nächsten drei Jahren rund 15 Mio. € erhalten, informierte sie.
Christian Drobits (SPÖ) fragte sich, warum es vier Jahre gedauert habe, um eine Evaluierung des VKI durchzuführen. Am Schluss sei dann nur herausgekommen, dass die Förderwürdigkeit nicht in Frage gestellt werde. Er möchte gar nicht wissen, was das gekostet habe. Weiterhin nicht gelöst sieht Drobits zudem die Finanzierungsfrage, zumal die Mittel wieder nur für drei Jahre gesichert seien. Gleichzeitig würden aber andere Bereiche, die für die Volkspartei wohl wichtiger seien, mit ausreichend Geld unterstützt. Die Arbeit des VKI werde von den Konsument:innen sehr geschätzt, was auch die vielen Anfragen zu den verschiedensten Themen belegen würden, meinte Elisabeth Feichtinger (SPÖ). So habe es etwa die meisten Fragen zu veränderten Verpackungsgrößen („Shrinkflation“) gegeben. Klaus Köchl (SPÖ) ortete eine „Arbeitsverweigerung“ der ÖVP im Bereich Konsumentenschutz, da in den letzten Jahren nichts weitergegangen sei.
ÖVP-Mandatarin Elisabeth Scheucher-Pichler wies den Vorwurf zurück, dass der ÖVP der Konsumentenschutz nicht wichtig sei. Die mehrjährige Finanzierungszusage für den VKI beweise, dass vielmehr das Gegenteil der Fall sei. Die hohe Erfolgsquote bei den Klagen zeige, dass das Geld sehr gut angelegt sei. Ihr Fraktionskollege Peter Weidinger hob in seiner Rede vor allem die Maßnahmen der Regierung zur Stärkung der Kaufkraft der kleineren und mittleren Einkommensbezieher:innen hervor.
Die NEOS haben sich immer für eine nachhaltige Finanzierung des VKI eingesetzt, erklärte Katharina Werner. Parallel dazu sei man aber auch immer für die Umsetzung von Strukturreformen eingetreten, erinnerte die NEOS-Abgeordnete, diese würden jedoch noch fehlen. Sie vermisse Maßnahmen wie etwa die Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie oder die Weiterentwicklung des Angebots im Sinne der jüngeren Generation.
Bundesminister Rauch hob die zahlreichen Leistungen des VKI hervor, der die Rechte der Konsument:innen bei oft bei sehr komplexen und schwierigen Problemlagen vertrete. Gerade in Zeiten der Teuerung komme dem Verein eine wichtige Rolle zu, zumal er in bestimmten Fällen vom Ministerium beauftragt werde, Abmahnungen vorzunehmen oder Klagen einzubringen. Diese hätte zum Beispiel schon in einigen Fällen, in denen es um die Energiepreise oder um die Kosten für Bankkund:innen ging, zum Erfolg geführt.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT CHINA, NEUSEELAND UND DEUTSCHLAND AN AKTUELLE STANDARDS ANGEPASST
Die steuerlichen Beziehungen Österreichs werden adaptiert und an aktuelle Standards angepasst. Konkret geht es um die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen mit China, Neuseeland und Deutschland, die heute im Nationalrat einstimmig genehmigt wurden. Zu den wichtigsten Änderungen beim Vertrag mit China, der 1991 abgeschlossen wurde, gehören die Reduzierung der Quellensteuern, die Verlängerung der Frist für die Betriebsstättengründung und die Aktualisierung von veralteten Regelungen (2196 d.B.). Insbesondere werde das Abkommen nun den Standards des OECD-Musterabkommens sowie den OECD-Richtlinien zur Bekämpfung von Steuermissbrauch und zur internationalen Amtshilfe entsprechend angepasst, erläuterte Karlheinz Kopf (ÖVP).
Weiters wird das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Neuseeland geändert (2188 d.B.). Im Fokus steht dabei die Vermeidung von Abkommensmissbrauch im Falle doppelansässiger Gesellschaften. Auch das Abkommen zwischen Österreich und Deutschland galt als revisionsbedürftig. Neuformuliert wurde die Bestimmung zur Begründung einer Betriebsstätte, wenn sie bloß vorbereitenden Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten dient. Unter anderem wurde eine Anpassung der Grenzgängerregelung für nichtselbständig Tätige und die Einführung einer Grenzgängerregelung für öffentlich Bedienstete umgesetzt (2180 d.B.). Auch wenn es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen nicht um die spannendsten Themen handle, so würden sie doch sehr entscheidende Bereiche regeln, erklärte Reinhold Einwallner (SPÖ). Sie seien daher ausdrücklich zu begrüßen.
Eine ähnliche Meinung vertrat Hubert Fuchs (FPÖ), der von einer wichtigen Revision sprach. Insbesondere das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sei sehr positiv zu bewerten, da es den jüngsten Entwicklungen in der Arbeitswelt (Stichwort Homeoffice) Rechnung trage. Ein noch offenes Problem stelle für ihn aber die Frage der Rückerstattung der Quellensteuer österreichischer Anleger:innen in Deutschland dar, da die Abwicklung der Anträge viel zu lange dauere.
Nina Tomaselli (Grüne) hob insbesondere die Vorteile für die über 100.000 Grenzgänger:innen hervor, die mit der Adaptierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland verbunden seien.
Auch NEOS-Mandatar Gerald Loacker sprach das Thema der Grenzgänger:innen an, für die es nun zumindest eine leichte Verbesserung gebe. Aber das grundlegende Problem sei aus seiner Sicht nicht gelöst. So könne es weiterhin passieren, dass deren Wohnungen vom Finanzamt als Betriebsstätten eingestuft werden.
ÖSTERREICHISCHER BEITRAG ZUR WIEDERAUFFÜLLUNG DES AFRIKANISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS IM AUSMASS VON 122,6 MIO. €
Österreich leistet einen Beitrag zur 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF) in der Höhe von 122,6 Mio. € (2199 d.B.). Das ist zentraler Inhalt eines Bundesgesetzes, das heute im Plenum einstimmig beschlossen wurde.
Der AfEF sei ein gutes und erprobtes Instrument, das zur Armutsbekämpfung und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der derzeit 37 ärmsten afrikanischen Länder beitrage, führte Angela Baumgartner (ÖVP) aus. Die Mittelauffüllung habe das Ziel, den ärmsten und fragilsten Ländern auf dem afrikanischen Kontinent Finanzierungen zur fortgesetzten Unterstützung ihrer Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. In der kommenden Periode werden die Schwerpunkte auf der Schaffung von dem Klimawandel gegenüber resilienter, nachhaltiger Infrastruktur, der Erreichung guter Governance-Standards sowie auf einem nachhaltigen Schuldenmanagement der Empfängerländer liegen, erläuterte sie. Ein Vorteil des Fonds sei, dass man auch sehr große Projekte umsetzen und somit das konkrete Leben der Menschen verändern könne, zeigte sich Petra Bayr (SPÖ) überzeugt. Die Entwicklungsarbeit im südlichen Afrika müsse intensiv fortgesetzt werden, da es aufgrund der Corona-Pandemie einen großen Rückschritt gegeben habe, urteilte Michel Reimon (G). In den letzten drei Jahren seien wohl zusätzlich 50 Millionen Menschen unter die Armutsgrenze gerutscht. (Fortsetzung Nationalrat) sue
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